Wir sind Ihr KfW-Energieberater und Fördermittelplaner

KfW 159 Förderung: Altersgerecht Umbauen (Kredit)

Diese Seite enthält alle wichtigen Informationen zur KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen (Kredit 159). Die am häufigsten gestellten Fragen werden von unserem Experten für KfW-Förderung beantwortet. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit einen Termin mit unserem KfW-zertifizierten Berater zu vereinbaren. Eine Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Im Rahmen dieses Kreditprogrammes wird der altersgerechte und einbruchsichernde Umbau mit einer Darlehenssumme von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit unterstützt. Für die Kreditnehmer gilt dabei keine Altersgrenze. Eine Kombination mit anderen Programmen – beispielsweise mit dem Energieeffizient Sanieren Kredit 151/152 – ist möglich.

Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, zur Barriere-Reduzierung, Umbaumaßnahmen zur Erreichung des Standards Altersgerechtes Haus, die Umwidmung von bisherigem Nichtwohnraum und den Ersterwerb bereits altersgerecht bzw. einbruchsicher umgebauter Immobilien.

Geförderte Maßnahmen beim Einbruchschutz

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen beim Einbruchschutz gehören unter anderem der Einbau

  • einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren entsprechend DIN EN 1627 oder einer noch besseren Einstufung,
  • von Nachrüstsystemen für bereits vorhandene Haus- und Wohnungseingangstüren (beispielsweise durch Türzusatz- bzw. Querriegelschlösser mit oder ohne Sperrbügel),
  • von Nachrüstsystemen für Fenster (unter anderem Pilzkopfverriegelungen, aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen etc.),
  • einbruchhemmender Rollläden und Gitter,
  • von Alarmanlagen und anderen Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (als Beispiele seien hier Kamerasysteme, intelligente Türschlösser, Panikschalter und Systeme zur Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren aufgeführt),
  • Türspionen sowie
  • sogenannter baugebundener Assistenzsysteme, zu denen Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder und baugebundene Not- und Rufsysteme gehören.

Geförderte Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Als Einzelmaßnahmen, die zur Barrierereduzierung beitragen, werden unter anderem unterstützt:

  • Sanierung bzw. Neuanlage von Wegen zu Gebäuden, Garagen, Spielplätzen und Entsorgungseinrichtungen (Abfalltonnen),
  • Anlage von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren mögliche Überdachung,
  • Schaffung oder Umbau von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren bzw. Rollstühlen und auch von Fahrradunterstellmöglichkeiten, sofern die Bestandsimmobilie mindestens drei Wohneinheiten umfasst,
  • Abbau von Barrieren im Bereich der Hauseingänge und der Wohnungszugänge,
  • Realisierung von Wetterschutzmaßnahmen (Überdachungen),
  • Einbau und Nachrüstung von Aufzugsanlagen und Treppenliften,
  • Einbau von Rampen,
  • Barrierereduzierender Umbau von Treppenanlagen,
  • Änderung des Raumzuschnitts einzelner Räume oder des gesamten Wohnbereichs sowie Abbau von Schwellen,
  • Einbau neuer Innentüren und dabei Verbreiterung von vorhandenen Türdurchgängen,
  • Anlage von Terrassen, Balkonen und Loggien,
  • Umbau des Bades durch Schaffung bodengleicher Duschplätze, Modernisierung der Sanitärobjekte,
  • Installation altersgerechter Assistenzsysteme (beispielsweise Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Türen, Beleuchtung, Heizung) inklusive Modernisierung vorhandener Bedienelemente,
  • Einbau und Nachrüstung von Stütz- und Haltesystemen, die der Sicherheit dienen,
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen in Mehrgenerationenhäusern.

Sämtliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zur Barrierereduzierung sind miteinander kombinierbar, müssen aber gewissen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie ihm Rahmen eines persönlichen Gespräches mit unserem Cornelius Ober GmbH.

Standard Altersgerechtes Haus und Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Die KfW fördert im Rahmen dieses Programmes Umbaumaßnahmen, die zum Ziel haben, den Standard Altersgerechtes Haus zu erreichen. Werden Nicht-Wohnflächen (beispielsweise Gewerbeflächen) zu barrierearmen Wohnflächen umgebaut, ist diese Maßnahme ebenfalls förderfähig.

Erwerb von barrierearmem Wohnraum

Wird barrierearm modernisierter bzw. sanierter Wohnraum erworben, so sind die Kosten für die Umbaumaßnahmen ebenfalls förderfähig. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kosten im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden.

Konditionen

Für diesen Kredit werden je nach Vertragslaufzeit eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis maximal 5 Jahren gewährt. Als Zinsbindung kann ein Zeitraum von 5 oder 10 Jahren gewählt werden. Die Mindestlaufzeit des Darlehens liegt bei 4 Jahren, der maximale Zeitrahmen bei 30 Jahren.

Möchten Sie Ihr Haus altersgerecht Umbauen, so steht Ihnen die Cornelius Ober GmbH dabei als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Beantragung der Fördermittel als auch bei der Planung, Realisierung und späteren Abnahme der einzelnen Modernisierungsschritte.

Förderung in Anspruch nehmen

Die Förderung Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) kann nur über einen KfW-zertifizierten Berater in Anspruch genommen werden. Gerne beantworten wir alle Ihre noch offenen Fragen. Helfen Ihnen beim Stellen der Anträge. Und bieten Ihnen auf Wunsch Full-Service: Von der kostenlosen Erstberatung über die Beantragung der Förderung bis hin zum korrekten Abschluss und Übergabe aller Unterlagen an die KfW-Bank.

×

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Noch heute Termin vereinbaren und sofort beginnen.

Jetzt schnell individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten

Termin vereinbaren