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BAFA Förderung: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Diese umfangreiche Artikel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantwortet bietet Ihnen alle Informationen zum BEG. Übersichtlich und entlang der häufigsten Fragen erstellte Informationen für schnelle Antworten auf Ihre Fragen! Was wird gefördert? Wer ist förderfähig? Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen? Und vieles mehr. Unsere KfW- und BAFA-qualifizierten Experten beraten Sie außerdem im Rahmen einer staatlich geförderten Energieberatung, die Ihnen vom Antrag der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Planung der Maßnahmen bis hin zur Maßnahmenbegleitung und den Abschluss Ihrer Baumaßnahme als Full-Service-Energieexperten zur Seite stehen. Wir wünschen Ihnen beim Lesen viel Spaß und stehen am Ende des Artikels für Rückfragen und Antragsstellung gerne als erfahrene BEG-Energieberater zur Seite.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (nachfolgend BEG) ersetzt seit 01. Januar bzw. 01. Juli 2021 die bisherigen Programme zur Förderung der Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor. Dazu gehörten die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ , zur Heizungsoptimierung, das „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ und das „Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)“.

Die neue Bundesförderung soll dazu beitragen, die Förderstrukturen zu vereinfachen und die Programme, die vom BAFA bzw. der KfW bezuschusst bzw. durch zinsgünstigere Darlehen unterstützt werden, besser miteinander zu verzahnen. So ist es ab 2023 möglich, sich bei jeder Maßnahme zwischen einem Zuschuss durch das BAFA und einer zinsgünstigen Darlehens- und Zuschussvariante durch die KfW zu entscheiden.

In seiner Grundstruktur unterteilt sich das BEG in die folgenden drei Teilprogramme:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

In der Zuschussvariante startete das Programm BEG EM im Januar 2021 beim BAFA, im Juli 2021 folgen das BEG NWG und das BEG WG als Zuschuss- und Kreditvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ab 2023 kann bei jedem Fördertatbestand zwischen einem direkten Investitionszuschuss des BAFA respektive einem zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss durch die KfW gewählt werden.

Grundsätzlich müssen die Anträge auf Förderung vor Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags eingereicht werden. Dies ist in den meisten Fällen online möglich. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Antragstellung in Anspruch nehmen.

Wichtig: Neben der BEG bleibt der Zuschuss „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ als eigenständige Förderung bestehen.

BEG – Wohngebäude (BEG WM)

Seit dem 01.07.2021 können Förderkredite und Zuschüsse im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch die Sanierung zum Effizienzhaus, aber auch für Einzelmaßnahmen. Zusammen mit dem Darlehen oder Zuschuss wird auch die Förderung der Baubegleitung beantragt.

Neubau oder Kauf?

Planen Sie den Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses, können Sie sich zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss entscheiden. Deren Höhe unterscheiden sich je nach Effizienzhaus-Standard.

Effizienzhaus (EH)Prozentualer (Tilgungs-)zuschuss je WohnungBetrag pro Wohnung
EH 40 Plus25 Prozent von max. 150.000 Euro Kreditbetrag/förderfähige Kostenmax. 37.500 Euro
EH 4020 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/förderfähige Kostenmax. 24.000 Euro
EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse22,5 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/förderfähige Kostenmax. 33.750 Euro
EH 5515 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag/geförderte Kostenmax. 18.000 Euro
EH 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse17,5 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 26.250 Euro

Zusätzlich kann eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten, wie die Cornelius Ober GmbH, beantragt werden.

Berechnungsbeispiel: Sie möchten ein Haus mit einer Wohneinheit errichten lassen, das der Einstufung Effizienzhaus 40 (EH 40) entspricht. Die eingeholten Kostenvoranschläge gehen hier von förderfähigen Baukosten von 100.000 Euro aus. Hierfür erhielten Sie dann eine Förderung von 20.000 Euro als prozentualen (Tilgungs-)zuschuss oder von maximal 20.000 Euro als direkt gezahlten Zuschuss. Hinzu kommen dann noch die Zuschüsse für die Baubegleitung, Fachplanung und für die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Die neuen KfW-Förderprodukte der BEG (Start 1. Juli 2021) tragen die Bezeichnungen

  • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (461)
  • Kommunen – Kredit (264)
  • Kommunen – Zuschuss (464)

Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzhaus

Wer ein Wohngebäude als Effizienzhaus sanieren oder aber ein neu saniertes Effizienzhaus kaufen möchte, wird von der KfW ebenfalls unterstützt. Er kann zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und einem direkt ausgezahlten Zuschuss wählen. Bei einer Sanierung hin zu einem EH einer erneuerbaren Energienklasse muss allerdings der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt, erfolgen. Dieses Kriterium gilt im Übrigen auch für Heizungsanlagen in Neubauten.

Effizienzhaus (EH)Prozentualer (Tilgungs-)zuschuss je WohnungBetrag pro Wohnung
EH 4045 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/förderfähige Kostenmax. 54.000 Euro
EH 40 Erneuerbare-Energien-Klasse50 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/förderfähige Kostenmax. 75.000 Euro
EH 5540 Prozent von max. 120.000 Euro Kreditbetrag/geförderte Kostenmax. 48.000 Euro
EH 55 Erneuerbare-Energien-Klasse45 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 67.500 Euro
EH 7035 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 42.000 Euro
EH 70 Erneuerbare-Energien-Klasse40 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 60.000 Euro
EH 8530 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 36.000 Euro
EH 85 Erneuerbare-Energien-Klasse35 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 52.500 Euro
EH 10027,5 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 33.000 Euro
EH 100 Erneuerbare-Energien-Klasse32,5 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 48.750 Euro
EH Denkmal25 Prozent von max. 120.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 30.000 Euro
EH Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse30 Prozent von max. 150.000 Euro Darlehensbetrag/geförderte Kostenmax. 45.000 Euro

Zusätzlich wird auch hier die Fachplanung und die Baubegleitung finanziell gefördert. Wurde durch diesen ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, haben Sie für die Sanierung maximal 15 Jahre Zeit, um die Maßnahmen Schritt für Schritt vorzunehmen und die gewählte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Zugleich steigt der gewährte Zuschuss um 5 Prozent.

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens bzw. der Zuschüsse ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude, welches jetzt saniert werden soll, zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt. Ihr Haus muss also mindestens fünf Jahre alt sein, nach oben hin gibt es keine Grenzen. Ausschlaggebend für die Zahlung pro Wohneinheit ist zudem die Anzahl der vorhandenen abschließbaren Wohnungen nach erfolgter Sanierung. Eine abschließbare Einliegerwohnung mit separatem Zugang zählt hier ebenfalls als Wohneinheit.

BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Seit dem 01. Juli 2021 können für den Neubau oder die Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude sowie für einzelne energetische Maßnahmen Förderkredite und Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW beantragt werden. Zusammen mit dem Zuschuss oder Kredit kann auch die Förderung für die Baubegleitung beantragt werden.

Die Förderprodukte der BEG für den Bereich Nichtwohngebäude tragen bei der KfW die Bezeichnungen

  • Nichtwohngebäude – Kredit (263)
  • Nichtwohngebäude – Zuschuss (463)
  • Kommunen – Kredit (264)
  • Kommunen – Zuschuss (464)

Neubau oder Kauf

Wer den Neubau oder Kauf eines nicht zu Wohnzwecken genutzten Effizienzgebäudes plant, kann bei der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss beantragen. Dabei orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Sie erhalten eine Förderung von 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, die maximale Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro gedeckelt.

Effizienzgebäude (EG)(Tilgungs-)zuschuss
EG 4020 Prozent
EG 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse22,5 Prozent
EG 5515 Prozent
EG 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse17,5 Prozent

Zusätzlich können Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Durchführung einer Nachhaltigkeitszertifizierung bei der KfW beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.

Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzgebäude

Auch bei der Sanierung einer mindestens fünf Jahre alten Immobilie gelten die gleichen Vorgaben wie bei einem Neubau oder Kauf eines neu errichteten Nichtwohngebäudes. Es wird also ebenfalls eine Förderung von 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gewährt und die maximale Förderhöhe ist auf 30 Millionen Euro gedeckelt. Bei den Effizienzgebäude-Klassen gibt es zudem weitere Kategorien, denn es werden zum Beispiel auch Effizienzgebäude 100 und Denkmal noch gefördert.

Effizienzgebäude (EG)(Tilgungs-)zuschuss
EG 4045 Prozent
EG 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse50 Prozent
EG 5540 Prozent
EG 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse45 Prozent
EG 7035 Prozent
EG 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse40 Prozent
EG 10027,5 Prozent
EG 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse32,5 Prozent
EG Denkmal25 Prozent
EG Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse30 Prozent

Berechnungsbeispiel: Sie besitzen ein Nichtwohngebäude, bei dem der Bauantrag oder die Bauanzeige vor zwanzig Jahren eingereicht wurde (fünf Jahre sind Pflicht). Jetzt möchten Sie diese Immobilie sanieren, sodass es den Standard eines Effizienzgebäudes 55 erreicht. In diesem Fall können Sie eine Förderung von 40 Prozent, maximal allerdings 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, erhalten.

Einzelmaßnahmen in bereits bestehenden Gebäuden

Möchten Sie in einem Gebäude nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, können Sie bei der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen. Auch hier orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Die Förderung liegt bei 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und ist auf 15 Millionen Euro gedeckelt.

Welche Einzelmaßnahmen durch die KfW und das BAFA gefördert werden, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist derzeit für die Bearbeitung der Anträge für Einzelmaßnahmen zuständig, sofern Sie sich für einen direkt gezahlten Zuschuss entscheiden. Wer sich für ein Darlehen mit Tilgungszuschuss entscheidet, muss den Antrag bei der KfW einreichen. Hier gilt die gleiche prozentuale Förderung wie beim BAFA.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz bezuschusst. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (20 % Förderung),
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik (20 % Förderung),
  • Maßnahmen der Heizungsoptimierung (20 % Förderung),
  • Maßnahmen der Wärmeerzeugung (bis zu 45 % Förderung) und
  • Maßnahmen er Fachplanung und Baubegleitung (bis zu 50 % Förderung).

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gehören die

Im Bereich der Anlagentechnik werden

  • der Einbau, der Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen,
  • in Wohngebäuden (WG) der Einbau von „Efficiency Smart Home“ Anlagentechnik,
  • in Nichtwohngebäuden (NWG) der Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie von
  • Raumkühlungs- und Beleuchtungssystemen

mit jeweils 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Zu den förderfähigen Heizungsanlagen, deren Optimierung mit 20 Prozent und deren Austausch mit bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, gehören

  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“,
  • Gas-Hybridanlagen,
  • Solarthermieanlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Biomasseanlagen,
  • innovative Heizanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien und
  • EE-Hybridheizungen.

Gleichzeitig wird der Anschluss an das Gebäude- bzw. Wärmenetz, das mit mindestens 25 bzw. 50 Prozent erneuerbarer Energien arbeitet, zu 30 bzw. 35 Prozent gefördert. Wird eine Ölheizung ausgetauscht, fällt die Förderung noch einmal 10 Prozent höher aus. Die Optimierung der Heizungsanlage wird zu 20 Prozent bezuschusst.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Anlagen, von denen weniger als vier Exemplare gefertigt wurden (sogenannte Prototypen) sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen, die zu einem wesentlichen Teil aus gebracht erworbenen Teilen bestehen. Im Rahmen der BEG werden des Weiteren keine Energieerzeugungsanlagen gefördert, für die bereits eine Förderung entsprechend des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG), dem KWKG oder der KWKAusVO gewährt wurde oder wird. Ausgenommen sind lediglich Biomasseanlagen, die zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Diese Liste zeigt Ihnen wer für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) antragsberechtigt ist:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kleinunternehmer
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge tätig sind
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • (kommunale) Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Antragsberechtigt für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind sowohl Eigentümer, Pächter und Mieter eines Grundstücks, Grundstückteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem oder auf dem die Maßnahme realisiert werden soll, sowie Contractoren.

Antragstellung unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Energieeffizienzexperten (EEE) sind in einer Expertenliste des Bundes aufgeführt, die sich in die Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz“ unterteilt. Auch die Cornelius Ober GmbH sind in dieser Liste aufgeführt.

Ein Energieeffizienz-Experte muss hinzugezogen werden, wenn Sie

  • einen Neubau bzw. Kauf neu errichteter Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude
  • eine Sanierung von Wohngebäuden/Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • die Modernisierung bzw. den Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung)

planen.

Aber auch sonst ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienzexperten anzuraten und wird bei allen anderen förderfähigen Maßnahmen auch finanziell unterstützt.

Erst wenn der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt hat, in der die beantragte Einzelmaßnahme genauer erläutert wird, kann der Antrag auf Förderung gestellt werden. Dazu benötigt der Antragsteller eine TPB-ID, die der EEE erhält. Erst mit dieser TPB-ID ist die Antragstellung in elektronischer Form beim BAFA möglich.

Antragstellung ohne Energieeffizienz-Experten

Nur für Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) und bei der Heizungsoptimierung kann auf die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten verzichtet werden. Bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen in Auftrag geben, müssen Sie erst das elektronische Antragsformular auf der Webseite des BAFA ausfüllen. Wurde der Antrag elektronisch übermittelt, können Sie mit der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Da das Antragsaufkommen erfahrungsgemäß sehr hoch ist, kann die Bearbeitung einige Zeit beanspruchen. Holen Sie sich vor der Antragstellung unbedingt Kostenvoranschläge für die Leistungen ein, für die Sie eine Förderung beantragen möchten. Diese Kostenvoranschläge müssen zwar bei der Antragstellung noch nicht hochgeladen werden, allerdings ist die in Ihrem Antrag angegebene Summe die Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Diese Summe kann später nicht mehr nach oben korrigiert werden.

Höhe der Förderung

Um von einer Förderung in Höhe von 20 Prozent zu profitieren, muss das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei den Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro brutto liegen. Gleichzeitig sind die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans im Rahmen des Programms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt werden. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch für die Anlagentechnik (außer Heizungsanlagen).

Bei der Heiztechnik teilt sich die Förderung wie folgt auf

HeiztechnikProzentualer Zuschuss (BAFA) bzw. Tilgungszuschuss (KfW)
Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready)20 Prozent
Gas-Hybridheizungen30 Prozent
Solarthermieanlagen30 Prozent
Wärmeübergabestationen eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent30 Prozent
Wärmeübergabestationen eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 Prozent35 Prozent
Wärmepumpen35 Prozent
Biomasseanlagen35 Prozent (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
Ÿ  Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)35 Prozent

Auch hier muss ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro eingehalten werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Austauschprämie bei Ölheizungen

Ist der Austausch einer Ölheizung geplant, ist zusätzlich die Gewährung eines Bonus von 10 Prozentpunkten möglich, wenn der Umstieg auf eine hier aufgeführte Heizungsanlage erfolgt:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent

Heizungsoptimierung

Soll die Heizungsanlage optimiert und diese Maßnahme gefördert werden, ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen vorgeschrieben. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, muss zumindest ein Heizungscheck entsprechend DIN EN 15378 notwendig.

Bei der Heizungsoptimierung muss ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro erreicht werden. Auch hier gilt die Deckelung von 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Kosten für Fachplanung und Baubegleitung

Für die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten werden auf Antrag 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen. Die Zuschüsse sind allerdings bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 2.500 Euro pro Wohneinheit sowie bei Mehrfamilienhäusern, die drei oder mehr Wohneinheiten umfassen, auf 2.000 Euro pro Wohneinheit sowie insgesamt auf maximal 20.000 Euro je Zuwendungsbescheid gedeckelt.

Um in den Genuss einer Förderung durch die KfW zu kommen, muss die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses und auch einzelner energetischer Maßnahmen von einem Energieeffizienzexperten oder einer -expertin durchgeführt werden. Die von der KfW und dem BAFA zugelassenen Energieeffizienzexpert*innen, zu denen selbstverständlich auch die C. Ober GmbH gehört, sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Die KfW fördert im Rahmen des BEG nun auch eine akustische Fachplanung (beispielsweise Lärm durch Wärmepumpe etc.) sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung von Neubauten mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung finden Sie auf der Webseite Nachhaltiges Bauen.

Möchten Sie Ihre Heizungsanlage austauschen oder optimieren, so kann Ihnen sowohl ein Experte oder eine Expertin für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die notwendigen Bestätigungen ausstellen.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Sehr gern unterstützt Sie die Cornelius Ober GmbH mit ihrem Energie-Effizienz-Experten und Bausachverständigen bei Ihrem Neubau- oder Sanierungsvorhaben. Sie können uns mit der Baubegleitung beim Neubau und bei Sanierungsarbeiten beauftragen. Gern planen wir gemeinsam mit Ihnen anstehende Sanierungsarbeiten, übernehmen die Kontrolle der Baumaßnahmen vor Ort und nehmen die Maßnahmen ab. Auch als Bausachverständige sind wir für Sie tätig. Wir zeigen wir Ihnen auf, wo in Ihrem Haus, in Ihrem Nichtwohngebäude oder Ihrem Unternehmen noch Energieeinsparpotenzial besteht und stellen zusammen mit Ihnen die notwendigen Förderanträge bei der KfW und dem BAFA. Benötigen Sie einen neuen Energieausweis, so können Sie diesen über unsere Webseite direkt online beantragen.

Selbstverständlich beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und zu weiteren Förderprogrammen der KfW, des BAFA und regionaler Geldgeber.

Jetzt auf die BEG spezialisierten Berater beauftragen!

Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 Privatpersonen, Unternehmen und Städte/Kommunen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen und Nordbayern bei energetischen Maßnahmen im Neubau oder der energetischen Sanierung und Prüfung aller möglichen Fördermaßnahmen. Sie haben Interesse an den Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben kostenlos und unverbindlich in einem kostenlosen Auftaktgespräch.

Ihr Kontakt:
+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de

Foto Cornelius Ober

Herr Cornelius Ober ist BAFA- und KfW-qualifizierter Energieexperte und spezialisiert auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

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