Durch die neuen Förderbedingungen soll erreicht werden, dass möglichst viele Menschen das Programm nutzen können, um ihre Häuser oder Wohnungen energetisch zu sanieren, was wiederum ihrem Geldbeutel oder denen der Mieter zugutekommt.
Gleichzeitig werden aber die Fördersätze etwas reduziert, beispielsweise beim Einbau von Wärmepumpen. „Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig“, so das Wirtschaftsministerium.
Die Kosten für die Sanierung der Fassade und Erneuerung der Fenster kann nach aktuell Gesetzesentwurf steuerlich abgesetzt werden, da diese Maßnahmen als energetische Gebäudesanierung einzuordnen sind (Symbolbild).
Ein Hintergrund für die Neuregelung ist natürlich die Drosselung der russischen Gaslieferungen. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck äußerte sich dazu folgendermaßen: „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen.“
Die Bundesregierung plant jährliche Fördermittel von 13 bis 14 Milliarden Euro, von denen etwa 12 bis 13 Milliarden in die Sanierungen fließen werden, nur etwa eine Milliarde soll für Neubauten bereitgestellt werden. Das Geld wird hauptsächlich aus dem Klima- und Transformationsfonds entnommen. Für diesen wird es einen Wirtschaftsplan geben, der am 27. Juli 2022 vom Kabinett beschlossen werden soll. Im Jahr 2021 hatte der Staat Sanierungen mit acht Milliarden Euro unterstützt, 2020 waren es 5 Milliarden. Bis Juli dieses Jahres betrug die diesjährige Fördersumme bereits 9,6 Milliarden Euro.
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Verringerung der Fördersätze
Damit mehr Menschen in den Genuss einer Förderung kommen können, werden die Fördersätze etwas verringert. Laut Wirtschafts- und Klimaministerium bekam man bisher für den Einbau einer Wärmepumpe maximal 30.000 Euro, jetzt werden es noch bis zu 24.000 Euro sein. Wer sich für den Austausch der Fenster entschied, konnte bis zu 15.000 Euro erhalten, ab sofort sind es noch 12.000 Euro.
„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand“, so Habeck weiter. Gleichzeitig liege der Energieeinspareffekt und Klimaschutz durch eine energetische Gebäudesanierung um das etwa 4,5-fache über dem der Neubauten.
Die Änderungen selbst sollen bereits ab dem 28.07.2022 in stufenweiser Reihenfolge in Kraft treten, nachdem sie tags zuvor im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Ab dem 28.07. gelten die neuen Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und einer noch laufenden Neubauförderung, ab dem 15.08.2022 neue Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung. Die Neubauförderung soll hauptsächlich auf zinsverbilligte Kredite abgeändert werden. Im Jahr 2023 soll sie dann in einem weiteren Schritt und in Absprache zwischen dem Bau- und dem Wirtschaftsministerium eine komplette Umgestaltung erfahren. Über alle Neuheiten zum Thema berichten wir im Newsletter der Cornelius Ober GmbH sowie hier im Blog.
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