Ab sofort ist die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ des BMWSB verfügbar. Diese richtet sich an Bauherren und Käufer von flächeneffizienten Wohngebäuden, die höchste Klimastandards erfüllen. Gefördert werden Projekte, die die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen und eine niedrige CO2-Bilanz aufweisen. Wichtig ist, dass keine fossilen oder biobasierten Brennstoffe genutzt werden.
- Neue Förderung für klimafreundliche Wohngebäude des BMWSB verfügbar.
- Effizienzhaus-Stufe 55 und niedrige CO2-Emissionen sind erforderlich.
- Förderung richtet sich an Neubauten und Erstkäufe von Wohngebäuden.
- Kein Einsatz von fossilen oder biobasierten Heizsystemen erlaubt.
- Anforderungen müssen durch Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Ab sofort steht Bauherren und Käufern die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Verfügung. Diese Initiative zielt darauf ab, den Bau und den Erwerb von energieeffizienten, klimafreundlichen Wohngebäuden zu unterstützen und gleichzeitig einen erschwinglichen Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf flächeneffizienten Wohngebäuden, die den strengen Vorgaben der Effizienzhaus-Stufe 55 entsprechen.
» Jetzt die Förderung beantragen sowie Maßnahmen- und Baubegleitung durch die Cornelius Ober GmbH (kostenfreies Auftaktgespräch).
Anforderungen an die Förderfähigkeit
Damit ein Wohngebäude in den Genuss der Förderung kommt, müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden, die sicherstellen, dass sowohl der CO2-Ausstoß als auch die Energiekosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes minimiert werden. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:
- Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 55: Dies bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % der Primärenergie eines herkömmlichen Referenzgebäudes benötigt.
- Geringe CO2-Emissionen im Lebenszyklus: Die Gesamt-Treibhausgasemissionen des Gebäudes über seine gesamte Lebensdauer hinweg müssen einen festgelegten Grenzwert unterschreiten.
- Mindestanzahl an Wohnräumen: Abhängig von der Wohnfläche muss das Gebäude eine bestimmte Anzahl an Wohnräumen vorweisen.
- Kostenobergrenze: Die gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus müssen einen festgelegten Grenzwert einhalten.
- Verzicht auf fossile Brennstoffe und Biomasse: Weder fossile Energieträger noch Biomasse dürfen zur Wärmeversorgung des Gebäudes verwendet werden.
Diese Anforderungen müssen von einer qualifizierten Fachkraft, beispielsweise einem Energieberater, überprüft und bestätigt werden.
Chancen für klimafreundliches Bauen und Wohnen
Mit dieser Förderung setzt die Bundesregierung einen klaren Impuls für den klimafreundlichen Neubau in Deutschland. Besonders im Niedrigpreissegment, das den Zugang zu günstigem Wohnraum erleichtert, ist diese Unterstützung ein wichtiges Instrument. Klimafreundliche Gebäude, die weniger Energie verbrauchen und somit nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbeutel der Bewohner entlasten, sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudesektor.
Die Förderung umfasst sowohl den Neubau als auch den Kauf von Wohnimmobilien, wobei auch die Nebenkosten abgedeckt werden können. Damit wird nicht nur Bauherren, sondern auch Käufern von energieeffizientem Wohnraum ein erheblicher finanzieller Anreiz geboten.
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung Ihrer klimafreundlichen Bauvorhaben. Unsere erfahrenen Energieberater helfen Ihnen, die Anforderungen der Förderung zu erfüllen und entwickeln individuelle Lösungen für Ihren Neubau oder Kauf. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren können!
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!