
CO₂-Kosten aus fünf Jahren zurückholen: Am 14. September endet die Ausschlussfrist
Härtereien, Molkereien, Kaffeeröster und 17 weitere Sektoren sind neu beihilfeberechtigt. Sie können die CO₂-Kompensation für bis zu fünf Abrechnungsjahre nachträglich beantragen – aber nur bis zum 14. September 2026.






























