Wir sind Ihr KfW-Energieberater und Fördermittelplaner

KfW 153 Förderung: Energieeffizient Bauen (Kredit)

Mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen (KfW-Kredit 153) unterstützt die KfW-Bank den Neubau und den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses. Die maximale Kreditsumme liegt dabei bei 100.000 Euro pro Wohnung bzw. Wohneinheit. Je nach gewähltem KfW-Energieeffizienzhaus Typ wird ein Tilgungszuschuss auf Antrag und unter Einhaltung der vorgegebenen Kriterien von 5.000 bis 15.000 Euro gewährt. Das Darlehen können alle beantragen, die ein KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen möchten. Gleiches gilt auch für eine Eigentumswohnung, die diese Kriterien erfüllt. Besonders interessant ist, dass dieser Kredit mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“ kombinierbar ist. Welche Anforderungen erfüllt werden müssen? Die 4 Schritte zum Beantragen der Förderung und welche interessanten Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen sich ergeben können, darüber geben wir im Folgenden Auskunft. Natürlich können Sie uns auch als KfW-Energieberater mit der Begleitung Ihres Vorhabens beauftragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 und 40 Plus. Bei einem Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten, aber nicht die Grundstückskosten gefördert. Förderfähig sind des Weiteren die Kosten der Beratung, Planung sowie der Baubegleitung. Beim Kauf werden der Kaufpreis für das Wohngebäude ohne Grundstückskosten gefördert. Auch für die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude kann das Darlehen in Anspruch genommen werden. Werden bis jetzt bestehende beheizte Nichtwohnflächen, beispielsweise Gewerbeflächen, zu Wohnraum umgebaut, so kann dafür auch der Kredit „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ in Anspruch genommen werden.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht gefördert werden der Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen, Umschuldungen bereits in Anspruch genommener Kredite und Nachfinanzierungen bei bereits in Angriff genommenen oder abgeschlossenen Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung, sofern Sie

  • Eine Wohnung oder ein Haus neu bauen,
  • Ersterwerber der neu errichteten Wohnimmobilie
  • oder Contractinggeber

sind.

Konditionen

Je nach Vertragslaufzeit, die zwischen 4 und 30 Jahren differieren kann, wird eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren gewährt. Die Zinsbindung liegt bei sämtlichen Verträgen, die ab dem 17. April 2018 abgeschlossen werden, bei 10 Jahren. Zuvor ist auch die Gewährung einer 20-jährigen Zinsbindung möglich. Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW ein Angebot für die Anschlussfinanzierung.

Wird das Darlehen innerhalb von sechs Monaten nach Bereitstellung in Anspruch genommen, werden keine Zinsen fällig. Dies gilt als bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Für jeden weiteren Monat berechnet die KfW einen Bereitstellungszins von 0,25 Prozent auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich, hier berechnet die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Des Weiteren kann der Kredit auch als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren beantragt werden.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Maximaler Kreditbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit,
  • Vollständige Auszahlung,
  • Vollständig und in Teilbeträgen abrufbar,
  • Das Darlehen kann innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist möglich. Ab dem 7. Monat wird allerdings ein Bereitstellungszinssatz von 0,25 Prozent auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet. .
  • Innerhalb von 6 Monaten sind die abgerufenen Beträge dem Verwendungszweck zuzuführen.

Tilgungszuschuss

Mit der Inanspruchnahme des Tilgungszuschusses reduziert sich die Darlehenssumme erheblich. Zugleich wird die Laufzeit des Vertrages deutlich verkürzt. Je höher der KfW-Effizienzhaus Standard, desto größer der Tilgungszuschuss.

Für ein KfW-Effizienzhaus 40 plus liegt der Tilgungszuschuss bei 15 Prozent der Darlehenssumme, maximal 15.000 Euro, beim Effizienzhaus 40 bei 10 Prozent der Darlehenssumme, maximal 10.000 Euro und beim Effizienzhaus 55 bei 5 Prozent der Darlehenssumme, maximal allerdings 5.000 Euro.  Diese Summen gelten pro Wohneinheit.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorhabens wird der Tilgungszuschuss dem Darlehenskonto gutgeschrieben.

Rückzahlungsmodalitäten

Innerhalb der tilgungsfreien Anlaufjahre müssen nur die Zinsen gezahlt werden. Danach sind gleich hohe monatliche Zahlungen, die aus Zins und Tilgung bestehen, zu leisten. Alternativ kann der Kredit auch als endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden.

Kostenlose Sondertilgungen von mindestens 1.000 Euro sind nur noch bei Verträgen möglich, die bis zum 16. April 2018 abgeschlossen wurden und bei der KfW-Bank eingegangen sind. Danach berechnet die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Höhe der Sicherheiten sind mit der Hausbank abzusprechen.

Vorgehensweise bei der Beantragung des Darlehens

1. Energieeffizienz Experten hinzuziehen

Um das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, ist die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Dieser stellt sicher, dass die Baumaßnahmen das gewünschte Ergebnis haben. Auch wir von der Cornelius Ober GmbH – C. Ober GmbH sind von der KfW als Energieeffizenz Experten anerkannt.

Die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten werden zu einem Teil im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“ von der KfW bezuschusst.

2. Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten

Möchten Sie die Immobilie selbst nutzen, so können Sie den hier vorgestellten Kredit mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) kombinieren.

Suchen Sie sich vor Beginn der Bauarbeiten einen Finanzierungspartner. Der Energieberater, der Bauträger oder auch der Fertighaushersteller stellt dazu eine „Bestätigung zum Antrag“ aus, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Ihr Finanzierungspartner kann beispielsweise Ihre eigene Hausbank sein, aber natürlich auch jedes andere Kreditinstitut. Dieses beantragt dann in Ihrem Namen den Kredit bei der KfW.

3. Abschluss des Kreditvertrages

Abgeschlossen wird der Kreditvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Finanzierungspartner. Sobald die Zusage für die Förderung vorliegt, können die Bauarbeiten begonnen bzw. der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

4. Bestätigung vorlegen

Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, muss dem Finanzierungspartner die „Bestätigung zur Durchführung“ vorgelegt werden. Die KfW-Bank schreibt dann den Tilgungszuschuss gut. Haben Sie sich zum Kauf eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Eigentumswohnung entschieden, stellt diese Bestätigung der Bauträger oder Fertighaushersteller aus.

Ihr KfW-Energieberater hilft bei der Antragsstellung

Wir unterstützen Sie bei dieser Förderung – und noch mehr!

Als qualifizierter KfW-Energieberater unterstützen wir Sie bei der Beratung ob diese Förderung durch Sie beantragt werden kann. Hierzu beraten wir Sie persönlich – oder auf Wunsch auch in einem Termin bei Ihnen zu Hause. Das ist aber nicht alles. Im Gespräch erfahren wir viel über Ihr Vorhaben und können Ihnen gegebenenfalls noch andere KfW-Förderungen anbieten. Oder Fördermittel des BAFA oder der Thüringer Aufbaubank. Diese Service ist bei uns inklusive und so entsteht für Sie der optimale Mix aus Förderungen und Konditionen.

Rufen Sie uns an für ein erstes kostenloses Gespräch!

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Cornelius Ober GmbH für eine Beratung zur Verfügung. Gern begleiten wir als Thüringer Energieberater Ihr Unternehmen auch während der Wettbewerbsteilnahme.

+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de

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