
Neue Schwelle im GModG: Deutlich mehr Nichtwohngebäude brauchen Gebäudeautomation
Ab 70 kW Nennleistung brauchen Nichtwohngebäude bis Ende 2029 Monitoringtechnik und automatische Beleuchtungssteuerung. Wer den Fahrplan jetzt aufsetzt, erfüllt die Pflicht und spart im Betrieb – statt 2029 unter Zeitdruck nachzurüsten.






























