Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Förderung von Energieanalysen öffentlicher Abwasseranlagen hat zum Ziel, deren Energieeffizienz dieser Anlagen zu verbessern. Hier sollen Maßnahmen, die der Steigerung der Effizienz dienen, aufgezeigt und später auch umgesetzt werden. Die Untersuchung übernehmen spezialisierte externe Energieberater, wie beispielsweise von der BAFA qualifizierte Energieberater die Cornelius Ober GmbH.
Hinweis: Es ist nicht vorgeschrieben, dass der Berater durch eine Bewilligungsbehörde zugelassen sein muss. Die Verantwortung für die Beratung übernimmt der Antragsteller, wobei Antragsteller und Berater ein und die selbe Person sein müssen. Der Berater erhält dann auch die finanzielle Zuwendung von der BAFA.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind – vorbehaltlich eventueller Ausschlussgründe, die in Nummer 2.2 der Förderrichtlinie aufgeführt werden – sowohl alle natürlichen als auch juristischen Personen, die als Energieberater tätig sind, die nachfolgenden Anforderungen erfüllen und dies der Bewilligungsbehörde nachweisen:
- Erfolgreicher Abschluss eines Hoch- bzw. Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtungen, beispielsweise der Ingenieur- und Naturwissenschaften, als staatlich geprüfter Techniker oder als Meister jeweils in einer einschlägigen Fachrichtung.
- Zumindest ein Abschluss eines Referenzprojektes, in dessen Rahmen die Energieanalyse einer Abwasseranlage in Eigenverantwortung durchgeführt wurde. Dabei ist eine Projektbeschreibung (im Umfang von maximal einer DIN A4-Seite) einzureichen und der Auftraggeber mitzuteilen.
- Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, in deren Rahmen praxisbezogene Kenntnisse der Betriebsoptimierung von Abwasseranlagen erlangt wurden.
Wird der Antrag durch eine juristische Person eingereicht, muss die Energieberatung durch eine entsprechend den Vorgaben qualifizierte natürliche Person erfolgen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieanalyse öffentlicher Abwasseranlagen, in diesem Fall die damit verbundenen Ausgaben für die Beraterhonorare. So sollen Kommunale Gebietskörperschaften inklusive deren Eigenbetriebe, aber auch kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die einen mehrheitlich kommunalen Hintergrund aufweisen, bei der Energieanalyse ihrer öffentlichen Abwasseranlagen unterstützt werden.
Die Energieanalyse muss zumindest den Vorgaben des Arbeitsblattes DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“ entsprechen. Dies gilt sowohl für die Qualität, den Umfang der zu erhebenden Daten, die Maßnahmenbeschreibung sowie die Anfertigung des Abschlussberichtes. Im Rahmen der Energieanalyse müssen alle zum Betrieb der Abwasseranlage notwendigen Anlagenteile untersucht und bewertet werden. Nicht gefördert wird die Energieanalyse für einzelne Anlagengruppen.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Überweisung des Betrages erfolgt an den antragstellenden Berater. Sie ist als Projektförderung auf Ausgabenbasis anzusehen. Als Berechnungsgrundlage für die Förderung gilt das Netto-Beraterhonorar. Die maximale Zuwendung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf 30.000 Euro gedeckelt.