Grundlage für die Förderthemen sind die „Expertenempfehlungen des Forschungsnetzwerks Energie in Gebäuden und Quartieren“ sowie der „Forschungs- und Innovationsagenda (FINA)“. Auf dieser Seite möchten wir Sie umfassend zur Förderinitiative „Solares Bauen/Energieffiziente Stadt“ informieren. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen und bieten Ihnen am Ende der Seite eine Möglichkeit, sich mit uns zum Thema auseinanderzusetzen. Dabei profitieren Sie von unserer kostenfreies Auftaktgespräch.
Förderungszweck
Mit diesem Programm sollen wichtige Weichenstellungen im Bereich der Energiewende unterstützt werden. So soll durch die Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden, dass im Jahr 2050 der Primarenergiebedarf nur noch halb so hoch ausfällt wie 2008. Da deutschlandweit 75 Prozent aller Menschen in Städten leben, müssen diese besonders energieeffizient sein. Wichtig ist dabei der Gebäudesektor. Mehr als 35 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs entfallen auf Wohn- und Nichtwohngebäude, davon wiederum ungefähr drei Viertel auf die Wärmegewinnung. Deshalb ist der Wärmewende besonderes Augenmerk zu widmen. Deshalb soll verstärkt auf die Energieforschung, aber auch auf die Energie- und Wärmewende auf Gebäude- und Quartiersebene gesetzt werden, indem Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, aber auch Demonstrationsobjekte finanziell unterstützt werden. Grundlagenforschung und anwendungsortientierte Forschung sollen dabei Hand in Hand arbeiten.
Die modular aufgebaute Förderbekanntmachung hat zwei Schwerpunkte – zum einen das Solare Bauen, zum anderen die Energieeffiziente Stadt.
Modul I: Solares Bauen
Hier erfolgt eine Projektförderung bei Gebäuden und Gebäudeensembles. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Demonstration von Konzepten in den Bereichen Sanierung und Neubau von Mehrfamilienhäusern, bei der die Wirtschaftlichkeit und die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien besondere Berücksichtigung findet. Dabei sollen alle erneuerbaren Energieträger Berücksichtigung finden. Beabsichtigt ist beispielsweise, die ökologischen Folgen sowie den Übergang in eine Massenfertigung bei neuartigen Dämmkonzepten zu untersuchen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist aber auch die Digitalisierung, so unter anderem der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Dafür sollen verschiedene Planungsinstrumente genutzt werden, aber beispielsweise auch Tools zur Informationsverbreitung und Vernetzung sämtlicher beteiligten Akteure entwickelt und bereitgestellt werden.
Modul II: Energieeffiziente Stadt
Im Rahmen des Moduls II sollen systematisch angelegte Leuchtturmprojekte gefördert werden, die auf Quartiersebene basieren. Besonders im Fokus liegen dabei Quartiere als kleinste Maßstabebene, da dort sämtliche städtischen Funktionen vorhanden sind, zu denen nicht nur das Wohnen, sondern auch Dienstleistungen, Gewerbe und die Infrastruktur inklusive Verkehr gehören.
Um nachhaltige, energieoptimierte Quartiere erschaffen zu können, die fast ohne fossile Brennstoffe auskommen, gilt es, einige technische Herausforderungen zu meistern. Zugleich müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wirtschaftliche Konzepte erstellt und alle Akteure an der Umsetzung beteiligt werden. Wichtig ist aber auch die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Beachtung des demographischen Wandels. Das BMWi und das BMBF fördern Leuchtturmprojekte auf Quartiersebene.
Rechtliche Grundlage
Grundlage für die Förderung sind die hier vorgestellte Bekanntmachung sowie die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die ergänzenden Verwaltungsvorschriften, aber auch die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ (AZA) respektive die „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ (AZK). Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die aufgrund einer früheren EU-Kommissionsentscheidung einer Rückforderungsanordnung zur „Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt“ nicht nachgekommen sind, aber auch Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden. Die Finanzierungsentscheidungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen. Zu beachten ist, dass die eingereichten Projektvorschläge untereinander im Wettbewerb stehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsvorhaben, welche ein hohes wissenschaftliches sowie technisches Risiko aufweisen, sich aber gleichzeitig auch durch ihre Beispielhaftigkeit auszeichnen. So werden eingereichte Skizzen beispielsweise den Forschungskategorien
- Grundlagenforschung,
- Industrielle Grundlagenforschung,
- Experimentelle Entwicklung sowie
- den Durchführbarkeitsstudien
zugeordnet. Sämtliche Projekte sind nur als Kooperationsvorhaben (Verbundvorhaben) förderfähig. Bei Verbundvorhaben wird zusätzlich auch eine hohe industrielle Beteiligung ausdrücklich gewünscht. Vor allem KMU sollen hier ihre Expertise einbringen.
Förderung des Moduls I: Solares Bauen
Hier werden Verbundvorhaben gefördert, welche dazu beitragen, die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) zur Sanierung und zum Neubau mehrgeschossiger Wohnbauten umzusetzen. Als wirtschaftlich besonders sinnvoll wird von den Experten eine Kombination aus erhöhter Energieeffizienz und einer deutlich stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien angesehen. Beim Geschosswohnbau in Ballungszentren, bei der die Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen besonders im Blickpunkt stehen, ist der Handlungsbedarf für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen groß. Soll doch unter anderem gewährleistet sein, dass auch nach Sanierungsmaßnahmen die durchschnittlichen Warmmieten nicht wesentlich steigen. Bei nachwachsenden Rohstoffen muss auch bedacht werden, dass diese dauerhaft zur Verfügung stellen müssen.
Werden Sanierungsprojekte abschnittsweise realisiert, so muss ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt und bei der Beantragung der Förderung mit eingereicht werden. Dieser Fahrplan muss darlegen, wie die Maßnahmen des geförderten Projekts die Grundlagen für die später folgenden Abschnitte bilden.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Projekte Teilaspekte von mindestens zwei der vier Themenfelder benennen, die wir im Folgenden aufführen:
Gebäudehüllen
- Aktive Gebäudehüllen: Hierbei muss es sich um Konzepte handeln, die in die Gebäudehülle integriert werden und zur Gewinnung und Speicherung thermischer und elektrischer Energie beitragen, die aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wurden und der nutzergeregelten Abgabe in den heizbaren Innenraum dienen.
- Adaptive Gebäudehüllen: Hier müssen Energie- und Lichteinträge in das Gebäude schaltbar sein.
- Entwicklung und Einsatz von in modularer Bauweise gefertigten Fassadenelementen, die einen hohen Vorfertigungsgrad aufweisen und mit integrierter Haustechnik ausgestattet sind.
- Entwicklung, Erprobung und Demonstration von neuen Dämmstoffen, die einen guten Lebenszyklus aufweisen. Dabei müssen auch die Produktions-, Rückbau- sowie die Verwertungstechnologien berücksichtigt werden.
Gebäudesystemtechnik
Hierunter fallen wiederum die Entwicklung und Erprobung von Gebäuden und Gebäudeensembles, die netzdienlich sind und einen hohen Anteil an solarer Energie nutzen. Zugleich müssen aber auch kompakte Energiespeicher mit hoher Speicherkapazität oder aber eine Sektorkopplung Wärme/Strom zur Anwendung kommen.
Auch die Weiterentwicklung sowie die Integration sogenannter Low-Ex-Systemtechnik sowie die Verwendung innovativer Komponenten in das gesamte System sind hier zu berücksichtigen.
Gleichzeitig ist darauf zu achten, ein sowohl ökonomisches als auch ökologisches Optimum bei der Dämmung sowie beim Einsatz hocheffizienter technischer Gebäudeausrüstung zu erreichen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Entwicklung energieeffizienter Gebäudetechnik, die einen bestimmten Mehrwert erreicht. Hierbei kann es sich beispielsweise um Assistenzsysteme handeln.
Planungswerkzeuge sowie Monitoring
In diesen Bereich entfallen unter anderem die
- Anfertigung und Erprobung von Planungstools, bei denen das Building Information Modeling (BIM) mitsamt offener Schnittstellen integriert wurde,
- Planung und Nutzung von Datenmodellen im Bereich der Planung und der Unterhaltung von Gebäuden inklusive einem Monitoring des Gebäudeenergieverbrauchs,
- Optimierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Rahmen des Monitorings,
- Benennung von Kenngrößen, die eine Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes ermöglichen.
Datengrundlagen
- Datenerfassung und -verarbeitung, Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten,
- Datenschutz und Datensicherheit,
- Digitalisierung der Energiewende in Gebäuen,
- Qualitätssicherungskonzepte.
Gefördert werden zudem Arbeitspakte, Forschungsergebnisse Planern und den beteiligten Handwerksunternehmen zur Verfügung stellen oder die Akzeptanz des Nutzers erhöhen. Auch Begleituntersuchungen können projektbegleitend gefördert werden.
Generell wird bei der Erforschung und Weiterentwicklung von Werkstoffen, Bauteilen und der Systemtechnik die
- Einhaltung der geltenden Bau- und Brandschutzordnungen (auch hinsichtlich des Schallschutzes), eine Benennung kritischer Aspekte in der einzureichenden Skizze und zugleich das Aufzeigen von Lösungsvorschlägen,
- Fokussierung auf den Nutzerkomfort und eine einfache, intuitive Bedienung der technischen Anlagen,
- Orientierung am Lebenszyklus bei der Auswahl der Produktions-, Rückbau und auch der Verwertungstechniken inklusive Zurverfügungstellung hochwertiger Datensätze zur Lebenszyklusanalyse für die Forschung
erwartet.
Bei Antragstellern mit mehreren geförderten Liegenschaften wird die Berücksichtigung der Übertragbarkeit von Ergebnissen auf den gesamten Gebäudebestand erwartet.
Bei Demonstrationsprojekten wird ein Monitoringkonzept nach Maßgabe des EnOB-Monitoring-Leitfadens erwartet, desgleichen auch die Planung und der Einbau entsprechender Komponenten. Nach DIN 276 muss zudem die Kostengruppe 300 und 400 dargestellt werden, wobei sich auf die innovativen energetischen Maßnahmen sowie auf den Nachweis der Einergieeinsparverordnung (EnEV) zu beziehen ist.
Förderung des Moduls II: Energieeffiziente Stadt
Leuchtturmprojekte / Reallabore
Im Rahmen es Moduls II: Energieeffiziente Stadt ist die Förderung von Leuchtturmprojekten als Reallabore sowie Quartiersprojekte vorgesehen. Gerade in den Städten sind für eine erfolgreiche Energiewende zahlreiche Maßnahmen notwendig, die zuvor einer umfangreichen Erforschung bedürfen. Zugleich sollen diese vor Ort begleitet werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Sektorkopplung weiter auszubauen und erneuerbare Energien schrittweise zu integrieren, um so tragfähige Zukunftskonzepte zu erschaffen. Dafür sollen Vorschläge für Verbundprojekte eingereicht werden, die eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben und sowohl innerhalb als auch außerhalb von Stadtgrenzen sichtbar sind. Für die Quartiersebene hat man sich bei den Leuchtturmprojekten deshalb entschieden, da sie den kleinsten Maßstab bietet, bei der alle städtischen Funktionen (Wohnen, Dienstleistungen, Infrastruktur, Verkehr und Gewerbe) vorhanden sind. Die geförderten Projekte müssen einen hohen Innovationsgrad und ein hohes Risiko aufweisen und dabei deutlich über den jetzigen Stand der Technik herausragen. Allgemeine Sanierungen, die sowieso notwendig sind und auch nur den aktuellen Stand der Technik erreichen, werden mit diesem Förderprogramm nicht unterstützt.
Die erstellten Konzepte müssen nicht nur auf die energetische Optimierung, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein. Um dies zu erreichen, werden beispielsweise Lösungen mit einem hohen Vorfertigungsgrad sowie die Hebung von Effizienzpotenzialen im Quartier unterstützt.
Bei den förderwürdigen Leuchtturmprojekten sind systemische Ansätze konsequent zu verfolgen. Dazu müssen die Teilaspekte der aufgeführten Themenfelder eng miteinander verzahnt und zugleich in einer nachvollziehbaren Gewichtung bearbeitet werden. Hierzu gehören beispielsweise
- Energieinfrastrukturen (u.a. die Integration erneuerbarer Energien und die Nutzung von Abwärme),
- Datengrundlagen und Planungstools inklusive weiterer Hilfsmittel,
- Sozialwissenschaftliche Fragestellungen:
Bei Technologie-Projekten ist zugleich die Umsetzung eines Monitoringkonzepts entsprechend des „Mess-konzept EnEff:Stadt“ Voraussetzung. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Wurde das Leuchtturmprojekt erfolgreich abgeschlossen, soll zur Überprüfung und zur Optimierung der jeweiligen Maßnahmen eine Monitoringphase angeschlossen werden, die eine gesonderte Förderung erfährt. Im Antrag ist die Planung und Vorbereitung der Monitoringphase darzulegen. Die Cornelius Ober GmbH übernimmt Planung der Monitoringphase, aber auch sämtliche weiteren planerischen Tätigkeiten, die hier näher aufgeführt werden, gern für Sie bzw. Ihre Kommune.
Auch technische Fragestellungen aus dem Modul I können hier aufgenommen und in die Demonstrationsprojekte auf Quartiersebene integriert werden.
Des Weiteren können auch Schnittstellen zu anderen Themenbereichen mit eingebunden werden. Denkbar wären hier beispielsweise Studien über die Mobilität in Quartierskonzepten, aber auch wissenschaftliche Untersuchungen zu rechtlichen, sozialen sowie ökonomischen Fragestellungen. Kommunale Einrichtungen müssen bei der Eruierung und Nutzung von Forschungsergebnissen eine führende Rolle einnehmen, beispielsweise als Koordinator. So ist beispielsweise eine Eingliederung des Projekts in Stadtplanungsprozesse unabdingbar, desgleichen eine Verankerung in den kommunalen Strukturen. So sollen unter anderem auch städtische Klimamanager oder Personen mit vergleichbarer Aufgabe eingebunden werden. Auch die Anliegen der betroffenen Bürger sind in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Die Projektteilnehmer sind zur Mitwirkung an integrativen und evaluierenden Maßnahmen verpflichtet. Dazu gehört die Mitwirkung am projektübergreifenden Synthese- und Transferprojekt, aber auch bei der Präsentation von Ergebnissen auf Seminaren.
Synthese- und Transferprojekte
Die Beteiligung an einem Leuchtturmprojekt ist als Ausschlusskriterium für eine Beteiligung an einem Synthese- und Transferprojekt anzusehen. Damit sollen Synthese- und Transfervorhaben unterstützt werden, die nicht Thema dieser Initiative sind. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens der Leuchtturmprojekte gesondert ausgeschrieben. Es wird aber die Bereitschaft erwartet, mit einem solchen Synthese- und Transferprojekt zu kooperieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl Einrichtungen der Länder und Kommunen, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gewerbliche Unternehmen und gesellschaftliche Organisationen (u.a. Stiftungen und Vereine). Voraussetzung ist, dass diese sowohl personell als auch materiell in der Lage sind, die Forschungsaufgaben zu realisieren. Zugleich müssen die Antragsteller die fachliche Qualifikation besitzen. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von KMU. Besonders beim Modell II wird zudem erwartet, dass sich auch Organisationen beteiligen. Diese können eine Vermittlerrolle übernehmen.
Vom Bund und/oder von den Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können die Projektförderung nur unter bestimmten Voraussetzungen für ihre zusätzlichen Aufwendungen in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen
Die Themen, welche im Rahmen dieses Programms förderfähig sind, werden im 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ aufgeführt. Zugleich ist eine bestmögliche Verwertung der erzielten Forschungsergebnisse sicherzustellen. Deshalb müssen bereits bei der Antragstellung genaue Darlegungen zur zukünftigen Ergebnisverwertung vorgelegt werden. Dazu ist ein Verwertungsplan einzureichen. Mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides werden die Zuwendungsempfänger verpflichtet, auf eine Umsetzung des Verwertungsplans zu drängen. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Vor der Bewilligung darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
Partner eines „Verbundvorhabens“ müssen ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung regeln. Zudem müssen sie einen Koordinator benennen, welcher für den Fördermittelgeber als Ansprechpartner fungiert. Bereits vor er Förderentscheidung ist eine grundsätzliche Übereinkunft zu erzielen. Einzelheiten dazu sind im „Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten“ (Vordruck 0110/20.16 des BMWi) bzw. dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ (Vordruck 0110/08.14 des BMBF) zu entnehmen. Haben die Projekte einen Bezug zu anderen Förderbereichen oder anderen laufenden oder bereits abgeschlossenen Fördermaßnahmen, so sind diese anzugeben.
Auch das EU-Rahmenprogramm für Forscher und Innovation sollten sich die Antragsteller vorab einmal genauer anschauen und dabei prüfen, ob das Vorhaben europäische Komponenten aufweist, weshalb eine ausschließliche oder zumindest ergänzende EU-Förderung in Betracht käme. Sehr gern berät Sie die Cornelius Ober GmbH auch zu dieser Thematik.
Vorhaben von Unternehmen sind nur förderfähig, sofern ein Anreizeffekt im Rahmen des Artikels 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vorhanden ist.
Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bei gewerblichen Unternehmen stellen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage dar. Vorausgesetzt wird hier allerdings eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent. Die Förderquote wird nach den Artikeln 25 und 28 der AGVO festgelegt. Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben förderfähig, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Hier ist im Einzelfall sogar eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent möglich.
Bestandteil des Zuwendungsbescheids sind auch die Nebenbestimmungen.
Das Antragsverfahren
Das BMWI und das BMBF haben mit der Betreuung dieser Fördermaßnahme den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Bei diesem können die Interessenten im Rahmen des Antragsverfahrens Projektskizzen einreichen. Die eingereichten Vorschläge stehen dabei im gegenseitigen Wettbewerb.
Das Antragsverfahren besteht aus zwei Stufen. Zuerst musste bis zum 29. Juli 2016 eine Projektskizze eingereicht werden, nach einem positiven Entscheid dann ein förmlicher Antrag. Dies ist über die Internetplattform easy-Online möglich. Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und nicht nur elektronisch, sondern zusätzlich noch ausgedruckt per Post an den Projektträger gesandt werden.
Nach einem positiven Bescheid der Projektskizze werden die Interessenten aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Diese sind sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form zu übermitteln.
Der Förderantrag selbst muss eine umfassende Vorhabensbeschreibung beinhalten und dabei eine vorgegebene Gliederung einhalten. Wie die Gliederung im Einzelnen aussieht, erläutert Ihnen die Cornelius Ober GmbH gern. Selbstverständlich übernimmt sie aber auch in Ihrem Auftrag die Erstellung der Projektskizzen und das Ausfüllen und Einreichen des Förderantrages.
Auch bei der Planung des gesamten Vorhabens – egal, ob Sie sich nun für Modul I oder II entscheiden – ist Cornelius Ober GmbH Ihr verlässlicher Ansprechpartner.