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KfW 270 Förderung: Erneuerbare Energien – Standard

Entdecken Sie die Vorteile der KfW 270 Förderung für erneuerbare Energien, eine Initiative, die maßgeschneiderte Finanzierungslösungen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anbietet. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können von dieser Förderung profitieren. Die Cornelius Ober GmbH, als erfahrener KfW-Energieberater, steht Unternehmen im Rahmen dieses Angebots bundesweit mit Expertise und Unterstützung zur Seite, um diese Gelegenheit optimal zu nutzen und von den lukrativen Förderungen zu profitieren. Wir helfen Ihnen, die Vorteile dieser Förderung vollständig auszuschöpfen und Ihr Projekt zum Erfolg zu führen.

Erneuerbare Energien Förderung

Kernpunkte des KfW 270 Förderung „Erneuerbare Energien“ – Auf einen Blick

  • KfW 270 Förderung für Anlagen: Finanziert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Zielgruppe der KfW 270 Förderung: Richtet sich an private und öffentliche Unternehmen, kommunale Zweckverbände, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller.
  • Finanzielle Konditionen der KfW 270 Förderung: Bietet bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben und deckt bis zu 100 % der Investitionskosten.
  • Ausschlusskriterien der KfW 270 Förderung: Schließt Investitionen in fossile Brennstoffe und bestimmte andere Vorhaben aus.
  • Antragsprozess der KfW 270 Förderung: Umfasst die Vorbereitung mit dem KfW-Förderassistenten, die Suche nach einem Finanzierungspartner und das Beantragen des Kredits.

💡 Weitere Informationen und Details

Die KfW-Förderung „Erneuerbare Energien – Standard“ (Programm 270) unterstützt Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Hier richten wir unsere Leistungen direkt an Unternehmen.

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Beinhaltet Photovoltaik-Anlagen, Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Biogas, Erdwärme, sowie Batteriespeicher.
  • Förderung umfasst auch Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Quellen gespeist werden.
  • Unterstützt zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende​​.

Wer wird gefördert?

  • Private und öffentliche Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände.
  • Privatpersonen, gemeinnützige Antragsteller, freiberuflich Tätige.
  • Deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie Joint Ventures im Ausland​​.

Konditionen

  • Zinssätze variieren je nach Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheitenqualität.
  • Kredithöhe bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten, mit 100 % Auszahlung.
  • Rückzahlung in vierteljährlichen Raten nach einer tilgungsfreien Zeit, außerplanmäßige Tilgungen möglich​​.

Ausschlusskriterien

  • Nicht förderfähig sind Investitionen im Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben​​.

Ablauf der Antragsstellung

  1. Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten.
  2. Finanzierungspartner finden.
  3. Kredit beantragen.
  4. Prüfung des Kreditantrags durch die KfW.
  5. Kreditvertrag abschließen und mit dem Vorhaben beginnen​​.

Die Cornelius Ober GmbH als KfW-Energieberater kann Unternehmen bei der Planung, Beantragung und Umsetzung dieser Förderung unterstützen, indem sie ihre Expertise im Bereich erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien anbietet.

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