Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann sich einen Teil der Stromkosten zurückholen. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können Eigentümer:innen die KWKG- und Offshore-Netzumlage erstattet bekommen – vorausgesetzt, die Wärmepumpe hat einen separaten Stromzähler. Wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn die Frist endet am 28. Februar!
- Wärmepumpen-Nutzer können sich die KWKG- und Offshore-Umlage erstatten lassen.
- Der Antrag muss bis zum 28. Februar beim Stromversorger eingehen.
- Voraussetzung ist ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe.
- Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Stromverbrauch des Vorjahres.
- Die Umlagenbefreiung ist noch nicht rechtskräftig, aber Anträge müssen dennoch fristgerecht gestellt werden.
Wer eine Wärmepumpe besitzt und damit sein Haus beheizt, kann sich jetzt Geld zurückholen! Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) gibt es eine Entlastung bei den Stromkosten: Die KWKG- und Offshore-Netzumlage kann erstattet werden. Allerdings müssen Eigentümer schnell handeln, denn die Frist für den Antrag endet am 28. Februar.
Die Voraussetzung für die Erstattung ist ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe. Dieser ermöglicht es, den tatsächlichen Stromverbrauch des Vorjahres nachzuweisen. Ohne diesen Zähler ist eine Rückerstattung nicht möglich. Wichtig zu wissen: Die Befreiung ist zwar noch nicht endgültig rechtskräftig, aber um den Anspruch nicht zu verlieren, sollten Anträge dennoch rechtzeitig eingereicht werden.
Wie viel Geld kann man zurückbekommen?
Die Höhe der Erstattung hängt vom individuellen Stromverbrauch ab. 2024 liegt die Summe der KWKG- und Offshore-Umlage bei etwa 0,93 Cent pro kWh. Bei einem Verbrauch von 6.000 kWh entspricht das rund 56 Euro. Für 2025 steigt die Umlage auf 1,09 Cent pro kWh, wodurch die Rückerstattung höher ausfällt.
Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar beim Stromversorger eingereicht werden, damit dieser die Befreiung beim Netzbetreiber geltend machen kann. Nach Fristablauf verringert sich die mögliche Rückzahlung um 20 %. Wer bis zum 31. März keinen Antrag stellt, geht komplett leer aus.
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