Eigentümer, die ihre Heizungsanlage im Rahmen eines Contracting-Vertrages mieten, können dennoch von der BEG-Förderung profitieren – indirekt. Der Contractor, der die neue Heizung installiert, kann die Fördermittel beantragen und so seine Kosten senken. Diese Ersparnis wird oft durch reduzierte Raten an die Kunden weitergegeben. Contracting bietet somit eine attraktive Möglichkeit, in moderne Heiztechnik zu investieren, ohne hohe Anfangskosten tragen zu müssen.
- Contracting ermöglicht die Nutzung moderner Heizungssysteme ohne hohe Investitionskosten.
- Eigentümer erhalten beim Contracting keine direkte Heizungsförderung.
- Der Contractor kann die BEG-Förderung für die Installation der Heizung beantragen.
- Durch die Förderung können Eigentümer von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
- Contracting bietet zusätzliche Vorteile wie Wartung und Service durch den Contractor.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein wichtiger Baustein in der Energiewende, insbesondere im Wärmesektor. Doch nicht immer sind Eigentümer in der Lage oder bereit, in eine neue Heizungsanlage zu investieren. In solchen Fällen bietet Contracting eine interessante Alternative. Hierbei mieten Hausbesitzer ihre Heizungsanlage von einem spezialisierten Anbieter, dem sogenannten Contractor, der sich um die Installation, Wartung und Finanzierung kümmert. Doch wie verhält es sich bei dieser Vertragsform mit der Heizungsförderung, insbesondere der beliebten BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)?
Heizungsförderung auch beim Contracting möglich – unter bestimmten Bedingungen
Die Heizungsförderung der KfW, die über die BEG bereitgestellt wird, ist darauf ausgelegt, den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung zu fördern. Ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie – die Zuschüsse und Kredite sind für viele Hausbesitzer ein finanzieller Anreiz. Doch was passiert, wenn die Heizung nicht gekauft, sondern im Rahmen eines Contracting-Vertrages genutzt wird?
Hier gibt es eine Besonderheit: Während Eigentümer selbst in diesem Fall keinen Anspruch auf die direkte Heizungsförderung haben, kann der Contractor als Antragsteller auftreten. Er ist derjenige, der die neue Heizungsanlage anschafft und installiert, und daher auch förderberechtigt. Durch diesen indirekten Weg profitieren jedoch auch die Hausbesitzer: Der Contractor kann dank der Fördermittel seine Investitionskosten senken und diese Einsparungen durch reduzierte Contracting-Raten an die Kunden weitergeben.
Vorteile von Contracting für Eigentümer
Für viele Eigentümer bietet Contracting eine attraktive Lösung, da sie nicht nur von modernen und energieeffizienten Heizungssystemen profitieren, sondern auch keine großen Investitionskosten stemmen müssen. Stattdessen zahlen sie eine monatliche Rate und eine Gebühr für die tatsächlich abgenommene Wärme. Durch die Förderung, die der Contractor erhält, können die Kosten für den Endkunden zusätzlich gesenkt werden.
Auch die organisatorische Abwicklung liegt komplett in den Händen des Contractors: Von der Installation über die regelmäßige Wartung bis hin zur Optimierung der Anlage – all das übernimmt der Dienstleister. Gerade für Eigentümer, die wenig Erfahrung mit technischen Anlagen haben oder sich nicht um Wartungsarbeiten kümmern wollen, ist dies ein großer Vorteil.
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