Was wird gefördert?
Gefördert werden Brennstoffzellensysteme der Leistungsklassen 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung, die in neuen oder bereits bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden installiert werden.
Förderfähig sind hierbei die Kosten für
- Das Brennstoffzellensystem sowie dessen Installation, bei integrierten Geräten auch die durch einen weiteren Wärmeerzeuger entstehenden Kosten
- Für den 10-jährigen Vollwartungsvertrag und
- Die Leistungen des Energieeffizienz Experten.
Von diesen förderfähigen Gesamtkosten werden 40 Prozent der anfallenden Kosten bezuschusst, die maximale Zuschusshöhe kann den Wert der Leistungsklasse aber nicht überschreiten.
Je nachdem, um was für einen Gebäudetyp es sich handelt, kann dieses Förderprodukt mit weiteren Förderprodukten der KfW kombiniert werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die KfW fördert mit diesem Programm sowohl
- Natürliche Personen
- Freiberuflich Tätige
- Wohnungseigentümergenossenschaften
- In- und ausländische Unternehmen
- Contracting-Geber
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Kommunen sowie
- Kommunale Zweckverbände.
Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses?
Je nach elektrischer Leistung des einzubauenden Brennstoffzellensystems wird ein Zuschuss von 7.050 und 28.200 Euro gewährt. Dieser richtet sich nach der Leistungsklasse der Brennstoffzelle sowie der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten. Der Zuschuss für die Leistungsklasse setzt sich dabei aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Letzterer liegt bei 450 Euro je angefangener 100 W Leistung. Bei einer elektrischen Leistung von 0,25 kW liegt der maximale Zuschuss bei 7.050 Euro, bringt die Anlage eine Leistung von beispielsweise 3,1 kW, wird ein Zuschuss von maximal 19.650 Euro gewährt. Bei einer Leistung von 5 kW kommt man somit auf die maximale Fördersumme von 28.200 Euro.
Wie bereits weiter oben erwähnt, werden 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber der errechnete Betrag der jeweiligen Leistungsklasse bezuschusst.
Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?
Unternehmen dürfen neben diesem Zuschuss nur einen weiteren Zuschuss für die Förderung von KWK-Anlagen nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) des BAFA in Anspruch nehmen. Zinsgünstige KfW-Darlehen können selbstverständlich ebenfalls beantragt werden.
Vorgehensweise und Förderung beantragen
Beauftragen Sie zuerst einen Experten für Energieeffizienz, beispielsweise die Cornelius Ober GmbH mit der Planung der Maßnahme. Dieser muss später auch die Förderfähigkeit des Brennstoffzellensystems bestätigen.
Bei der Beantragung der Fördermittel gibt es zwei verschiedene Antragsarten:
- Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergenossenschaften stellen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme direkt über das KfW-Zuschussportal.
- Besitzer von Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und Kommunale Zweckverbände füllen das Antragsformular aus, auf dem dann der Energieeffizienz Experte die Förderfähigkeit des gewünschten Brennstoffzellensystems bescheinigt. Der vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Antrag muss dann von Ihnen mit allen anderen notwendigen Unterlagen per Post an die KfW gesandt werden. Auch dieser Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht und genehmigt werden.
Den Button zum Download der Unterlagen und den Link zum Zuschussportal finden Sie am Ende der hier verlinkten KfW-Webseite. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen zusätzlich zum Antrag eingereicht werden müssen.
Vorhaben realisieren
Sobald Ihnen die Zusage für die Förderung zugegangen ist, können Sie mit der Realisierung der Maßnahme beginnen.
So erhalten Sie den Zuschuss
Wer den Zuschuss als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder als Verwalter bzw. Vertreter der Wohnungseigentümergenossenschaften über das KfW-Zuschussportal eingereicht hat, identifiziert sich hier als Empfänger des Zuschusses und erstellt gemeinsam mit dem Energieeffizienz Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Sobald Sie sich im Portal identifiziert haben, kann die BnD im KfW-Zuschussportal übermittelt werden. Im Anschluss daran wird der Investitionszuschuss auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Bei Wohnungseigentümergenossenschaften muss im Übrigen die De-minimis-Regelung beachtet werden.
Unternehmen, Freiberufler, Hauseigentümer mit drei oder mehr Wohneinheiten, Kommunen, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Kirchen erstellen gemeinsam mit dem Experten für Energieeffizienz die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese wird dann ausgefüllt und unterschrieben an die KfW gesandt, um die Auszahlung des Zuschusses auf das im Antrag angegebene Konto zu veranlassen.