Die KfW hat ihr Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse (KfW 292) erweitert und ermöglicht so einer Vielzahl von Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Technologien. Durch die neuen Regelungen sind unter anderem Maßnahmen zur Nutzung von Wasserstoff oder zur CO₂-Abscheidung förderfähig, sofern eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielt wird. Das Programm unterstützt Unternehmen jeder Größe und ist ein weiterer Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
- KfW erweitert ihr Energieeffizienzprogramm für mehr Unternehmen und Technologien.
- Förderfähig sind neue Maßnahmen wie Wasserstoffnutzung und CO₂-Abscheidung.
- Treibhausgaseinsparungen müssen mindestens 15 % betragen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe mit Transformationsplan.
- Ziel des Programms ist die Treibhausgasneutralität der Unternehmen bis 2045.
Zie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) öffnet ihr Förderprogramm „Produktionsanlagen/Prozesse“ (KfW 292) für weitere klimafreundliche Technologien. Wie die KfW berichtet, können ab sofort Unternehmen jeder Größe Förderungen beantragen, die Investitionen in Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasen vorsehen. Ziel der Erweiterung ist es, die Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß langfristig zu senken.
Neue Fördermöglichkeiten zur CO₂-Reduktion und Energieeffizienz
Das Programm umfasst nun eine größere Auswahl förderfähiger Investitionen. Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse und Anlagen nachhaltiger gestalten möchten, können jetzt auch Förderungen für Digitalisierungstechnologien zur Effizienzsteigerung oder den Einsatz von Wasserstoff beantragen. Diese Neuerungen sind besonders relevant für die Industrie, da sie zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen führen können. Die KfW hebt hervor, dass auch Technologien zur CO₂-Abscheidung und zur Elektrifizierung von Prozessen in den Förderspielraum aufgenommen wurden.
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Mit der neuen Ausrichtung legt das Energieeffizienzprogramm den Fokus darauf, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die mindestens eine 15-prozentige Treibhausgasminderung erzielen. Zum Vergleich: Bisher war eine Energieeinsparung von nur 10 Prozent notwendig, um eine Förderung zu erhalten. Diese Anpassung bedeutet nicht nur eine Anhebung der Anforderungen, sondern auch eine gezielte Förderung von Unternehmen, die bereits aktiv Schritte zur Dekarbonisierung umsetzen.
Transformationspläne als Voraussetzung für Fördermittel
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen neben den technischen Anforderungen auch einen Transformationsplan vorlegen. Dieser Plan muss konkrete Maßnahmen und Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen enthalten und zeigt, wie das Unternehmen langfristig zur Erreichung der Klimaziele beitragen möchte. Die Anpassungen des KfW-Programms stehen im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen der deutschen Wirtschaft bis 2045 auf null zu reduzieren.
Durch die Offenheit für unterschiedlichste Unternehmensgrößen und -branchen fördert das Programm insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die häufig auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um größere, kostenintensive Nachhaltigkeitsprojekte umzusetzen. Die KfW unterstreicht, dass jedes antragsberechtigte Unternehmen individuell geprüft wird, um die Wirksamkeit und Effizienz der geplanten Maßnahmen zu gewährleisten.
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