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KfW 275 Förderung: Erneuerbare Energien – Speicher (Kredit)

Wer eine neue Photovoltaikanlage installieren möchte, benötigt für diese auch einen passenden Speicher. An Schlechtwettertagen, aber auch vor allem in den Abendstunden wird viel Energie benötigt, die dann aus dem Speicher entnommen und dem Stromkreislauf des Hauses zugeführt wird. Der so gewonnene Strom kann nicht nur für den Betrieb zahlreicher elektrischer Geräte, aber auch der Heizungsanlage genutzt werden. Dies ist beispielsweise bei einer Wärmepumpe oder bei einer Infrarotheizung der Fall.

Was kostet ein solcher Energiespeicher?

Die Anschaffung eines Energiespeichers ist mit Kosten von etwa 5.000 bis 15.000 Euro verbunden. Hier kommt es unter anderem auf die Größe der Anlage, aber auch auf deren Leistung und den Einsatzort (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus) an. Der Einbau eines solchen Speichers wird aber durch zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent durch die KfW-Bank gefördert. So reduzieren sich die Anschaffungskosten, wenn man von den oben genannten Preisen ausgeht, auf etwa 3.400 bis 10.000 Euro. Wenn man aber bedenkt, dass die derzeitige Einspeisevergütung nur noch bei 16 Cent pro Kilowattstunde liegt, der neu bezogene Haushaltsstrom aber mindestens 25 Cent/kWh kostet, rechnet sich die Anschaffung eines Speichers gerade bei größerem Stromverbrauch schnell. Gerade dann sollten Sie die Förderung für Energiespeicher in Anspruch nehmen.

Die Konditionen des Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Speicher – 275“

Wie bereits erwähnt, gewährt die KfW-Bank einen 30-prozentigen Tilgungszuschuss. Mit dem Darlehen können 100 Prozent der Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage und dem dazugehörigen Speicher gedeckt werden. Der Kredit für den Energiespeicher ist über einen Zeitraum von 12 Monaten abrufbereit. Die Auszahlung kann sowohl in einem Betrag als auch in Teilsummen erfolgen. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Zwischenrechnungen beglichen werden müssen.

Je nach Höhe des Kredites gewährt die KfW-Bank tilgungsfreie Anlaufjahre. In dieser Zeit müssen nur die Zinsen zurückerstattet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine vierteljährliche Zahlung mit gleichbleibenden Raten vorgesehen.

Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Ausgeschlossen ist allerdings eine Kombination mit anderen KfW- und ERP-Fördermittelprogrammen.

Warum Sie einen Energieberater hinzuziehen sollten

Der Energieberater wird sich zuerst einmal einen allgemeinen Überblick über Ihre Immobilie verschaffen. Denn schließlich benötigt der Speicher genügend Platz, während die Photovoltaikanlage bestenfalls in Richtung Süden montiert wird. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, kann sie vielleicht im Garten installiert werden. Besitzen Sie bereits eine Photovoltaikanlage, so kann Ihnen der Energieberater den passenden Speicher empfehlen und auch dessen fachgerechte Montage beaufsichtigen. Die Installation des Speichers kann natürlich auch mit der Ergänzung der Photovoltaikanlage um weitere Module einhergehen.

Möchten Sie eine ganz neue Photovoltaikanlage installieren lassen, so wird Ihnen der Energieberater auch die passenden Energiespeicher benennen. Zugleich ist er Ihnen bei der Ausschreibung der Arbeiten, aber auch dem Vergleichen von Angeboten behilflich. Die Arbeit des Energieberaters wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung durch die BAFA bezuschusst. Den für die Gewährung des Zuschusses notwendigen Antrag reicht der Energieberater direkt bei der BAFA ein.

Sehr gern können Sie unseren Energieberater mit der Planung, aber auch mit der Überwachung der Installation und der späteren Abnahme der Photovoltaikanlage sowie des Speichersystems beauftragen. Er verfügt über eine jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und berät Sie selbstverständlich anbieter- und herstellerneutral.

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