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Ab 2018 müssen Kamine und Kachelöfen diese zwei Grenzwerte einhalten!
Viele Kamine und Kachelöfen warten mit einer zu hohen Staub- oder Kohlenmonoxidbelastung auf. Für einige von ihnen endet zum 31. Dezember 2017 die bisherige gesetzliche Schonfrist. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt nur dann noch weiterbetrieben werden, wenn sie die aktuellen Grenzwerte einhalten oder aber Umrüstungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten. Wir haben alle wichtigen Informationen für Kamin- und Kachelöfen-Besitzer in diesem Beitrag zusammengetragen.