Was wird gefördert?
- Im Rahmen des Einstiegspaketes für Klimaschutz werden externe Leistungen für die Vorbereitung und die Durchführung von Einstiegsberatungen, genauso aber auch daraus abgeleitete Einzelmaßnahmen, unterstützt.
- Die Erstellung von Treibhausgasminderungskonzepten – hier insbesondere von Klimaschutzkonzepten -, aber auch von -teilkonzepten, welche zu einer nachhaltigen Mobilität, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Wärmenutzung und für Liegenschaften entwickelt werden.
- Förderfähig sind auch Konzepte, die der energetischen Modernisierung von Gebäuden und der Straßenbeleuchtung Rechnung tragen, sofern sich diese im Eigentum des Antragstellers befinden.
- Die Beratung, Bildung und Weiterbildung sowie die Einführung von Energie- und Klimaschutzmanagementsystemen – beispielsweise als kommunales Energiemanagement oder als European Energy Award – werden gefördert.
- Förderfähig sind auch gebäudetechnische Investitionen bei kommunalen Liegenschaften, die zur Treibhausgasminderung und zur Energieeinsparung beitragen.
- Unterstützt werden zu guter Letzt auch Investitionen in die E-Mobilität kommunaler Fuhrparke, des Weiteren auch die Einführung von E-Lastenrädern.
Wer wird gefördert?
Fördermittel können sowohl Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise und Zweckverbände aus Thüringen beantragen.
Können diese Fördermittel mit weiteren kombiniert werden?
Das kommt auf die anderen Förderprogramme an. Lassen die dortigen Fördermittelgeber eine Kumulierung zu, ist eine gemeinsame Nutzung möglich. Ein Hinweis gilt hier auch der Kommunalrichtlinie des Bundes.
Höhe der Förderung
Einstiegspaket für Klimaschutzmaßnahmen: Hier wird an die Gemeinde ein einmaliger Festbetrag von 7.500 Euro gezahlt. Liegen die zuwendungsfähigen und tatsächlich getätigten Ausgaben unter dieser Summe, so verringert sich der Zuwendungsbetrag entsprechend.
Für die Anfertigung eines Treibhausgas-Minderungskonzepts oder eines Konzepts zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtungen werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
Für die Beratung, Bildung und die Weiterbildung sowie für die Einführung eines Energie- oder Klimaschutzmanagementsystems werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
Bei gebäudetechnischen Investitionen in kommunale Liegenschaften werden im Rahmen des Klima Invest-Programms bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Dieser Betrag ist allerdings auf 80.000 Euro gedeckelt.
Erfolgen Investitionen in die E-Mobilität kommunaler Fuhrparke, so werden auf Antrag bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Der Maximalbetrag liegt hier bei 15.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist auch, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben – außer beim Einstiegspaket – bei mindestens 7.500 Euro liegen müssen.
Haben Sie Fragen zu diesem oder den weiteren hier auf unserer Webseite vorgestellten Förderprogrammen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Mitarbeiter der Cornelius Ober GmbH beraten Sie und weitere Verantwortliche Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises gern über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und begleiten auf Wunsch die Durchführung der angedachten Maßnahmen.
Fördergegenstand | Fördersatz | Maximal Zuwendung |
Einstiegspaket | 100 % | 7.5000 EUR |
THG-Minderungskonzepte | 40 % | – |
Energetische Modernisierungskonzepte | 40 % | – |
Beratung, Bildung, Weiterbildung | 80 % | – |
Gebäudetechnische Investitionen | 40 % | 80.000 EUR |
Investitionen in E-Mobilität | 40 % | 15.000 EUR |