Was wird gefördert?
Die KfW fördert mit diesem Programm sowohl den Neubau, Ersterwerb sowie die Sanierung eines gewerblich genutzten Nichtwohngebäudes. Ziel ist die Einsparung von Energie und die Verringerung des CO2-Ausstoßes.
Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Bei der energetischen Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude müssen diese nachher einen der folgenden Effizienzhaus Standards für Bestandsimmobilien erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 100 oder
- KfW-Effizienzhaus Denkmal.
Einzelmaßnahmen
Auch Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, werden gefördert. Dazu gehören:
- Anbringung einer neuen Wärmedämmung
- Einbau neuer Fenster, Vorhangfassaden, Toren, Außentüren und Ladestellen
- Ein sommerlicher Wärmeschutz
- Die Optimierung bzw. der Austausch der Lüftungs- und Klimaanlagen inklusive der Systeme zur Wärme- und Kälterückgewinnung
- Die Nutzung der Abwärme
- Der Austausch bzw. die Optimierung der Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung sowie -speicherung. Auch KWK-Anlagen bzw. KWKK-Anlagen werden gefördert.
- Der Austausch der Beleuchtung sowie
- Der Einbau oder Austausch von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie die Gebäudeautomation.
Neubau energieeffizienter Gewerbegebäude
Gefördert wird der Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, sofern sie einen der nachfolgenden Energieeffizienzhaus Standards erreichen:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70.
Gefördert werden zudem Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes notwendig werden. Dazu können beispielsweise Nebenarbeiten, Planungskosten und die Installation eines Energiemanagement-Systems gehören.
In welchen Fällen kommt die Förderung nicht in Frage?
Nicht in Frage kommt die Förderung bei
- Einer Vermietung oder Verpachtung der Immobilie zu wohnungswirtschaftlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Zwecken sowie für die landwirtschaftliche Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen und
- Sogenannten In-Sich-Geschäften, bei dem beispielsweise das Gebäude aus dem Eigentum des eigenen Ehegatten erworben wird.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung kann sowohl von
- In- und ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft genutzt werden, sofern sich diese mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Contracting-Gebern, welche Energiedienstleistungen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden erbringen, als auch von
- Freiberuflern
in Anspruch genommen werden.
Die Konditionen im Detail
Den individuellen Zinssatz legt die finanzierende Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Qualität vorhandener Sicherheiten fest. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt zwei Jahre. Informationen zu Laufzeiten und Zinsen sind der jeweils aktuellen Konditionenübersicht zu entnehmen, die sowohl bei der finanzierenden Bank als auch auf der entsprechenden Webseite der KfW einsehbar ist.
Mögliche Höhe des Kredites und Zahlungsmodalitäten
Die maximale Kreditsumme liegt pro Vorhaben in der Regel bei 25 Millionen Euro. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
Bei der Rückzahlung gilt es, ein paar Aspekte zu beachten. So zahlen Sie beispielsweise während der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen. Danach fallen vierteljährlich gleich hohe Raten (natürlich zuzüglich Zinsen auf den noch zu begleichenden Darlehensbetrag) an.
Des weiteren ist es möglich, den Kredit außerplanmäßig vollständig oder teilweise zu tilgen. In diesem Fall wird aber eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt wiederum über die finanzierende Bank.
Höhe des Tilgungszuschusses
Werden das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses oder die technischen Mindestanforderungen für Einzelmaßnahmen erreicht bzw. eingehalten, wird ein Tilgungszuschuss gezahlt. Je höher das energetische Niveau ausfällt, umso größer fällt auch der Tilgungszuschuss aus.
Tilgungszuschuss bei Sanierung
Wird im Rahmen einer Sanierung der Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 erreicht, beträgt der Tilgungszuschuss 17,5 Prozent der Kreditsumme, maximal aber 175 Euro pro Quadratmeter. Erfüllt das Gebäude die Kriterien eines KfW- Effizienzhaus 100, so liegt der Tilgungszuschuss bei 10,0 Prozent der Kreditsumme, maximal aber 100 Euro pro Quadratmeter. Für ein KfW-Effizienzhaus Denkmal gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss i. H. v. 7,5 Prozent bzw. maximal 75 Euro pro Quadratmeter. Bei Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der Kreditsumme, maximal aber 50 Euro pro Quadratmeter gezahlt.
Tilgungszuschuss bei Neubau
Erfüllt das neu errichtete Gebäude den Standard KfW-Effizienzhaus 55, so gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der Kreditsumme, der Höchstbetrag ist hier auf 50 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses 70 gewährt die KfW einen Förderkredit ohne Tilgungszuschuss.
Sicherheiten und beihilferechtliche Regelungen
Die Art und Höhe der Sicherheiten sind mit der finanzierenden Bank zu vereinbaren. Viele Unternehmen vereinbaren die Finanzierung mit ihrer Hausbank.
Mit diesem Förderprodukt ist ein zinsverbilligter Kredit verbunden. Die Zinsverbilligungen sind dabei als Subventionen, im EU-Sprachgebrauch auch Beihilfen genannt, zu bezeichnen. Bei Subventionen gelten Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich. Bei Einzelmaßnahmen ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sowie eines Zuschusses des BAFA für die gleiche Maßnahme nicht möglich.
So sehen die nächsten Schritte aus
Schritt 1
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist die Hinzuziehung eines Experten für Energieeffizienz unabdingbar. Gemeinsam mit ihm gehen Sie die Planung und Realisierung Ihres Vorhabens an. Sehr gern können Sie uns von der Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH mit dieser Dienstleistung betrauen. Wir sind von der KfW als Energieeffizienz Experten zertifiziert und bieten unsere Dienstleistungen deutschlandweit an.
Schritt 2
Suche nach Finanzierungspartner und Beantragung des Darlehens:
Bereits vor Beginn der Maßnahme müssen Sie sich einen Finanzierungspartner suchen. Sehr oft ist das die bisherige Hausbank. Es kann aber durchaus auch sinnvoll sein, sich an ein anderes Kreditinstitut zu wenden. Das Kreditinstitut beantragt dann das Darlehen für Sie. Der Kreditantrag wird von der KfW geprüft. Schließen Sie dann mit dem Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab und beginnen danach mit der Realisierung Ihres Vorhabens.
Nachweise einreichen und daraufhin Tilgungszuschuss erhalten:
Sobald die Arbeiten durchgeführt wurden, reichen Sie die entsprechende Bestätigung bei der finanzierenden Bank oder direkt bei der KfW ein. Letztere schreibt Ihnen dann den Tilgungszuschuss gut.