Förderung Elektromobilität:
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Förderung Elektromobilität:
Seit Januar 2023 wird das Förderprogramm Elektromobilität verstärkt auf das Thema Klimaschutz ausgerichtet. Hierdurch ergeben sich im Laufe des Jahres einige Änderungen, um den Umweltbonus zu erhalten.
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Im Januar dieses Jahres trat die Änderung des Umweltbonus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft. Die wohl größte Änderung hierbei ist, dass für neue Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden können. Darüber hinaus gelten unter anderem neue Fördersätze für Brennstoffzellen- und batteriebetriebene Fahrzeuge und eine bisher geltende Einschränkung entfällt, nach der junge Gebrauchtfahrzeuge nur dann gefördert werden konnten, wenn eine Anmeldung auf den Zweithalter erfolgte.
Für dieses und nächstes Jahr sind noch zwei weitere Änderungen geplant: Zum Einen ist es ab September 2023 nur noch für Privatpersonen möglich, einen Förderantrag zu stellen, zum Anderen werden ab Januar 2024 die Preise, bis zu denen Fahrzeuge förderfähig sind, gesenkt, die Fördersätze werden vereinfacht.
Das bedeutet konkret bis Ende 2023, dass z.B. ein Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro beim Kauf mit 4.500 Euro gefördert wird, ein Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro mit 3.000 Euro. Ab Januar 2024 werden dann Neufahrzeuge unter 45.000 Euro mit 3.000 Euro gefördert, junge Gebrauchtfahrzeuge mit 2.400 Euro.
Das Förderprogramm startete im Juli 2016, seitdem wurden bereits Anträge für rund 1,64 Millionen Fahrzeuge gestellt.
Sie interessieren sich für das Thema Elektromobilität? Unsere KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater informieren Sie Hersteller-neutral zu allen Möglichkeiten rund um mögliche Fördermittel. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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