Welche Rolle spielt die energetische Sanierung für Städte und Kommunen?
Gerade in größeren Städten befinden sich viele Gebäude im Besitz kommunaler Wohnungsbauunternehmen. Leider befinden sich viele Häuser nicht auf dem neuesten energetischen Stand, sondern wurden beispielsweise in den 1960er oder 1970er Jahren errichtet und erfuhren kaum eine umfassende Sanierung bzw. Instandsetzung. Deshalb ist die energetische Bilanz vielfach zu verbessern.
Um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es enorm wichtig, kommunale Wohnungsunternehmen zu einer energetischen Sanierung der Immobilien zu bewegen. Sie sorgen so nicht nur für einen geringeren Wärmeverlust, sondern schaffen zugleich für ihre Mieter*innen einen wesentlich angenehmeren Wohnkomfort.
Über Umfang, Förderung und Förderprogramme sowie Bedingungen und die Beauftragung eines Energieberaters bieten wir alle Informationen auf unserer Seite rund um die energetische Stadtsanierung.
Was wird durch die KfW-Bank bzw. das BAFA im öffentlichen Sektor gefördert?
Kommunen werden unterstützt:
Bei der Verbesserung der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Internet- und Telefonanbindung usw.).
Beim Ausbau der kommunalen Energieversorgung.
Im Rahmen der energetischen Stadtsanierung.
Beim Neubau und Ausbau von Kindertagesstätten.
Bei der Schaffung von Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen.
Im Bereich der kommunalen Wohnungswirtschaft bei der Schaffung von neuem oder energetisch saniertem sowie altersgerechtem Wohnraum.
Die KfW-Förderung öffentlicher Einrichtungen kann unter anderem bei folgenden Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden:
- Der Komplettsanierung von Immobilien zum KfW-Effizienzhaus,
- Der Wärmedämmung der Außenwände, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke sowie der Kellerdecke,
- Dem Austausch von Fenstern und Eingangstüren,
- Dem Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen (Markisen, Rollläden usw.),
- Dem Austausch oder die Instandsetzung von Lüftungsanlagen,
- Dem Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen sowie
- Dem Austausch der Beleuchtungsmittel.
Für die Durchführung verschiedener Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Verbesserung der gesamten Wärmedämmung und die Installation einer neuen Heizungs- und Lüftungsanlage, kann eine KfW-Förderung öffentlicher Einrichtungen ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Warum ist die Hinzuziehung eines Energieberaters für öffentliche Einrichtungen unerlässlich?
Nutzer öffentlicher Einrichtungen haben in vielen Fällen nur einen geringen Einblick über die vorhandene Gebäudesubstanz und die hier zum Einsatz kommende Technik. Für den Energieberater ist die Begutachtung von Gebäuden und dessen technischer Ausstattung eine nahezu tagtägliche Aufgabe. Er weiß, wo die Schwachpunkte liegen können und ist durch regelmäßige Schulungen immer auf dem aktuellsten Stand. Gerade aus diesem Grund sollten öffentliche Einrichtungen eine Energieberatung in Anspruch nehmen, bevor sie mit der Ausschreibung von Sanierungsarbeiten beginnen.
Sowohl bei der Ausschreibung der Arbeiten als auch nach Eingang der Angebote kann der Energieberater, welcher im Übrigen hersteller- und anbieterneutral beraten muss, unterstützend tätig werden. Zugleich beaufsichtigt er die Durchführung der Maßnahmen und ist bei der Abnahme dabei. Um von den Förderprogrammen der KfW-Bank oder dem BAFA im Bereich der energetischen Sanierung zu profitieren, muss durch den Energieberater ein Abschlussbericht gefertigt werden. Erst wenn dieser bei der KfW-Bank oder beim BAFA vorliegt, werden eventuelle Tilgungszuschüsse gezahlt. Wenn gewünscht, übernehmen unsere Energieberater diese Aufgaben. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Sektor tätig und verfügen über umfassende Kenntnisse, die sie Ihrer Behörde gern zur Verfügung stellen.