Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs-, Planungs-, Organisationsarbeiten und ähnlicher Dienstleistungen der Cornelius Ober GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Cornelius Ober GmbH (im folgenden Auftragnehmer) und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisationsleistungen sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2) Andere oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keinerlei Anwendung.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

1) Gegenstand des Vertrages ist die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.

2) Es steht dem Auftragnehmer frei, über die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen zu entscheiden.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungsinhalte

1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen wie Arbeitsergebnisse werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.

2) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, Anpassungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen und Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages, Bindungsdauer

1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit beim Auftraggeber auf der Grundlage eines des vorliegenden schriftlichen Angebots des Auftragnehmers, zustande.

2) Der Auftragnehmer hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, insbesondere in Hinblick auf den vertraglichen Beratungs- und sonstigen Auftragszweck erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, soweit sie der Auftragnehmer benötigt und eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Leistungserbringung zur Informationsbeschaffung und Auftragsdurchführung zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehme erbrachten (Teil-) Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers beinhalten.

§ 6 Sonstige Pflichten

1) Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.

2) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

1) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt.

2) Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Mitarbeiter nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vertragspflichtverletzungen (aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

3) Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Leistungsverzögerungen

1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

2) Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

§ 9 Annahmeverzug

1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

2) Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 10 Vertragsdauer, Kündigung und Urheberrecht

1) Der Vertrag endet mit Eintritt des vereinbarten Leistungsergebnisses. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach tatsächlichen Aufwand.

2) Für die bis zum Vertragsende geleisteten Tätigkeiten des Auftragnehmers ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

3) Die von der Cornelius Ober GmbH erstellte Planung ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer ist Eigentümer der Planungsinhalte.

§ 11 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird (siehe Vertrag).

2) Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen des Auftragnehmers.

3) Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind ohne Abzug und wie auf der Rechnung vermerkt zu zahlen.

4) Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

5) Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

6) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.

7) Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 12 Schlussbestimmungen

1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.

3) Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz der Cornelius Ober GmbH.

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Stand 01.06.2015.

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