Gerade für das Heizen wird immer noch viel zu viel Energie benötigt. Experten schätzen, dass etwa zwei Drittel aller in Deutschland installierten Heizungsanlagen ineffizient arbeiten. Etwa zehn Millionen Kessel sind älter als 15 Jahre. Mit den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt“ (PDF, 322 KB; öffnet neues Fenster) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Förderung geschaffen.
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgelegte Marktanreizprogramm (MAP) soll dazu beitragen, mehr Haus- und Wohnungseigentümer, Unternehmen und Kommunen für Investitionen in Wärmegewinnung aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu gewinnen.
Zweiteilige Förderung
Die MAP-Förderung besteht aus zwei Säulen:
- Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleinere Anlagen, die in privaten Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Dazu gehören unter anderem Solarthermiekollektoren, die auf dem Dach installiert werden, Pelletheizungen und Erdsonden im Garten, die für den Betrieb der im Haus installierten Wärmepumpe benötigt werden.
- Zinsgünstige Darlehen sowie Tilgungszuschüsse der KfW für große, gewerblich genutzte Anlagen. Diese können beispielsweise in Wäschereien, Hotels und auch in kommunalen Eigenbetrieben zum Einsatz kommen. Auch hier muss aber in erneuerbare Prozesswärme, Biomasse-Heizkraftwerke oder entsprechend ausgelegte Wärmenetze investiert werden.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das MAP beinhaltet verschiedene „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. Diese Richtlinien werden bei Bedarf angepasst. Ist eine umfassende Sanierung eines Gebäudes angedacht, kann das MAP mit KfW-Förderprogrammen kombiniert werden (hier berät Sie zum Beispiel ein Energieberater). Wird beispielsweise im Rahmen einer Sanierung eine MAP-geförderte Heizung eingebaut, können am Gebäude selbst weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Diese können beispielsweise den Einbau neuer Fenster und Türen, aber auch eine Dämmung der Gebäudehülle, der Geschossdecken und des Daches beinhalten. Für diese Maßnahmen können Fördermittel aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152“ oder als Investitionszuschuss – Kredit 430 beantragt werden. Für den Einbau einer Heizung ist auch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit – 167“ eine weitere günstige Finanzierungsvariante.
Das zum MAP gehörende „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE) trägt zur weiteren Beschleunigung von Modernisierungsmaßnahmen bei. Ziel sind deutliche Energie- und Kosteneinsparungen sowie eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen. Im APEE ist auch ein Heizungspaket enthalten. Wer eine alte Heizung gegen eine neuere Anlage, die viel sparsamer arbeitet, austauscht und zugleich eine Optimierung der Heizungsanlage – beispielsweise durch den Einbau neuer Thermostatknöpfe oder die Dämmung der Heizungsrohre – vornehmen lässt, profitiert von weiteren Zuschüssen. Die rechtliche Grundlage dazu bildet die „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“ (PDF, 369 KB; öffnet in neuem Fenster).
Marktanreizprogramm für private Hauseigentümer
Durch das MAP werden private Hauseigentümer unterstützt, die die Heizungsanlage ihrer Immobile – egal ob Ein-, Zwei- oder auch Mehrfamilienhaus – auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Dabei kann es sich sowohl um eine Solarthermieanlage, eine Biomasseheizung oder um eine effiziente Wärmepumpe handeln. Neben der Anschaffung einer neuen Heizung wird auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems unterstützt. Arbeitet die alte Heizungsanlage bereits mit erneuerbaren Energien und wurde über das MAP gefördert, kann auch ein erneuter Zuschuss beantragt werden. Primär zielt das MAP allerdings auf die Modernisierung bereits bestehender Immobilien.
Vorgehen für die Beantragung
- Zuerst muss – am Besten gemeinsam mit einem Energieberater – eine förderfähige Heizungsanlage ausgewählt werden. Bei der Auswahl und der Beantragung der Fördermittel ist Ihnen unser Cornelius Ober GmbH gern behilflich. Als TGA-Fachplaner erhalten Sie außerdem Zugriff auf einen großen Wissenspool an geeigneter technischer Gebäudeausrüstung.
- Im nächsten Schritt erfolgt die Installation und Inbetriebnahme der Heizung.
- Laden Sie danach den Förderantrag von der Webseite der BAFA herunter und füllen ihn aus. Als Kunden der Cornelius Ober GmbH erhalten Sie den Antrag von uns oder wir füllen diesen für Sie aus, für eine schnelle , vollständige und fehlerfreie Beantragung
- Den unterschriebenen Antrag und die Fachunternehmererklärung des Handwerkers fügen Sie dem Antrag genau wie alle anderen wichtigen Belege hinzu und reichen die Unterlagen innerhalb von neun Monaten nach erfolgter Inbetriebnahme der Heizung beim BAFA ein. Auch für die Vollständigkeit dieser Unterlagen steht Kunden der Cornelius Ober GmbH eine Beratung zur Verfügung, die dafür sorgt, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerechet eingereicht werden.
Innovationsförderung
Höhere Zuschüsse werden für Anlagen gezahlt, die ganz besonders effizient arbeiten. Diese sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dabei kann es sich beispielsweise um besonders effiziente Wärmepumpen, die es auf eine hohe Jahresarbeitszahl bringen, handeln. Bei der Innovationsförderung muss der Antrag allerdings vor Erwerb der neuen Heizung bzw. deren Installation eingereicht werden.
Marktanreizprogramm für Unternehmen und Kommunen
Auch Unternehmen und Kommunen können von Tilgungszuschüssen bei Investitionen in Kälte- und Wärmeanlagen profitieren. Gerade hier finden sich noch riesige Einsparpotenziale.
Besonders KMU können vom MAP profitieren. Im von der KfW betreuten Teil erhalten sie einen sogenannten KMU-Bonus in Höhe von 10 Prozent des Förderbetrags. Großunternehmen können ebenfalls in allen Programmteilen Förderanträge stellen.
Unternehmen und Kommunen haben die Möglichkeit, für die Errichtung größerer Anlagen, die auf der Basis erneuerbarer Energien Wärme oder Kälte erzeugen, Fördermittel zu beantragen. Auch für den Bau neuer Wärmenetze, die zum Großteil mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgt werden, können zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse beantragt werden. Dieser Teil des MAP wird von der KfW im Rahmen des Programmes „Erneuerbare Energien Premium“ umgesetzt. Die Förderanträge müssen noch vor ihrer Realisierung bzw. vor Abschluss eines Kaufvertrages über die Hausbank oder ein anderes finanzierendes Kreditinstitut bei der KfW eingereicht werden. Kommunen wenden sich dazu direkt an die KfW.