9 Irrtümer zur Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Bestandsimmobilien – und was wirklich gilt!
Besitzer von Bestandsimmobilien sind von den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) in vielerlei Hinsicht betroffen. So müssen sie nicht nur für eine optimale Dämmung von Decken und Leitungen sorgen, die Heizungsanlage unter Einhaltung von Fristen optimieren bzw. erneuern, sondern auch zahlreiche weitere Vorgaben beim Umbau, Ausbau oder bei der Sanierung beachten. Zugleich kursieren zur EnEV aber auch zahlreiche Irrtümer bzw. Mythen, von denen wir im Folgenden einige aufklären möchten.