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Energieeffizienz • Erneuerbare Energien • Energiewende • Fördermittel

Anlage für die Getränkeproduktion
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Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren auch 2018 vom Spitzenausgleich

Auch im kommenden Jahr 2018 können Unternehmen des produzierenden Gewerbes vom Spitzenausgleich profitieren und es den Unternehmen ermöglicht, bis zu 90 Prozent ihrer Belastungen aus Energie- oder Stromsteuer rückerstattet zu bekommen. Für die Steuerrückerstattung der Energie- und Stromsteuern aus 2016 endet die Frist am 31.12.2017. Was betroffene Unternehmen jetzt unbedingt beachten sollten, kann in diesem Beitrag nachgelesen werden.

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