Ab Januar 2025 bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neue Regelungen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Absenkung der Vermarktungsschwelle für Eigenstrom, angepasste Einspeisevergütungen und der Ausbau digitalisierter Netzanschlüsse zählen zu den wichtigsten Änderungen. Diese sollen die Marktorientierung fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. In der Planung von Photovoltaik-Anlagen und weiteren Projekten sollten diese Neuerungen bereits heute berücksichtigt werden.
- EEG 2025 senkt die Schwelle für verpflichtende Stromvermarktung schrittweise auf 25 kW.
- Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt auf 7,94 Cent/kWh ab Februar 2025.
- Netzanschluss wird durch digitale und einheitliche Webportale vereinfacht.
- Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 bleibt bestehen.
- Unternehmen und Privatpersonen sollten EEG-Anpassungen in ihrer Planung beachten.
ZAb 2025 treten einige wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Anpassungen bei der Stromvermarktung
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Schwelle, ab der Erzeuger von erneuerbarem Strom diesen selbst vermarkten müssen, schrittweise von 100 auf 25 Kilowatt abgesenkt. Dies geschieht in drei Jahresschritten und soll dazu führen, dass Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen. Dadurch sollen insbesondere Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden werden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.
Änderungen bei der Einspeisevergütung
Für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung auf 7,94 Cent/kWh, verglichen mit 8,03 Cent/kWh für Anlagen, die ab August 2024 in Betrieb gehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert sind.
Vereinfachung des Netzanschlusses
Eine bedeutende Neuerung betrifft den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen:
- Digitalisierung: Netzbetreiber sind verpflichtet, die Prozesse zur Stellung von Anschlussbegehren sowie zum erforderlichen Informationsaustausch zu digitalisieren.
- Webportale: Für diesen Prozess müssen Webportale bereitgestellt werden.
- Vereinheitlichung: Das Format und die Inhalte der Informationen und Webportale sollen möglichst weitgehend vereinheitlicht werden.
- Anwendungsbereich: Diese Vorgaben gelten für EE-Anlagen bis 30 kW mit bereits bestehenden Hausanschlüssen.
Ausbau der erneuerbaren Energien
Das EEG 2023 setzt ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien:
- Bis 2030 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden.
- Für Photovoltaik-Anlagen ist ein Endausbauziel von 400 Gigawatt installierter Leistung bis 2040 vorgesehen.
- Ab 2026 sollen jährlich 22 Gigawatt neue Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, wobei etwa die Hälfte davon auf Dächern und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant sind.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Netzintegration zu verbessern und die Marktorientierung zu stärken. Unternehmen und Privatpersonen, die in erneuerbare Energien investieren möchten, sollten diese neuen Regelungen bei ihrer Planung berücksichtigen.
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