Die Konditionen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“
Möchten Sie einen Energieberater mit der Analyse der derzeitigen energetischen Bilanz des Hauses beauftragen, so können Sie die Vor-Ort-Beratung, welche von der BAFA bezuschusst wird, in Anspruch nehmen. Die Förderung beantragt der Energieberater direkt bei der BAFA.
Die Durchführung der Sanierungsarbeiten sollte von einem Bausachverständigen kontrolliert werden. Dessen Kosten werden durch die KfW-Bank mit bis zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 4.000 Euro bezuschusst.
Für folgende Dienstleistungen kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden:
- Detailplanung vor Beginn der Maßnahmen,
- Unterstützung bei der Ausschreibung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und bei der Kontrolle der eingehenden Angebote,
- Vor-Ort-Kontrolle während der Sanierungsarbeiten sowie
- Die Abnahme und eventuelle Kontrolle der durchgeführten Sanierungsarbeiten.
Die Bauberatung kann von sämtlichen Haus- und Wohnungseigentümern, die eine energetische Sanierung planen, in Anspruch genommen werden. Die Fachplanung muss durch einen unabhängigen externen Sachverständigen erfolgen. Dieser darf nicht die Interessen eines speziellen Unternehmens vertreten, sondern muss anbieter- und herstellerneutral beraten.
Beachtenswertes
Eine Förderung durch das Programm Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung ist nur in Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich. Zu diesen gehören
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152),
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) sowie
- Verschiedenste Zuschussprogramme der Länderförderinstitute.
Natürlich ist auch eine Kombination mit der Vor-Ort-Beratung, die durch die BAFA gefördert wird, möglich. Hier müssen die Kosten für die Vor-Ort-Beratung und die anderen Dienstleistungen aber separat aufgeführt werden.
Über die verschiedenen Förderprogramme der Länder klärt Sie unter anderem der hinzugezogene Energie- oder Bauberater auf. Selbstverständlich bieten auch wir Ihnen diesen Service an. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf, um sich über die verschiedensten Fördermöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben zu informieren.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass durch die KfW-Bank erst Zuschüsse erst ab einem Betrag von 300 Euro ausgezahlt werden.
Vorgehensweise
- Entscheiden Sie sich zuerst für einen Energieberater, beispielsweise aus unserem Unternehmen.
- Haben Sie eine Entscheidung getroffen und wurde die Beratung durchgeführt, reichen Sie den Antrag bitte spätestens drei Monate nach erfolgter Baubegleitung ein. Maßgebend ist hier das Rechnungsdatum. Zu den notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, gehört eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten), die Rechnungen des Sachverständigen sowie der Nachweis über die erfolgte Zahlung (Kontoauszug).
- Sobald der Antrag überprüft und diesem stattgegeben wurde, wird die Auszahlung des Zuschussbetrages veranlasst.
Wann wird ebenfalls ein Energieberater benötigt?
Möchten Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen, ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Ein solcher Ausweis wird durch den Energieberater bereitgestellt. Dieser verschafft sich einen umfassenden Überblick über die vorhandene Gebäudesubstanz, aber auch über die derzeitige Heizungsanlage. Zeigt der Energieausweis nennenswerte Schwachpunkte, beispielsweise bei der Heizungsanlage oder bei der Wärmedämmung auf, ist es empfehlenswert, diese Sanierungsarbeiten vor dem Verkauf vorzunehmen, um so einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Die Kosten der Sanierung sollten dann im Kaufvertrag extra aufgeführt werden, damit der Käufer der Immobilie von zinsgünstigen KfW-Darlehen profitieren kann. Wurden die Sanierungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen, sollte vom Energieberater ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, der dann eine deutlich günstigere Einstufung aufweisen dürfte. Dieser Energieausweis muss dann dem Käufer der Immobilie übergeben werden.
Auch wenn Sie das Haus oder die Wohnung vermieten möchten, besteht die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Die Daten müssen bereits in der Immobilienanzeige Erwähnung finden, der Ausweis bei der Besichtigung der Wohnung respektive des Hauses vorliegen. Wird der Mietvertrag unterschrieben, muss dem Mieter zumindest eine Kopie des Energieausweises überreicht werden.
Weitere Fragen zur Ausstellung des Energieausweises, aber auch zur Baubegleitung, beantwortet Ihnen unser Energieberater gern. Er unterstützt Sie auch bei der Ausschreibung der Maßnahmen, dem Vergleich der vorliegenden Angebote und bei der Kontrolle der Umbaumaßnahmen auf deren sachgerechte Durchführung. Auch der späteren Abnahme der Arbeiten kann er beiwohnen. Nach der Fertigstellung der Arbeiten wird er deren sachgemäße Durchführung bestätigen und die notwendigen Unterlagen an die KfW-Bank senden.
Was passiert, wenn kein Energieberater hinzugezogen wird?
Sicher wird sich der eine oder andere fragen, warum er unbedingt einen Energieberater beauftragen sollte, wo er doch auch direkt bei den Unternehmen vor Ort beraten werden kann. Diese sind aber vielerorts eine Zusammenarbeit mit einem oder zwei Herstellern eingegangen und werden natürlich versuchen, die Vorteile ihrer Produkte herauszustellen. Ein Energieberater hingegen berät hersteller- und anbieterunabhängig.
Zugleich betrachtet der Energieberater die gesamte Immobilie und entdeckt auch Schäden, die mit dem bloßen Auge nicht unbedingt zu sehen sind. Wer beispielsweise das Dach dämmen lässt und erst während der Arbeiten bemerkt, dass auch einige Dachziegeln oder Verstrebungen schadhaft sind, muss mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Der Energieberater wird Sie im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung beziehungsweise im darauf folgenden Bericht auf diese Schäden hinweisen, sodass die anfallenden Arbeiten direkt nacheinander vorgenommen werden können. In diesem Fall müssen auch die Arbeiten nur einmal ausgeschrieben werden.
Die Kosten für den Energieberater
Wie bereits erwähnt, fördert die KfW-Bank die Baubegleitung des Energieberaters. Ihr Eigenanteil kann bei Bedarf auch in die Kreditsumme mit aufgenommen werden, wenn Sie ein Darlehen nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ in Anspruch nehmen.
Auch die Länder und die Verbraucherzentralen fördern die Hinzuziehung eines Energieberaters. Entsprechende Informationen halten nicht nur die Energieberater selbst, sondern auch die Landesbanken und die örtlichen Verbraucherzentralen für Sie bereit. Informieren Sie sich hierzu beispielsweise auf de Webseite Ihrer zuständigen Verbraucherzentrale, aber auch bei Ihrem Bankberater. Selbstverständlich können Sie auch mit unserem Energieberater Kontakt aufnehmen, der sie über die verschiedensten Fördermöglichkeiten, aber auch über seine genauen Kosten gern informieren wird.