Worum geht es bei einer Contracting-Beratung?
Zulassung und Qualifikation
Projektentwickler, die im Rahmen des Förderprogramms tätig werden möchten, benötigen eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen ihre Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen. Fehlende praktische Erfahrungen können durch BAFA-anerkannte Fortbildungen ausgeglichen werden, deren erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen ist.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland,
- Kommunen,
- Gemeinnützige Organisationen,
- Mehrheitlich kommunal-eigene Einrichtungen und Unternehmen,
- Anerkannte Religionsgemeinschaften.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller Eigentümer der zu beratenden Immobilien sind. Die Energiekosten müssen mindestens 100.000 Euro (brutto) betragen. Ein Pooling verschiedener Interessenten aus dem gleichen Sektor ist möglich.
Förderung
Orientierungsberatung: Diese umfasst die finanzielle Unterstützung von Beratungsleistungen durch einen BAFA-zugelassenen Projektentwickler, einschließlich der Erstellung von Abschlussberichten. Es wird eine Anteilfinanzierung von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Nettoberaterhonorar) gewährt, bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro.
Umsetzungsberatung: Hier unterstützt der Projektentwickler bei der Realisierung von Energiespar-Contracting-Projekten. Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Kommunen und gemeinnützige Organisationen (max. 12.500 Euro) und 30 Prozent für KMU (max. 7.500 Euro).
Ausschreibungsberatung: Unterstützung bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung eines Contracting-Projekts. Gefördert werden 30 Prozent der Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro.
Auswahl des Projektentwicklers
Projektentwickler müssen vom BAFA zugelassen sein und auf einer speziellen Liste aufgeführt werden. Die Auswahl des Entwicklers liegt beim Antragsteller. Verbindliche Verträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden. Die Qualifikation und Qualität der Beratungsleistungen werden individuell geprüft.
Beantragung der Mittel
Fördermittel werden über das BAFA-Online-Antragsformular beantragt, gegebenenfalls unter Einreichung weiterer Dokumente. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate, in denen der Beratungsbericht erstellt und übermittelt werden muss. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Verfahrensablauf
- Einreichung des Antrags über das BAFA-Online-Formular,
- Überprüfung der Unterlagen und Ausstellung des Zuwendungsbescheids,
- Durchführung der Maßnahmen innerhalb eines Jahres,
- Einreichung des Verwendungsnachweises und des Beratungsberichts innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
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