Energieeffiziente Sanierung von Haus und Wohnung: Für die Sanierung und den Kauf von Wohngebäuden und Umwidmungen von Nichtwohngebäuden zu Wohnhäusern hat die KfW-Bank das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit – 261“ aufgelegt. Dieses wird hier im Detail vorgestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Sehr günstiger tagesaktueller Zinssatz
- Je Wohneinheit bis zu 150.000 Euro Kredit für Effizienzhaus
- Geringere Rückzahlung, da zwischen 5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss (je höher die Effizienzhausstufe, desto höher auch der Tilgungszuschuss)
- Zusätzliche Förderung, beispielsweise für die Baubegleitung, möglich
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Auch die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden ist förderfähig.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Eine energetische Sanierung ist eine umfassende Modernisierung von Gebäuden, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern (Symbolbild).
Die KfW fördert mit diesem Programm alle energetischen Maßnahmen, welche zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Zu diesen Kosten gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Letztere können beispielsweise entstehen, wenn die Außendämmung verputzt und dann die Außenanlagen wie Zugangswege wiederhergestellt werden müssen.
Voraussetzung für die Förderung zum Effizienzhaus ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Gefördert werden mit diesem Programm auch die Sanierung von Baudenkmälern respektive Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Entscheiden Sie sich für den Erwerb einer frisch sanierten Immobilie, so werden die Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert, wenn deren Kosten, beispielsweise im Kaufvertrag, gesondert ausgewiesen werden.
Eine zusätzliche Förderung gibt es für die
- Notwendige Fachplanung sowie Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker
- Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude!, wenn die Immobilie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse erreicht.
Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung und den Zertifizierungsstellen finden Sie im „Informationsportal Nachhaltiges Bauen„.
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Dieser Förderkredit kann auch für die Umwidmung nicht bewohnter Fläche in Wohnfläche verwendet werden.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
Unbeheizte Nichtwohnfläche (beispielsweise Scheunen, Lagerhallen, Fabrikhallen) | Neue Wohneinheit | Keine Förderung |
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche (beispielsweise Bürogebäude, Arztpraxen, Ladenlokale und auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen) | Neue Wohneinheit oder Erweiterung bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Nicht vorgesehen ist dieses Förderprogramm für
Wer wird gefördert?
Alle, die klimafreundlich sanieren, können die Förderung beantragen. Dazu gehören unter anderem
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- alle juristischen Personen des Privatrechts, beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (u.a. Verbände und Kammern)
- Vereine
- soziale Organisationen und
- Contracting-Geber
Die Konditionen im Detail
Zinssätze sowie Laufzeiten
Antragsteller können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen – dem Annuitätendarlehen und dem Endfälligen Darlehen.
- Annuitätendarlehen
Bei diesem Darlehen werden in den ersten Jahren nur die Zinsen gezahlt. Dies nennt sich tilgungsfreie Anlaufzeit. Danach folgen gleich hohe monatliche Rückzahlungsbeträge. Hierbei wächst der Anteil der Tilgung und der Anteil der Zinsen nimmt entsprechend ab.
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Stand 01.10.2023 |
4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 0,47 % (0,47 %) |
11 bis 20 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 1,57 % (1,58 %) |
21 bis 30 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 1,84 % (1,86 %) |
Der tagesaktuelle Sollzins pro Jahr kann bei der Bank, über die das KfW-Darlehen vermittelt wird, erfragt und auch dieser Webseite der KfW entnommen werden.
- Endfälliges Darlehen
Bei einem endfälligen Darlehen werden während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und zum Schluss dann der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt.
Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Stand 01.10.2023 |
4 bis 10 Jahre | 1,96 % (1,98 %) |
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Die Höhe des Kreditbetrages hängt von der Energieeffizienz der sanierten Immobilie und der Höhe der anrechenbaren (förderfähigen) Kosten ab. Wird durch die Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 85 oder höher erreicht, wird das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Berücksichtigt wird dabei die Anzahl der Wohnungen bzw. Wohneinheiten nach der Sanierung.
Der maximale Darlehensbetrag erhöht sich auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn das Gebäude zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse erfüllt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse erhält der Antragsteller, wenn er im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage einbaut, die auf der Basis erneuerbarer Energien arbeitet und mit der mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs der Immobilie gedeckt werden. Die Förderung wird auch gewährt, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs zum Teil oder vollständig aus unvermeidbarer Abwärme gedeckt wird.
Erfüllt das Haus die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“, so kann die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) in Anspruch genommen werden.
Durch den Tilgungszuschuss reduzieren sich die Höhe des Darlehens und die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der sanierten Immobilie, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % pro Wohneinheit und max. Kreditbetrag | Betrag pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro | max. 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro | max. 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro | max. 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro | max. 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro | max. 30.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro | max. 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro | max. 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro | max. 22.500 Euro |
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro | max. 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro | max. 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro | max. 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Des Weiteren erhalten Antragsteller für die Sanierung eines sogenannten „Worst Performing Buildings“ (WPB) einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozent. Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, welches in Bezug auf seinen energetischen Sanierungszustandes in Deutschland zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude gehört.
Wer eine serielle Sanierung durchführt, also vorgefertigte Bauelemente für Fassade und eventuell Dach verwendet, und so die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
Baubegleitung
Bestandteil des KfW-Förderprogramms Wohngebäude – Kredit – 261 ist auch die Bereitstellung eines zusätzlichen Kreditbetrags und Tilgungszuschusses für die Baubegleitung.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus | 10.000 Euro pro Vorhaben, bei Erreichen einer neuen Effizienzhaus-Stufe | 50 %, bis max. 5.000 Euro |
Eigentumswohnung (Voraussetzung sind mindestens drei Wohneinheiten im Gebäude) | 4.000 Euro je Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, max. 20.000 Euro pro Vorhaben |
Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 4.000 Euro je Wohneinheit, max. 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird |
Nachhaltigkeitszertifizierung
Auch die Nachhaltigkeitszertifizierung wird, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird, mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert. Hierbei gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung und 50 Prozent werden als Tilgungszuschuss gewährt.
Auszahlung, vorzeitige Rückzahlung, Sondertilgungen und Sicherheiten
Es besteht die Möglichkeit, sich den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen auszahlen zu lassen. Ab Kreditzusage sind 12 Monate für die Auszahlung Zeit, eine Verlängerung auf max. 48 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet, diese beläuft sich auf 0,15 % pro Monat für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist die vorzeitige Rückzahlung des gesamten noch ausstehenden Kreditbetrages möglich. Sondertilgungen für einen Teil des ausstehenden Kreditbetrags sind nicht möglich.
Die Art und die Höhe der Sicherheiten sind mit dem Finanzierungspartner, über den dieses KfW-Darlehen vermittelt bzw. abgeschlossen wird, zu vereinbaren.
Vorgehensweise
Um den Kredit für das Sanierungsvorhaben zu erhalten, sind einige wichtige Schritte notwendig.
- Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
Um ein Haus energieeffizient sanieren und umbauen zu können, wird umfangreiches Fachwissen benötigt. Damit die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und keine versteckten Mängel übersehen werden, ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Dieser erstellt eine „Bestätigung zum Antrag“, die dem Finanzierungspartner vorzulegen ist. Für die Baubegleitung durch den Experten übernimmt die KfW 50 % der Kosten. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Experten, die in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Experten-Liste registriert sind. Dazu gehören auch die Energieeffizienz-Experten der Cornelius Ober GmbH, die auch gern die Baubegleitung Ihres Objektes übernehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein kostenloses Auftaktgespräch.
- Finanzierungspartner suchen und Kredit beantragen
Schon vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages und vor dem Abschluss eines Kaufvertrages müssen Sie sich einen Finanzierungspartner suchen. Dies kann die eigene Hausbank, aber auch eine andere Geschäftsbank, Bausparkasse oder Versicherung sein. Der Antrag kann auch über einen Finanzvermittler gestellt werden, der dann die Antragstellung über einen Finanzierungspartner abwickelt. Zum Gespräch mit der Bank oder dem Finanzvermittler ist die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mitzubringen. Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
- Kreditvertrag abschließen und mit Baumaßnahme starten
Die Beantragung des Kredits, in dem auch die Kosten für die Baubegleitung enthalten sind, übernimmt der Finanzierungspartner. Mit diesem schließen Sie auch den Kreditvertrag ab. Sobald der Antrag gestellt wurde, können Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen (beispielsweise Handwerker beauftragt) oder das Gebäude gekauft werden.
Wer schon vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen möchte, muss die Förderung zuerst mit dem Finanzierungspartner besprechen. Dieser dokumentiert dann das Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Formular der KfW. Dies gilt aber nicht beim Ersterwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses.
- Nach Abschluss der Arbeiten Bestätigung des Energieeffizienz-Experten einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Sind die Arbeiten abgeschlossen, so ist dem Finanzierungspartner die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einzureichen. Diese Bestätigung wird durch die KfW geprüft und der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Wer ein frisch saniertes Haus erwirbt, erhält diese Bestätigung vom Bauträger.