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PIUS-Invest – Hessisches Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Planen klein- und mittelständische Unternehmen die Einführung hocheffizienter Lösungen, die zur Verringerung der eigenen CO2-Emissionen beitragen, können diese Firmen  eine Förderung im Rahmen des hier vorgestellten Programmes PIUS-Invest erfahren. Dazu gilt es allerdings, einige Vorgaben einzuhalten. Wir stellen die Investitionsförderung zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) einmal genauer vor und bieten als qualifizierte Energieberater ausführliche Beratungsleistungen und Hilfe beim Beantragen der Förderung.

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Welche Ziele verfolgt PIUS-Invest?

  • Das Programm soll zu einer deutlichen Verbesserung der CO2-Bilanz,
  • zur Finanzierung von Prozess- und Organisationsinnovationen und
  • zu einer ressourceneffizienteren Produktion und Kreislaufwirtschaft

beitragen.

Wer wird gefördert?

Klein- und mittelständische Unternehmen, die ihren Firmensitz bzw. ihre Betriebsstätte in Hessen unterhalten, sind antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Als förderfähig gelten Vorhaben, welche zu einer deutlichen Verbesserung der CO2-Bilanz beitragen. Dies gilt hauptsächlich für Prozess- und/oder Organisationsinnovationen. Diese Innovationen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards – sofern gegeben – übertreffen und gleichzeitig diese Ziele verfolgen:

  • Verbesserungen bei der Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Speicherung von Energie; die Produktion, Verteilung und auch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anpassungen an den Klimawandel,
  • Einsparungen bei den Wertstoffen und gleichzeitig Einführung von Wertstoffkreisläufen, Nutzung fortgeschrittener Fertigungstechniken.

Bei den Prozessinnovationen muss es zur Anwendung einer deutlich verbesserten Methode im Bereich der Produktion und auch bei der Leistungserbringung kommen. Dies schließt wesentliche technische Änderungen, Änderungen an er Ausrüstung oder auch an der Software ein.

Bei der Organisationsinnovation ist es wichtig, dass neue Organisationsmethoden zum Einsatz kommen, die zur Verbesserung der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen des Unternehmens dienen.

Nicht förderfähig sind Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, welche nur dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard entsprechen. Weitere Regelungen finden sich unter anderem in den Richtlinien zur Innovationsförderung, die das Bundesland Hessen verabschiedet hat.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards übertroffen werden. Sind solche Mindeststandards nicht festgelegt, so muss das Vorhaben dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen oder sogar über diesen hinausreichen.

Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt ist und dass das Vorhaben in Hessen realisiert wird.

Des weiteren ist vorgeschrieben, dass die fünfjährige Mindestnutzungsdauer für die mit dem PIUS-Invest Programm geförderten Anlagen eingehalten wird. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Abschlusszahlung an den oder die Begünstigten.

Was sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Anteilsfinanzierung gewährt. Sie kann bei bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen, ist aber auf 500.000 Euro pro Fördervorhaben gedeckelt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben selbst müssen bei mindestens 30.000 Euro liegen.

Es ist möglich, weitere öffentliche Fördermittel – beispielsweise aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der EU, der Bundesländer oder von kommunalen Gebietskörperschaften – in Anspruch zu nehmen. Diese dürfen aber die in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) festgelegten Fördersummen und -sätze nicht überschreiten. Auch die beihilferechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Seit dem 01. Februar 2018 ist es möglich, das Förderprogramm PIUS-Invest  und den Innovationskredit Hessen miteinander zu kombinieren. Gleichzeitig sind die Darlehensnehmer von der Anwendung öffentlichen Vergaberechts befreit. So haben g

ewerbliche Unternehmen die Möglichkeit, bei einer angestrebten CO2-Reduzierung für die Durchführung von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen einen öffentlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent, maximal jedoch 500.000 Euro zu erhalten. Gleichzeitig kann die restliche Summe bzw. die restlichen verbleibenden förderfähigen Ausgaben durch den Innovationskredit Hessen mit bis zu 100 Prozent finanziert werden.

Die Cornelius Ober GmbH berät Sie gern zu weiteren vorhandenen Fördermöglichkeiten, aber auch zur weiteren (energetischen) Sanierung Ihrer Gebäudesubstanz und der technischen Anlagen. Wenn Sie die Errichtung eines neuen Gebäudes planen, sind wir ebenfalls Ihr professioneller Ansprechpartner, und dies nicht nur in Hessen, sondern auch in Thüringen und Sachsen. Auch hier gibt es einige Förderprogramme, die KMU kennen und nutzen sollten.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bereits vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)  sowohl schriftlich als auch auf elektronischem Wege – hier über das Onlineportal der Bank – eingereicht werden.

In diesem Antrag müssen die zu erwartenden Einsparungen an CO2-Äquivalenten aufgeführt werden. Zugleich ist darzulegen, dass das Vorhaben die gesetzlichen Mindeststandards – sofern es diese gibt – übertrifft.

Gleichzeitig ist mit dem Antrag auch das Einverständnis über die Veröffentlichung aller notwendigen Angaben zu erklären. Dies dient dazu, die Transparenz der Fördermaßnahmen darzulegen. Sinnvoll ist es, wenn Interesse an einer solchen Förderung besteht, sich mit einem Ansprechpartner – beispielsweise der Cornelius Ober GmbH oder der WIBank – vorher abzusprechen. Gern berät Sie die Cornelius Ober GmbH nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Durchführung der Maßnahmen.

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