Schon seit Mitte Februar 2023 können Mieter, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, im Rahmen des Förderprogramms SolarPLUS einen Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen beantragen. Seit Oktober 2023 ist dies nun auch Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Pächtern von Klein- und Erholungsgärten möglich. Auch hier ist eine Förderung von bis zu 500 Euro aus dem „Modul E für Stecker-Solargeräte“ des Förderprogramm SolarPLUS möglich. Für die Umsetzung dieses Programm ist die IBB Business Team GmbH zuständig.
Moderne Energielösung: Ein Photovoltaik-Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus. (Bild © Cornelius Ober GmbH)
Balkonkraftwerke, die auch als Steckersolargeräte, Mini-PV-Anlagen, Stecker-PV oder Balkon-PV bezeichnet werden, können sowohl mit passenden Halterungen auf Balkonen, Terrassen, Garagendächern, an Fassaden, Zäunen und in Gärten befestigt bzw. errichtet werden.
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In Berlin wurden für die Förderung des Ausbaus der Balkonkraftwerke durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe insgesamt 7 Millionen Euro bereitgestellt. Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin, Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Pächter von Klein- und Erholungsgärten können den Antrag online bei der IBB Business Team GmbH einreichen. Zu beachten ist, dass das Steckersolargerät noch nicht bestellt oder sogar gekauft wurde. Gefördert werden nur die zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 500 Euro, insgesamt reicht die Förderung für 14.000 Mini-Solaranlagen.
Was sollte vor der Anschaffung einer Balkon-PV-Anlage beachtet werden?
Bevor eine solche Anlage angeschafft wird, ist zu überprüfen, ob der Balkon geeignet ist. Er sollte günstig zur Sonne ausgerichtet und nicht durch Bäume, Anbauten, andere Gebäude etc. verschattet sein. Es ist auch zu überprüfen, ob die Anlage sicher befestigt werden kann. Das Gerät besteht in der Regel aus einem oder zwei Modulen und einem Wechseltrichter und wird an die Steckdose des Haushalts angeschlossen. Die Installation der Anlage sollte von einer fachkundigen Person vorgenommen werden.
Bevor Sie als Mieter ein Balkonkraftwerk errichten, müssen Sie zuerst das Einverständnis des Vermieters (am besten schriftlich) einholen und können dann im zweiten Schritt die Förderung direkt auf der Webseite der IBB Business Team online beantragen. Hat diese Bank den Eingang des Antrags bestätigt und teilt mit, dass mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf, können Sie die Anlage kaufen. Danach ist der Anschluss online im Kundenportal der Stromnetz Berlin GmbH anzumelden. Ist der Haushalt mit keinem Zweirichtungszähler ausgestattet oder hat einen Zähler mit Rücklaufsperre, so wird dieser kostenlos durch die Stromnetz GmbH oder einen von ihr beauftragten Fachbetrieb ausgetauscht. Danach erfolgt die digitale Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Woche nach der Anmeldung bei der Stromnetz Berlin GmbH kann das Balkonkraftwerk angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
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