Was wird gefördert?
Mit diesem Förderprodukt finanzieren kommunale Unternehmen Maßnahmen, die eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz örtlicher Wärme-, Abwasser- und Wassersysteme in den jeweiligen Quartieren zur Folge haben. Unterschieden wird zwischen der Wärmeversorgung und der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Quartier.
Bei der Wärmeversorgung im Quartier wird der Neubau oder die Erweiterung folgender Anlagen beziehungsweise Systeme gefördert:
- Hocheffiziente, wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die auf der Basis von Biogas oder Erdgas arbeiten,
- Anlagen, die der Nutzung oder Speicherung industrieller Abwärme dienen,
- Wärmenetzen und
- Dezentralen Wärmespeichern.
Im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Ersatz ineffizienter Motoren, Pumpen oder anderer Gerätschaften durch hocheffiziente Anlagen,
- Die Verbesserung der Mess- und Regeltechnik,
- Die Organisation der Versorgungs- und Entsorgungsanlage,
- Die Errichtung respektive Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen,
- Die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung, die in öffentlichen Kanalsystemen zum Einsatz kommen können – beispielsweise Wärmetauscher, Wärmepumpen. Hier ist auch eine Kombination mit Blockheizkraftwerken möglich.
- Den Einsatz oder die Erweiterung von Anlagen, die der Energiegewinnung aus Klär- oder Faulgasen dienen.
Zugleich können Sie auch bei der Verbesserung der Energieeffizienz durch eine wesentlich bessere Belüftung von Belegungsanlagen zum Einsatz kommen.
Mit diesem Förderprodukt können zudem Grundstücke finanziert werden, die für die Durchführung des förderfähigen Investitionsvorhabens benötigt werden. Der Erwerb der Grundstücke darf allerdings nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Nicht in Anspruch genommen werden kann das Darlehen für Sanierungsfälle und Unternehmen, welche in finanziellen Schwierigkeiten stecken, und für Umschuldungen.
Die Konditionen im Detail
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, wobei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können. Die Auszahlung des Betrages ist sowohl in einer Summe als auch in Teilbeträgen möglich. Der Abruf des Darlehens sollte binnen 12 Monaten ab Zusage erfolgen, in Einzelfällen ist auch eine Verlängerung der Frist auf maximal 36 Monate möglich. Sofern der Kredit nach einem weiteren Monat und 2 Bankarbeitstagen nicht abgerufen wurde, muss eine Bereitstellungsprovision von derzeit 0,25 Prozent entrichtet werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Kredithöhe auch im Nachhinein noch aufzustocken.
Wer wird gefördert?
Die Förderung ist für Unternehmen, welche einen mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund aufweisen sowie für Firmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Millionen Euro möglich, sofern diese eine Öffentlich-Private Partnerschaft eingegangen sind. Für Rückfragen rufen Sie uns bitte unter der oben genannten Telefonnummer an. Gerne beantworten wir kostenlos Ihre Fragen.
Beachtenswertes
Um sich einen Überblick über die technische Ausstattung zu verschaffen, ist es ratsam, für die Quartiersversorgung kommunaler Unternehmen einen Energieberater hinzuzuziehen. Die KfW ermöglicht eine Förderung der Energieberatung bei kommunalen Unternehmen, sodass Sie selbst nur einen Teil der anfallenden Beraterkosten übernehmen müssen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne persönlich oder bieten Ihnen die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch.