Energieberatung für Unternehmen der Landwirtschaft und Gartenbau

Logo Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Wir haben Angebote zur Energieberatung für Unternehmen der Landwirtschaft. Lesen Sie hier als landwirtschaftliches Unternehmen die Vorteile einer Energieberatung, informieren Sie sich über Förderungen und welche Leistungen wie Ihnen bieten, zur Erstellung eines betrieblichen Einsparkonzepts und für lukrative Energieeinsparmaßnahmen.

Biogasanlage aus der Luft

Nicht nur Produktionsunternehmen, sondern auch Landwirtschaftsbetriebe können nun von einer Energieberatung und der Durchführung energetischer Maßnahmen finanziell profitieren. Die Cornelius Ober GmbH wurde von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als landwirtschaftlicher Energieberater zertifiziert. Im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“, die Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) ist, werden sowohl die Beratung, der Wissenstransfer und Investitionsmaßnahmen gefördert.

Unsere Dienstleistungen auf diesem Sektor

  • Erstellung eines betrieblichen Einsparkonzeptes.

Durch ein von uns erstelltes Energieeinsparkonzept erhalten Unternehmen Vorschläge über wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Zudem bieten wir selbstverständlich auch die Begleitung dieser Maßnahmen an.

Da wir von der BLE als Sachverständiger zugelassen wurden, profitiert Ihr Unternehmen von einer bis zu 80-prozentigen Förderung unserer Kosten.

  • Moderation regionaler Energieeffizienztische.

Der Wissensaustausch zwischen verschiedenen Unternehmen der Landwirtschaftsbranche sowie Energie- und Technologieanbietern ist sehr wichtig. Dieser trägt unter anderem zur Netzwerkbildung bei und hilft, Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Vielleicht entstehen so auch Kooperationen zwischen verschiedenen Firmen. Unser Sachverständiger moderiert die Energieffizienztische. Zugleich zeigen wir Ihnen gern Fördermöglichkeiten auf, damit die Kosten für diese Veranstaltungen überschaubar bleiben.

  • Beratung und Begleitung bei Einzelmaßnahmen.

Aufgrund der Richtlinie werden einzelne als auch mehrere Investitionen gefördert, die im Rahmen des betrieblichen Einsparkonzeptes festgelegt wurden. So ist beispielsweise der Ersatz, die Nach- oder Umrüstung von einzelnen hocheffizienten Anlagen oder Aggregaten förderfähig. Dazu gehören unter anderem Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Anlagen zur Kälteerzeugung, Wärmespeicher, Ventilatoren, die Umdeckung der Gewächshaushülle von einer Einfacheindeckung hin zu einer festinstallierten Mehrfachbedachung sowie der Einbau eines zweiten Energieschirms, der dichtschließend und mit einem eigenen Antrieb versehen ist. Zugleich unterstützen wir Sie auch bei der Umrüstung der Beleuchtungssysteme auf LED-Technik, wobei diese Anträge aber spätestens zum 31. Dezember 2016 eingereicht werden müssen.

  • Systemoptimierung zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

Zur systemischen Optimierung, die auf der Grundlage des individuellen Energieeinsparkonzeptes erfolgt, gehören unter anderem der Ersatz und die Erneuerung verschiedener technischer Systeme, die sich als besonders energiesparend herausgestellt haben. Unser Energieberater übernimmt dabei in Absprache mit Ihnen die systemische Optimierung der Anlagen respektive Anlagenteile, welche dazu beitragen, den Energieverbrauch des jeweiligen Systems deutlich zu reduzieren.

  • Unterstützung bei Planung und Bau von Niedrigenergie-Gebäuden für Pflanzenerzeugung.

Bevor mit dem Neubau der Niedrigenergie-Gebäude begonnen werden kann, sollte die erreichbare Energieeinsparung in einem Gutachten ermittelt werden. Dieses können Sie durch unseren Energieberater erstellen lassen. Als Grundlage für dieses Gutachten dienen die derzeitige Gebäudesubstanz und der hier notwendige Energieverbrauch. Dieser wird den zu erzielenden Einsparungen gegenübergestellt.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Beantragung der Finanzierungsmittel behilflich. Für unsere Dienstleistungen erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent, den wir direkt für Sie beantragen können.

Sind Sie sich nicht sicher, wie viel Einsparpotenzial in ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen steckt, oder möchten Sie sich an einem regionalen oder örtlichen Energiespartisch beteiligen, so können Sie uns gern kontaktieren und um ein Beratungsgespräch – beispielsweise im Rahmen eines Vor-Ort-Termins – bitten.

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