Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann sich einen Teil der Stromkosten zurückholen. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können Eigentümer:innen die KWKG- und Offshore-Netzumlage erstattet bekommen – vorausgesetzt, die Wärmepumpe hat einen separaten Stromzähler. Wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn die Frist endet am 28. Februar!
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