Unternehmen, die ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen möchten, können auf eine Vielzahl an Förderprogrammen zurückgreifen. Der Bund und viele Bundesländer bieten Zuschüsse für die Beratung und Umsetzung, um die Energieeffizienz zu steigern und gesetzliche Vorgaben wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zu erfüllen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten, steuerliche Vorteile und den Ablauf eines EMAS-Energieaudits – und zeigt, wie Unternehmen mit professioneller Energieberatung von der Cornelius Ober GmbH profitieren können.
- Bundes- und Landesförderung: Unternehmen können Zuschüsse für Energieaudits und EMAS-Zertifizierungen erhalten.
- BAFA-Förderung: Bis zu 50 % der Beratungskosten für Energieaudits und Umweltmanagementsysteme werden bezuschusst.
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Große Unternehmen müssen bis 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
- Steuerliche Vorteile: Obwohl der Spitzenausgleich entfällt, bieten EMAS und Energiemanagementsysteme indirekte finanzielle Vorteile.
- Professionelle Unterstützung: Fördermittel-Experten helfen bei der Antragstellung und Umsetzung – die Cornelius Ober GmbH berät umfassend.
Einleitung
Unternehmen, die ein Energieaudit durchführen oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen möchten, können in Deutschland auf vielfältige Fördermittel zurückgreifen. Sowohl der Bund als auch die Länder bieten Programme und finanzielle Anreize, um die Kosten für Energieaudits nach DIN EN 16247 oder die Einführung von EMAS zu senken. Hintergrund sind zum einen freiwillige Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum anderen neue gesetzliche Vorgaben: Seit November 2023 verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) z.B. alle großen Unternehmen (>7,5 GWh Jahresenergieverbrauch) bis Mitte 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen.
Dadurch steigt der Bedarf an professionellen Energieaudits und EMAS-Zertifizierungen. Im Folgenden finden Sie eine umfassende Übersicht der aktuellen Förderprogramme des Bundes und ausgewählter Länder, inklusive Förderhöhe, Voraussetzungen, Antragstellung und zuständigen Stellen. Ein Abschnitt zu steuerlichen Vorteilen (etwa Spitzenausgleich bei der Stromsteuer) sowie ein beispielhafter Ablauf einer EMAS-Energieaudit-Maßnahme runden die Übersicht ab. Abschließend sprechen wir eine klare Empfehlung aus, sich für die erfolgreiche Umsetzung an erfahrene Energieauditoren und Fördermittelexperten – insbesondere an unserer Experten der Cornelius Ober GmbH – zu wenden (Referenzen ansehen).
Bundesweite Förderprogramme für Energieaudits und EMAS
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): Dies ist das zentrale Bundes-Förderprogramm, das Energieaudits nach DIN EN 16247 sowie weitere Beratungen bezuschusst. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bestimmte Nicht-KMU können einen Zuschuss von 50 % der Beratungskosten erhalten. Die maximale Förderhöhe staffelt sich nach Unternehmensgröße bzw. Energiekosten:
- Für ein Energieaudit DIN EN 16247 beträgt der Zuschuss bis zu 3.000 € (bei Energiekosten >10.000 €/a) bzw. bis zu 600 € (bei Energiekosten <10.000 €/a).
- Für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599) sind bis zu 4.000 € Förderung möglich (abhängig von Gebäudefläche).
- Eine Contracting-Orientierungsberatung wird mit bis zu 3.500 € (bei <300.000 € Energiekosten) bzw. 5.000 € (bei >300.000 € Energiekosten) bezuschusst.
Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt wird. Dies erfolgt über das BAFA-Onlineportal; häufig übernimmt der Energieberater die Antragstellung, wenn er vom Unternehmen bevollmächtigt wird. Nach Bewilligung haben Unternehmen 12 Monate Zeit, das Audit bzw. die Beratung durchzuführen, und anschließend 3 Monate, um den Verwendungsnachweis einzureichen – erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Eine Doppelförderung durch weitere Bundesprogramme für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen; allerdings darf eine Kombination mit Länder- oder Kommunalprogrammen erfolgen, solange insgesamt maximal 90 % der Kosten gefördert werden. Die Durchführung des Audits muss durch einen qualifizierten Energieauditor erfolgen – wenden Sie sich hierzu gerne an die BAFA-qualifizierten Experten der Cornelius Ober GmbH.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 3 (Energiemanagement-Systeme):
Neben der Beratungsförderung unterstützt der Bund auch die technische Umsetzung von Energiemanagement. Im Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWK/BAFA) werden Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software gefördert. Unternehmen können entweder einen direkten Zuschuss beim BAFA oder einen Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit erhalten. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen und soll z.B. beim Aufbau der notwendigen Monitoring-Infrastruktur für ISO 50001 oder EMAS helfen. Typischerweise werden bis zu 30–40 % der Investitionskosten als Zuschuss gewährt (abhängig von Unternehmensgröße), teils mit Zuschussobergrenzen in Millionenhöhe – hier sollte das aktuelle BAFA-Merkblatt konsultiert werden.
Dieses Programm ergänzt das Energieaudit: Während das Audit Einsparpotenziale aufzeigt, kann Modul 3 helfen, ein dauerhaftes Energiemanagement zur Überwachung der Verbräuche zu installieren.
Hinweis: Daneben gibt es diverse weitere Bundesprogramme, die indirekt relevant sein können – etwa die Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) für gebäudebezogene Maßnahmen oder spezielle Programme für Transformationskonzepte in Richtung Klimaneutralität. Diese betreffen jedoch eher die Umsetzung von Maßnahmen nach einem Audit. Für die reine Durchführung eines EMAS-Energieaudits bzw. den Aufbau eines Umweltmanagementsystems sind die oben genannten Programme die zentralen Anlaufstellen auf Bundesebene.
Förderprogramme der Bundesländer (Auswahl)
Auch die Bundesländer unterstützen Unternehmen – insbesondere KMU – bei EMAS-Einführungen und Energieberatungen. Die länderspezifischen Programme sind oft sehr attraktiv (hohe Förderquote) und ergänzen die Bundesförderung. In der Regel können Landesmittel mit Bundeszuschüssen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung 90% der Kosten nicht übersteigt.
Die folgende Tabelle zeigt einige lukrative Landesprogramme im Überblick:
Programm (Bundesland) | Förderung | Voraussetzungen & Besonderheiten | Antragstellung / Fristen | Zuständige Stelle |
---|---|---|---|---|
Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) (Bayern) | 80 % Zuschuss zu den Kosten der externen Beratung und Zertifizierung (bis ca. 3.000 € pro Unternehmen). | Unternehmen nehmen in Projektgruppen (Konvoi) von 5–15 Betrieben teil. Gefördert wird die Einführung eines Umweltmanagementsystems (EMAS, ISO 14001 oder Ökoprofit) in der Gruppe. | Teilnahme über einen Projektträger (z. B. IHK oder Regionalinitiative). Programm in aktueller Form bis 31.12.2024 befristet. Stand 03/2025 nächster Konvoi in Vorbereitung. | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt (StMUV) / Landesamt für Umwelt (LfU) in Kooperation mit IHKs. |
EMAS im Konvoi (Baden-Württemberg) | 80 % Zuschuss auf Beratungskosten, max. 4.000 € pro Unternehmen. | KMU mit weniger als 250 Beschäftigten. Gruppenprojekt mit ca. 8 Workshops zur Einführung von EMAS/ISO 14001. | Laufender Einstieg im Rahmen regionaler Konvoi-Projekte möglich (z. B. über IHKs). Seit Programmstart 2000 wurden ~35 EMAS-Konvois durchgeführt. Auch 2025 neue Gruppen geplant. | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW; Umsetzung oft über IHKs oder regionale Projektträger (z. B. Landratsämter). |
EMAS-Förderung Saarland | Zuschuss (Pauschale) für Beraterhonorar und Validierungskosten. Umfang abhängig vom Jahresbudget (landesweit 10.000 € pro Jahr verfügbar). | KMU bis 50 Mitarbeiter*innen im Saarland. Gefördert wird die Ersteinführung von EMAS sowie die Revalidierung alle 3 Jahre. | Antrag auf Erstzertifizierung bis 30. Juni des Kalenderjahres, Antrag auf Revalidierung ab 1. Juli des Jahres möglich. Bewilligung nach Verfügbarkeit des Jahresbudgets. | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Saarland. |
Weitere Länder: Neben den oben genannten existieren ähnliche Initiativen in anderen Bundesländern. Beispielsweise fördert Hessen mit der PIUS-Beratung (Produktionsintegrierter Umweltschutz) allgemeine Umwelt-/Energieberatungen für KMU mit 50 % Zuschuss (bis 600 € pro Beratungstag, max. 15 Tage). In vielen Städten und Regionen gibt es zudem Programme wie ÖKOPROFIT oder Umweltpakt-Initiativen, bei denen Unternehmen in kommunal geförderten Projekten an Umwelt- und Energiemanagement herangeführt werden. Solche Programme bieten zwar keinen direkten Geldzuschuss an das Unternehmen, aber eine durch öffentliche Hand mitfinanzierte Betreuung (Workshop-Reihen, Beratungstage) und oft einen leichteren Einstieg in EMAS. Auch Gebührenermäßigungen und Verwaltungserleichterungen sind verbreitet: So erhalten EMAS-zertifizierte Unternehmen in vielen Bundesländern vergünstigte Behördengenehmigungen oder werden bei Umweltkontrollen privilegiert behandelt. Es lohnt sich daher, bei der örtlichen IHK, Landesagentur oder Umweltministerium nach regionalen Förderungen und Vorteilen für EMAS-Nutzer zu fragen.
Steuerliche Vorteile für EMAS/Energieeffizienz
Über direkte Förderprogramme hinaus konnten Unternehmen durch steuerliche Anreize von einem etablierten Energiemanagementsystem oder regelmäßigen Energieaudits profitieren. Der wichtigste Mechanismus war lange der sogenannte Spitzenausgleich nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Zwischen 2013 und 2023 konnten produzierende Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einen Teil der Energiesteuer (Strom- und Energiesteuer) zurückerstattet bekommen, sofern sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein validiertes Umweltmanagementsystem (EMAS) eingeführt hatten. Für KMU genügte ein alternatives, weniger aufwendiges System nach SpaEfV. Der Spitzenausgleich brachte erhebliche Entlastungen bei der Stromsteuer, war jedoch an Effizienzauflagen geknüpft: Unternehmen mussten z.B. mit dem Antrag erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Effizienz-Maßnahmen umzusetzen.
Aktueller Stand (2024/25): Der Spitzenausgleich wird ab 2024 nicht mehr gewährt. Stattdessen hat die Bundesregierung im Rahmen des „Strompreispakets“ allgemeine Entlastungen für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen (Gesamtvolumen ~3 Mrd. €). Dies bedeutet, dass die Stromsteuer für industrielle Großverbraucher vorübergehend abgesenkt wird bzw. andere Kompensationsmaßnahmen greifen – unabhängig davon, ob ein Energiemanagementsystem vorhanden ist. Für 2024/25 entfällt also der direkte steuerliche Bonus durch EMAS/ISO 50001.
Nichtsdestotrotz können EMAS-Unternehmen weiterhin indirekt profitieren: Viele Energieeffizienzmaßnahmen, die im Zuge eines Audits identifiziert werden, lassen sich steuerlich abschreiben und senken dauerhaft die Energiekosten. Außerdem behalten einige Bundesländer und Kommunen ihre Vergünstigungen für EMAS-Unternehmen bei, etwa Gebührenermäßigungen in Genehmigungsverfahren oder längere Überwachungsintervalle (was ebenfalls Kosten spart). Darüber hinaus ist EMAS oftmals Voraussetzung, um an bestimmten Ausschreibungen oder Klimaschutz-Förderprojekten teilnehmen zu können – was weitere finanzielle Vorteile erschließen kann. Insgesamt gilt: Auch wenn der klassische SpaEfV-Spitzenausgleich ausgelaufen ist, fördern Gesetzgebung und Verwaltung an vielen Stellen Unternehmen mit vorbildlichem Energiemanagement durch indirekte Vorteile.
Beispielhafter Ablauf: Von der Fördermittelwahl zum EMAS-Energieaudit-Abschluss
Die Umsetzung eines geförderten EMAS-Energieaudits lässt sich in mehrere Schritte gliedern. Ein praxisnaher Ablauf könnte wie folgt aussehen:
- Bedarf und Ziele klären: Zunächst stellt das Unternehmen fest, warum es ein EMAS-Energieaudit durchführen will. Gründe können gesetzliche Pflichten (z.B. EnEfG-Vorgaben), Kostenersparnis durch Energieeffizienz, Umweltengagement oder die Aussicht auf Fördermittel sein. In dieser Phase wird auch entschieden, ob ein komplettes Umweltmanagementsystem nach EMAS angestrebt wird oder zunächst ein reines Energieaudit nach DIN EN 16247 erfolgen soll.
- Information und Fördermittelrecherche: Als nächstes informiert man sich über passende Förderprogramme. Dabei helfen z.B. die BAFA-Website, die Förderdatenbank des Bundes sowie Informationsangebote der IHK oder Energieagenturen. Häufig geben Merkblätter einen Überblick über Förderhöhe und Voraussetzungen. Beispiel: Ein KMU mit moderaten Energiekosten erkennt, dass das BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme 50% Zuschuss bis 3.000 € für ein Energieaudit bietet. Parallel wird geprüft, ob es im Bundesland zusätzliche Zuschüsse gibt (etwa Teilnahme an einem EMAS-Konvoi in Bayern oder BW). Wichtig ist auch, die Kombinationsmöglichkeiten auszuloten – Bundes- und Landesförderung dürfen meist kombiniert werden, solange die Antragstellung korrekt erfolgt (häufig muss zuerst der Bundeszuschuss beantragt werden, danach der Landeszuschuss, mit Hinweis auf die Kofinanzierung).
- Einen Energieauditor / EMAS-Berater beauftragen: Nachdem klar ist, welche Förderung genutzt werden soll, wählt das Unternehmen einen geeigneten externen Energieberater oder EMAS-Consultant aus. Hierbei helfen Empfehlungslisten – z.B. die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena, auf der alle vom BAFA zugelassenen Energieauditoren verzeichnet sind. Für EMAS kann es sinnvoll sein, einen Berater zu nehmen, der bereits EMAS-Erfahrung hat. Häufig kennen die Berater die Fördermodalitäten genau und unterstützen bei den Anträgen. Idealerweise holt man mehrere Angebote ein und prüft Referenzen, da die Fördermittel nur einen Teil der Kosten abdecken – die verbleibenden Eigenkosten sollen gut investiert sein.
- Antragstellung der Fördermittel: Bevor das eigentliche Audit beginnt, wird der Förderantrag gestellt. Im Falle der BAFA-Förderung geschieht dies vor Auftragserteilung über das BAFA-Onlineportal. Benötigt werden Angaben zum Unternehmen, zum geplanten Umfang der Beratung (Audit nach DIN 16247, EMAS-Beratung etc.) und zum ausgewählten Berater. Viele Berater übernehmen die Antragstellung in Vollmacht des Unternehmens, um Fehler zu vermeiden. Bei Landesprogrammen läuft die Beantragung oft über ein Formular beim zuständigen Ministerium oder einer zwischengeschalteten Stelle (z.B. RKW Hessen, IHK, Bezirksregierung). Wichtig ist, die Fristen einzuhalten – etwa die jährliche Ausschlussfrist 30.06. im Saarland für EMAS-Erstzertifizierung. Nach Einreichen erhält man einen Zuwendungsbescheid oder eine Bestätigung und darf dann mit dem Projekt starten (vorheriger Maßnahmenbeginn würde die Förderung gefährden!).
- Durchführung des Audits / der Beratung: Nun erfolgt das eigentliche EMAS-Energieaudit im Unternehmen. Dies umfasst typischerweise: Datensammlung zu Verbräuchen, Anlagen und Prozessen; Begehungen vor Ort; Interviews mit Mitarbeitern; Analyse von Einsparpotenzialen; und die Dokumentation der Ergebnisse. Bei einem EMAS-Projekt geht dies einher mit dem Aufbau des Umweltmanagementsystems (Umweltpolitik definieren, Rechtskataster erstellen, Umweltprüfbericht verfassen etc.). In einem EMAS-Konvoi oder einer ähnlichen Gruppenmaßnahme finden zusätzlich Workshops und Erfahrungsaustausch mit anderen Betrieben statt, moderiert durch den Berater. Die Dauer beträgt je nach Unternehmensgröße einige Wochen bis mehrere Monate. Das BAFA-Programm setzt eine Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung voraus – diese Frist ist bei der Planung zu berücksichtigen.
- Abschluss und Zertifizierung: Sobald die Beratung abgeschlossen ist, erstellt der Berater einen Abschlussbericht bzw. Energieaudit-Bericht. Für EMAS wird zudem eine Umwelterklärung verfasst. Gegebenenfalls folgt nun die externe Prüfung/Zertifizierung: Ein unabhängiger EMAS-Umweltgutachter validiert das Managementsystem und die Umwelterklärung. Ist alles erfolgreich, wird das Unternehmen im EMAS-Register eingetragen und erhält seine EMAS-Urkunde. Bei einem reinen Energieaudit nach DIN 16247 gibt es zwar keine Zertifizierungsstelle, aber das Audit gilt mit dem Bericht und der internen Managemententscheidung über Maßnahmen als abgeschlossen. Wichtig: Im Bericht sollten auch Energieeinsparmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung enthalten sein – dies ist sowohl für den praktischen Nutzen als auch für etwaige Nachweispflichten (z.B. EnEfG-Einsparpläne gemäß §9 EnEfG) relevant.
- Verwendungsnachweis und Auszahlung: Nachdem das Audit vollendet ist, muss gegenüber dem Fördergeber die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden. Beim BAFA bedeutet dies, innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss alle erforderlichen Unterlagen hochzuladen (Abschlussbericht, Rechnungen, Nachweis der Bezahlung, ggf. EMAS-Registrierungsurkunde etc.). Anschließend prüft das BAFA die Unterlagen und zahlt den Zuschuss auf das Konto des Unternehmens aus. Ähnlich verläuft es bei Landesprogrammen: dort sind oft ein kurzer Verwendungsnachweis und Kopien der Beraterrechnung sowie der Zertifikate einzureichen. Sobald die Auszahlung erfolgt ist, ist das Förderprojekt erfolgreich abgeschlossen.
- Umsetzung der Empfehlungen: Das EMAS-Energieaudit hat dem Unternehmen nun ein klares Bild seiner Energie- und Umweltleistung geliefert, inklusive einer Liste von Empfehlungen zur Verbesserung. In einem letzten Schritt (außerhalb der eigentlichen Audit-Förderung) geht es darum, diese Maßnahmen umzusetzen – zum Beispiel ineffiziente Anlagen auszutauschen, Abwärmenutzung zu installieren, Verhaltensänderungen anzustoßen oder sogar weiterführende Fördermittel für investive Maßnahmen zu beantragen. EMAS verlangt zudem, dass kontinuierlich Verbesserungen stattfinden und jährlich über Fortschritte berichtet wird. Das heißt, der Audit-Prozess bildet den Auftakt zu einem längerfristigen Verbesserungszyklus (Plan-Do-Check-Act). Gegebenenfalls können für Investitionen wieder Bundes- oder Landesförderprogramme (wie etwa die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Modul 1–4) in Anspruch genommen werden. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig eine Fördermittelstrategie zu entwickeln – in vielen Fällen mit Hilfe des bereits eingebundenen Experten.
Fazit und Empfehlung
Die Förderlandschaft für Energieaudits und Umweltmanagement in Deutschland ist vielfältig – von direkten Zuschüssen für Energieberatungen über Landesprogramme zur EMAS-Zertifizierung bis hin zu steuerlichen Anreizen. Unternehmen sollten diese Möglichkeiten unbedingt nutzen, um finanzielle Hürden abzubauen und kompetente Beratung hinzuzuziehen. Gerade KMU können so bis zu 50–80 % der Auditkosten sparen, was die Amortisation durch spätere Energieeinsparungen zusätzlich verbessert. Dabei ist zu beachten, dass Förderprogramme oft komplex in der Beantragung sind und regelmäßige Änderungen unterliegen (z.B. Anpassung der Förderquoten, Fristverlängerungen oder neue Programme im Zuge von Klimaschutzgesetzen).
Unsere klare Empfehlung lautet deshalb: Ziehen Sie einen professionellen Energieauditor und Fördermittel-Experten hinzu. Dies gewährleistet nicht nur ein qualitativ hochwertiges Audit, sondern auch dass alle verfügbaren Fördergelder ausgeschöpft werden und die Anträge korrekt gestellt sind. Wir, als Cornelius Ober GmbH, haben uns schon seit 2009 auf die Energieberatung und Auditierung von Unternehmen spezialisiert. 13 Ingenieure und ein Team aus insgesamt über 30 Mitarbeitern kennt die aktuelle Fördermittellage und unterstützt von der Antragstellung bis zum Abschlussbericht und darüber hinaus. Durch die Begleitung eines solchen Experten stellen Sie sicher, dass Ihr EMAS-Energieaudit ein voller Erfolg wird: fachlich fundiert, finanziell gefördert und zukunftsorientiert im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung (hier finden Sie unsere Referenzen). Nutzen Sie die Förderchancen und sparen Sie nicht zuletzt Zeit und Aufwand, indem Sie Expertise von Anfang an einbinden – Ihr Unternehmen und die Umwelt werden gleichermaßen davon profitieren.
Quellen: Die oben genannten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und beziehen sich auf den Stand März 2025. Wichtige Details entstammen offiziellen Stellen wie BAFA und Landesministerien, z.B. BAFA-Merkblätter, IHK-Informationen sowie Veröffentlichungen der Landesbehörden. Bitte beachten Sie, dass Förderkonditionen sich ändern können – aktuelle Angaben finden Sie auf den genannten Webseiten oder rufen Sie uns an für eine Fördermittelberatung und kostenfreies Auftaktgespräch.
Die Fördermöglichkeiten für Energieaudits und EMAS-Zertifizierungen sind vielfältig – doch die Antragstellung und Umsetzung erfordern Fachwissen. Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Förderung. Lassen Sie sich jetzt in einem kostenfreien Auftaktgespräch zu den besten Förderoptionen für Ihr Unternehmen beraten!
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