Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert von Unternehmen umfangreiche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Betroffen sind Betriebe mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh, die detaillierte Einsparpläne vorlegen müssen. Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 7,5 GWh sind Energiemanagementsysteme bis Juli 2025 Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
- Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen zu konkreten Einsparmaßnahmen.
- Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch müssen bis 2025 ein Energiemanagementsystem einführen.
- Auch Betriebe mit über 2,5 GWh Energieverbrauch müssen Einsparpläne erstellen und Abwärme nutzen.
- Missachtung der Vorgaben kann Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
- Das BAFA kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig.
Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz, das auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie basiert, soll Unternehmen, Bund, Länder und Kommunen zu gezielten Energieeinsparungen verpflichten. Dabei enthält es zahlreiche Vorgaben, die vor allem für energieintensive Betriebe von Bedeutung sind.
Energiemanagementsysteme und Abwärmenutzung
Das Gesetz sieht insbesondere für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 7,5 GWh klare Maßnahmen vor: Bis spätestens 18. Juli 2025 müssen solche Betriebe ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen. Zusätzlich sind Kennzahlen zum Energieverbrauch zu dokumentieren sowie technisch umsetzbare Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren. Auch die Nutzung von Abwärme steht im Fokus. Alle Maßnahmen müssen nach der Norm DIN EN 17463 einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden.
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Für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh gelten ebenfalls Verpflichtungen. Sie müssen innerhalb von drei Jahren Einsparpläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und auf Anforderung Details zur Abwärmenutzung bereitstellen. Diese Regelungen betreffen unter anderem energieintensive Branchen wie die Verkehrs- und Transportwirtschaft.
Bußgelder und Kontrollen durch das BAFA
Zur Einhaltung des Gesetzes wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartige Kontrollen durchführen. Unternehmen, die die neuen Anforderungen missachten, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Betroffene sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie die Schwellenwerte für Energieverbrauch überschreiten und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Betrieben wie Busunternehmen mit großen Fahrzeugflotten. Experten empfehlen, den jährlichen Energieverbrauch genau zu analysieren und mit den gesetzlichen Vorgaben abzugleichen.
Weitere wichtige Informationen für Unternehmen
💡 Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen erstmals Meldungen zur Abwärme an die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) abgeben. Dies ist eine wichtige Frist, die Unternehmen im Blick behalten sollten.
💡 Das EnEfG zielt darauf ab, den bundesweiten Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5% und bis 2045 um 45% zu senken. Diese ambitionierten Ziele erfordern von Unternehmen langfristige Planungen und Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen.
💡 Zur Ermittlung des relevanten Energieverbrauchs wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre herangezogen. Unternehmen sollten daher ihre Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre sorgfältig dokumentieren und auswerten.
💡 Es ist wichtig zu beachten, dass das Energie- bzw. Umweltmanagementsystem 100% des Gesamtenergieverbrauchs abdecken muss. Dies erfordert eine umfassende Analyse und Erfassung aller Energieverbräuche im Unternehmen.
💡 Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beginnen, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Melden Sie sich jetzt bei der Cornelius Ober GmbH und wir prüfen alles für Sie im Detail (wir empfehlen Ihnen unser kostenfreies Auftaktgespräch).
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