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BAFA Förderung: Heizungsoptimierung

Seit dem 01. August 2016 wird der Einbau hocheffizienter Pumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs am Heizsystem selbst durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert. Als Grundlage dafür dient die „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“.

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Zur Optimierung der Heizungen sollen hocheffiziente Pumpen und ein hydraulischer Abgleich, der für eine optimale Verteilung der Wärme im Gebäude selbst sorgt, zum Einsatz kommen. Ziel des Förderprogrammes ist es, den Ausbau ineffizienter Pumpen durch nicht zurückzuzahlende Zuschüsse zu fördern und gleichzeitig Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem vorzunehmen. Das Programm leistet somit einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, Unternehmen – sofern sie die Bedingungen für die „De-minimis“-Beihilfe erfüllen, Freiberufler, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gebietskörperschaften und sonstige juristische Personen, für die Privatrecht zutrifft (beispielsweise Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Genossenschaften).

Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer inklusive deren Einrichtungen sowie der Bund selbst.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Ersatz vorhandener Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch den Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen. Gefördert werden auch die Kosten für den fachgerechten Einbau und weitere, direkt mit der Maßnahme in Verbindung stehende Materialkosten.

Des Weiteren wird bei bestehenden Heizsystemen auch die Heizungsoptimierung im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs finanziell gefördert. Erfolgen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich weitere Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an den bestehenden Anlagen, sind diese ebenfalls förderfähig. Dabei muss es sich um die Anschaffung sowie die fachgerechte Installation von

  • Voreinstellbaren Thermostatventilen,
  • Strangventilen,
  • Einzelraumtemperaturreglern,
  • Technik zur Volumenstromregelung,
  • Pufferspeicher,
  • Separate Messt-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Benutzerinterfaces und
  • Die professionelle Einstellung der Heizkurve

handeln.

Der hier verlinkten Liste der förderfähigen Pumpen kann entnommen werden, welche Modelle die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Die Sortierung wurde hier in alphabetischer Reihenfolge der Hersteller vorgenommen. Gern berät Sie auch die Cornelius Ober GmbH zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Pumpen.

Welche Investitionen werden nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind

  • Maßnahmen in Neubauten,
  • Maßnahmen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung respektive einer behördlichen Anordnung durchgeführt werden müssen,
  • Der Erwerb und die Montage gebrauchter Anlagen oder neuer Anlagen, die mit gebrauchten Teilen ausgestattet sind,
  • Selbst erbrachte Eigenleistungen und
  • Nebenleistungen (beispielsweise Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgung von Materialien etc.).

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Insgesamt werden 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten für Leistungen, die im Zusammenhang mit Austausch alter Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs erbracht werden, übernommen. Die maximale Fördersumme pro Standort liegt bei 25.000 Euro.

So funktioniert die Antragstellung

  1. Vor Beginn der Maßnahme muss eine Online-Registrierung auf der BAFA-Website erfolgen. Daraufhin erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung, die auch die Registriernummer enthält. Nun können Sie mit der Realisierung der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
  2. Wurde die Maßnahme durchgeführt, können die für den Antrag relevanten Daten innerhalb von sechs Monaten in dem zuvor angemeldeten Online-Register eingetragen und so an das BAFA übermittelt werden. Das über das Portal erzeugte Antragsformular muss dann ausgedruckt, unterschrieben und mit sämtlichen Rechnungen hochgeladen oder per Post an das BAFA geschickt werden. Aus den Rechnungen müssen sowohl die Material- als auch die Lohnkosten ersichtlich sein. Unternehmen und andere gewerbliche Antragsteller müssen zudem die De-minimis-Erklärung einreichen.

Sobald der vollständige Verwendungsnachweis eingegangen ist und einer Prüfung unterzogen wurde, wird die Förderung ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Registrierung beim BAFA einzureichen. Die Förderung selbst muss später nicht zurückgezahlt werden, sie wird als Zuschuss gewährt.

Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich

Eine Kombination mit weiteren Förderungen aus öffentlichen Mitteln für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich. Auch die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung entsprechend § 35 a Abs. 3 EStG (Einkommenssteuergesetz) – auch als Steuerermäßigung für Handwerksleistungen bekannt – ist für die Maßnahmen aus diesem Programm nicht möglich.

Weitere Fragen zu diesem Programm

Muss der Einbau von einem Fachunternehmen durchgeführt werden?

Ja, sowohl der Einbau der Pumpen als auch der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Wird die Installation von einem Fachbetrieb durchgeführt und per Rechnung nachgewiesen, können auch Materialien anderer Anbieter (beispielsweise eines Baumarktes) akzeptiert werden. Wer einen Gesellen-, Facharbeiter- oder Meisterbrief vorlegen kann und die Maßnahmen im eigenen Haushalt durchführt, bekommt 30 Prozent der Materialkosten erstattet.

Welcher Zeitpunkt wird als Maßnahmenbeginn angesehen?

Als Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder eines Leistungsvertrages anzusehen, der der jeweiligen Maßnahme zuzurechnen ist. Vor Antragstellung dürfen bereits Planungsleistungen vorgenommen werden.

Können auch Beratungs- und Planungsleistungen gefördert werden?

Nein, diese gehören nicht zu den förderfähigen Maßnahmen.

Reicht ein Antrag für mehrere Standorte aus?

Ein Antragsteller hat die Möglichkeit, für mehrere Standorte, die mit unterschiedlichen Heizungssystemen arbeiten, Anträge einzureichen. Für jeden Standort muss allerdings eine separate Registrierung respektive Antragstellung vorgenommen werden. Als eigener Standort gilt, wenn das Gebäude mit einem eigenen Heizungssystem ausgestattet ist.

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