Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?
Das aktualisierte KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien â Standard (Kredit 270)“ steht Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Behörden offen, die in Photovoltaikanlagen investieren oder bestehende Anlagen modernisieren möchten. Ihr Energieberater informiert Sie ĂŒber Möglichkeiten der UmrĂŒstung, geeignete Photovoltaikanlagen fĂŒr Ihr Dach und die genaue Höhe der Förderung. Unsere KfW-Energieberater unterstĂŒtzen Sie gerne bei der Planung und spĂ€teren Ăberwachung Ihrer Anlage.
Die Konditionen
Das Programm „Erneuerbare Energien â Standard“ bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Kreditvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Die RĂŒckzahlungskonditionen sind gĂŒnstig, inklusive tilgungsfreier Anlaufjahre. Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bereitstellung in Anspruch genommen werden, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden. Teilzahlungen sind möglich, was die Begleichung von Rechnungen wĂ€hrend der Installationsphase erleichtert. Den genauen Zinssatz teilt Ihr Bankberater mit.
Wichtige Hinweise
Eine vorzeitige RĂŒckzahlung des Kredits ist möglich, kann jedoch eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung nach sich ziehen. Details hierzu erfahren Sie von Ihrem Bankberater. Der Kredit fĂŒr Energiespeicher kann mit anderen KfW- und Landesförderprogrammen kombiniert werden, wie beispielsweise dem „Erneuerbare Energien â Speicher â 275“ fĂŒr die Finanzierung von Speichersystemen.
Baubegleitung durch einen qualifizierten Energie- oder Bauberater wird empfohlen. Unsere Firma bietet diese Dienstleistungen an, und die KfW-Bank ĂŒbernimmt 50% der Kosten, wenn Sie einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren â Baubegleitung â 431“ beantragen.