Wir sind staatlich qualifizierter Energie- und Fördermittelberater für Städte und Kommunen

Energieeffizient Sanieren für kommunale und soziale Unternehmen (Kredit 219)

Auch kommunale und soziale Unternehmen können eine Sanierung ihres Wohnungsbestandes vornehmen lassen und dabei von KfW-Förderprogrammen profitieren, die mit zinsgünstigen Darlehen, aber auch Tilgungszuschüssen einhergehen. Gleiches gilt auch für natürliche Personen und Unternehmen, deren Gruppenumsatz bei maximal 500 Millionen Euro liegt, im Rahmen öffentlicher Patenschaften. Darüber möchten wir Sie im Rahmen dieses Kredits (219) „Energieeffizient Sanieren für kommunale und soziale Unternehmen“ informieren.

Was wird gefördert?

Mit dem Produkt „IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren – Kredit – 219“, so die vollständige Bezeichnung, wird die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden finanziert, die nach dem Abschluss der Maßnahmen dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100, genauso aber auch um ein KfW-Effizienzhaus Denkmal handeln.

Bei der energetischen Sanierung durch kommunale oder Unternehmen werden unter anderem folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

  • Die Wärmedämmung des Daches, der obersten Geschossdecke oder der Außenwände,
  • Die Wärmedämmung der Kellerdecke, von Wänden zwischen ungeheizten und beheizten Räumen,
  • Den Austausch von Fenstern und Eingangstüren,
  • Die Montage oder den Austausch von Sonnenschutzvorrichtungen,
  • Den Austausch oder die Erweiterung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie
  • Den Austausch der Leuchtkörper.

Eine Kombination aus mehreren Einzelmaßnahmen, beispielsweise der gesamten Wärmedämmung, dem Einbau neuer Fenster und der Installation einer neuen Heizungsanlage, ist möglich. Diese werden dann als gesamte Maßnahme gefördert.

Die gleichen Maßnahmen werden auch gefördert, wenn die energetische Sanierung bei sozialen Unternehmen erfolgt.

Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung für die Entlohnung des Beraters und für Umschuldungsmaßnahmen bereits durchgeführter und durchfinanzierter Vorhaben.

Sowohl bei der energetischen Sanierung durch kommunale als auch soziale Unternehmen sollte ein Energieberater hinzugezogen werden. Dieser verschafft sich einen umfassenden Überblick über den Ist-Zustand der Gebäude und ermittelt die größten Einsparpotenziale. Zugleich stellt er einen Maßnahmenplan auf, der sämtliche energetischen Sanierungsvorschläge aufführt. Sehr gern können Sie unseren Energieberater mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauen.

Die Konditionen im Detail

Durch das Förderprogramm wird die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gefördert. Ist der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, beträgt die Fördersumme 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF). Bei einzelnen Maßnahmen liegt die Förderung bei 300 Euro pro Quadratmeter NGF.

Je nach Vertragslänge – zur Auswahl steht unter anderem eine 20- oder 30-jährige Laufzeit – wird die energetische Sanierung durch soziale und kommunale Unternehmen mit drei beziehungsweise fünf tilgungsfreien Anlaufjahren belohnt. In dieser Zeit müssen nur aufgelaufenen Zinsen erstattet werden. Die Zinsbindung gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Kurz vor dem Ende der Zinsbindungsfrist lässt die KfW-Bank den Unternehmen ein daran anschließendes Finanzierungsangebot zu den dann gültigen Zinssätzen zukommen.

Durch das Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanziert werden.

Wird der Standard eines Effizienzhauses erreicht, gewährt die KfW Tilgungszuschüsse. Diese betragen beim KfW-Effizienzhaus Standard 55 22,5 Prozent, bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus Denkmal immerhin noch 7,5 Prozent der Darlehenssumme.

Nach Abschluss der Maßnahmen muss bei der KfW-Bank unter anderem ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Ansprechpartner für diese Förderung

Für die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung durch kommunale Unternehmen sollte ein Energieberater hinzugezogen werden. Gern wird unser Energieberater, der über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt und zahlreiche Referenzen vorlegen kann, auch für Ihr Unternehmen tätig. Rufen Sie uns an und Sie erhalten kostenlos und unverbindlich die Möglichkeit sich über Ihre Möglichkeiten einer Förderung zu informieren: 03691 – 24902-0.

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