Für den altersgerechten Umbau einer Immobilie hat die KfW-Bank nicht nur ein Kreditprogramm aufgelegt, sondern gewährt unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch einen Investitionszuschuss. Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der maximale Zuschuss 6.250 Euro pro Wohneinheit, für Investitionen in den Einbruchsschutz bis zu 1.500 Euro.
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die der Reduzierung von Barrieren dienen, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Eigentumswohnung, so können Sie die Förderung beantragen. Gleiches gilt auch für Ersterwerber des zuvor sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder aber einer sanierten Wohnung. In den Genuss der Förderung können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die aus Privatpersonen bestehen, sowie Mieter kommen. Mieter sollten dazu allerdings mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen.
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass die Förderung unabhängig vom Alter erfolgt.
Förderfähige Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchsschutzes
Zur Verbesserung des Einbruchsschutzes werden der Einbau
- Einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren,
- Von Nachrüstsystemen an Haus- und Wohnungseingangstüren (beispielsweise Türzusatzschlösser und Querriegelschlösser ohne bzw. mit integriertem Sperrbügel) sowie Türspionen,
- Nachrüstsystemen für Terrassen- und Balkontüren sowie Fenstern,
- Einbruchhemmender Gitter und Rollläden,
- Von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (als Beispiele seien hier Kamerasysteme, Panikschalter sowie Systeme zur Personenerkennung erwähnt),
- Baugebundender Assistenzsysteme (z. B. Bewegungsmelder, Bild-Gegensprechanlagen, Not- und Rufsysteme)
gefördert.
Beachtet werden muss, dass der Neueinbau einbruchhemmender Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster nur im Rahmen des Produktes „Energieeffizient Sanieren – Kredit – 151/152“ und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss – 430“ gefördert wird.
Förderfähige Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
Zuerst sei angemerkt, dass die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen, aber auch die Maßnahmen zum Einbruchsschutz miteinander kombiniert werden können. Sie müssen allerdings technische Mindestanforderungen einhalten.
Förderfähig sind:
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Spielplätzen und Entsorgungseinrichtungen,
- Der Umbau bzw. die Schaffung altersgerechter Kfz-Stellplätze sowie Abstellplätze für Kinderwagen, Rolllatoren, Rollstühle und Fahrräder inklusive deren Überdachung und
- weitere Wohnumfeldmaßnahmen.
Im Haus- bzw. Wohnungseingangsbereich werden
- Der Abbau von Barrieren,
- Die Schaffung einer größeren Bewegungsfläche sowie
- Wetterschutzumaßnahmen (als Beispiel seien hier die Überdachungen aufgeführt)
bezuschusst.
Weiterhin werden die Überwindung von Treppen sowie Stufen durch den Einbau bzw. die Nachrüstung von Aufzugsanlagen, der Einbau von Treppenliften, die Umgestaltung der Treppananlagen sowie der Einbau von Rampen gefördert. Förderfähig ist zudem die Änderung der Raumaufteilung des gesamten Wohnbereiches, die Verbreiterung der Türdurchgänge und der daran anschließende Einbau neuer Innentüren, der Abbau von Schwellen und die Schaffung von Terrassen bzw. Balkonen förderfähig.
Ist der Umbau des Bades notwendig, so werden auch hier die Änderung der Raumaufteilung, aber auch die Schaffung bodengleicher Duschen und die Modernisierung der Sanitärobjekte bezuschusst.
Unterstützt werden auch die Installation altersgerechter Assistenzsysteme (als Beispiel seien hier die Antriebs- und Bedienungssysteme für Rollläden, Fenster, Beleuchtung und Heizung aufgeführt), der Einbau von Rätesystemen sowie die Anlage von Gemeinschaftsräumen beim Mehrgenerationenwohnen.
Weitere Fördervarianten
Im Rahmen des Programmes „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ werden auch Umbaumaßnahmen gefördert, die zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ führen.
Des Weiteren wird auch die Umwidmung bisheriger beheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnflächen gefördert.
Ersterwerber barrierearm modernisierten Wohnraums können ebenfalls in den Genuss des Zuschusses kommen. Dazu müssen die Kosten für den barrierereduzierenden Umbau im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden.
Wofür kann kein Investitionszuschuss beantragt werden?
Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Boardinghäuser, gewerblich genutzte Flächen bzw. Gebäude sowie Pflege- und Altenwohnheime. Eine Umschuldung bereits vorhandener Darlehen sowie eine Nachfinanzierung bereits in Angriff genommener oder gar abgeschlossener Maßnahmen ist ebenfalls nicht möglich.
Sollten Sie Fragen zu diesem Förderprodukt haben oder sich bereits mit dem Gedanken tragen, Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht umbauen zu lassen, so steht Ihnen die Cornelius Ober GmbH gern mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Beantragung sämtlicher Finanzierungsmittel als auch bei der Überwachung der von Handwerkern durchzuführenden Arbeiten und bei der Bauabnahme. Eine erste Kontaktaufnahme ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.
Förderung in Anspruch nehmen
Die Förderung kann nur über einen KfW-zertifizierten Berater in Anspruch genommen werden. Gerne beantworten wir alle Ihre noch offenen Fragen. Helfen Ihnen beim Stellen der Anträge. Und bieten Ihnen auf Wunsch Full-Service: Vom kostenfreien Auftaktgespräch über die Beantragung der Förderung bis hin zum korrekten Abschluss und Übergabe aller Unterlagen an die KfW-Bank.