Energieeffizienzklassen für Häuser: Sie sind auf der Suche zum Thema Energieeffizienzklassen für Häuser? Hierfür stellt die Cornelius Ober GmbH einen eigenen Ratgeber zur Verfügung mit Antworten auf alle wichtigen Fragen.
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Geschichte und Hintergründe
Bereits seit fast 20 Jahren werden verschiedene Produkte in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Man orientierte sich damals am amerikanischen Schulnotensystem und entschied sich, eine Klassifizierung zwischen den Buchstaben A bis G vorzunehmen. A stand für den niedrigsten Energieverbrauch, G für den höchsten. Zugleich wurden die Klassen farbig unterlegt. Die Klasse A (inklusive A+ bis A+++) ist dunkelgrün gekennzeichnet, die Energieeffizienzklasse B in einem etwas helleren Grünton, während die Klasse C hellgrün erscheint. Für die Energieeffizienzklasse D wählte man die Farbe Gelb, während die Klassen E und F von einem helleren zu einem dunkleren Orange übergehen. Für die Effizienzklasse G wurde ein Rotton gewählt.
Ziel der Einstufung war und ist es, den Verbraucher zu ermuntern, energieeffiziente Geräte zu erwerben. Ein großes Manko liegt allerdings darin begründet, dass die Einstufung der Geräte oft vom Hersteller selbst vorgenommen wird und keine Prüfung durch eine unabhängige Organisation, beispielsweise den TÜV, erfolgt.
Für die Festlegung des Energielabels wurde für viele Gerätetypen ein Referenzgerät aus dem Jahr 1998 bestimmt, bei dem man dann einen Energieeffizienzindex von 100 Prozent annimmt. Der technische Fortschritt sorgte dafür, dass immer mehr Geräte die Einstufung in die Klasse A erhielten. Aus diesem Grund führte man im Jahr 2003 für Kühlschränke die Klassen A+ sowie A++ ein, für Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher kamen im Jahr 2011 die Klassen A+ bis A+++ hinzu. Auch Kühlschränke konnten ab 2013 das Label A+++ erhalten.
Für verschiedenste Haushaltsgeräte, mittlerweile aber auch für neu erworbene Kraftfahrzeuge, werden Energieeffizienzklassen vergeben. Die Skala soll darüber Auskunft geben, wie hoch der Energiebedarf (Strom und weitere Energieträger) ausfällt, aber auch auf weitere Gebrauchseigenschaften hinweisen. Diese Regelungen wurden in Deutschland in der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) festgeschrieben und gelten für
- Kühlschränke und Gefriergeräte
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Elektrobacköfen
- Dunstabzugshauben
- Warmwasserbereiter (Boiler) und -speicher
- Raumklimageräte
- Fernseher
- Staubsauger und
Seit Juli 2012 müssen sämtliche neu erworbenen Kühl- und Gefriergeräte zumindest die Bedingungen für das Energieeffizienz-Label A+ erfüllen. Bei Waschmaschinen ist dies seit dem 01. Dezember 2013 der Fall. Vorgeschrieben ist auch, dass das EU-Energie-Label deutlich sichtbar entweder an der Vorder- oder der Oberseite des Gerätes angebracht sein muss. Zugleich können sich hier auch weitere Informationen (beispielsweise zum Wasserverbrauch) finden, die zwar auf die Einstufung in Energieeffizienzklassen keine Auswirkung haben, aber auf die späteren Kosten.
Interessant ist, dass die EU auch die Einhaltung von Mindeststandards vorschreibt. So müssen beispielsweise neu in den Handel gekommene Wäschetrockner zumindest der Energieeffizienzklasse C entsprechen, seit November 2015 sogar der Energieeffizienzklasse B. Hierzu sei angemerkt, dass Wäschetrockner, die in der Klasse A+++ eingestuft wurden, etwa 70 Prozent weniger Strom benötigen als Modelle, die in der Klasse B eingestuft wurden.
Im Jahr 2017 beschloss das EU-Parlament, die Klassenkennzeichnung zu überarbeiten und wieder zur Klassifizierung von A bis G überzugehen. Eine Kennzeichnung neuer Geräte in die Stufen A+ bis A+++ soll demnach nicht mehr möglich sein. Zuerst wird die Einstufung für Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte, Geschirrspüler, Lampen und TV-Geräte überarbeitet. Sie soll bei den Verbrauchern zu mehr Klarheit führen und wahrscheinlich ab Anfang 2020 erfolgen.
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Einstufung in Energieeffizienzklassen
Die Geräte dürfen nur einen bestimmten Anteil Strom des vorher festgelegten Referenzgerätes verbrauchen. Je geringer dieser Anteil ist, umso höher fällt die Einstufung aus. Ein wichtiges Kriterium bei der Einteilung von Kühlschränken stellt der Rauminhalt dar. Bei einem Kühlgerät, welches in der Stufe A+++ eingestuft wurde, darf der Energiebedarf nur bei maximal 22 Prozent des Referenzgerätes liegen. Bei einer Einstufung in die Klasse A+ liegt dieser Wert bei maximal 42 Prozent, bei einer Einstufung in die Gruppe A bei 55 Prozent. Geräte der Klasse C haben sogar einen Energiebedarf von 95 Prozent des mittlerweile 20 Jahre alten Referenzgerätes.
Lampen werden in die Klassen A++ bis G eingestuft. Hier liegt der maximale Verbrauchswert für eine Einstufung in A++ bei ≤ 11 Prozent, für eine Einstufung in die Gruppe A+ bei ≤ 17 Prozent. Bei einer Einstufung in die Gruppe C liegt der maximal mögliche Verbrauch bei ≤ 80 Prozent des Referenzobjektes.
Besonders groß ist der Fortschritt bei Fernsehern. Hier waren in den 1990er Jahren sehr oft noch Röhrengeräte im Einsatz. Mittlerweile ist in nahezu jedem Haushalt ein Flachbildfernseher zu finden. Dieser besitzt eine ganz andere Verarbeitung, auch deshalb hat sich der Energiebedarf deutlich geändert. Gleichzeitig wurde die Bildschirmdiagonale oft größer gewählt, was ebenfalls Auswirkungen auf die Einstufung hatte. Fernseher, die eine Kennzeichnung der Klasse A+++ erhalten, dürfen nur noch 10 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgerätes aufweisen, bei einer Einstufung in die Klasse A+ liegt der Energiebedarf bei maximal 23 Prozent. Geräte der Klasse C dürfen maximal 60 Prozent an Strom verbrauchen.
Waschmaschinen für den häuslichen Gebrauch, die in der Klasse A+++ eingestuft werden, bringen es im Vergleich zum Referenzgerät auf einen maximalen Energieverbrauch von 46 Prozent, Geräte der Klasse A+ auf 59 Prozent. Geräte der Klasse C dürfen 87 Prozent der Energiemenge verbrauchen, die für das Referenzgerät festgelegt wurde.
Geschirrspüler, die im privaten Umfeld zum Einsatz kommen, haben einen Energiebedarf von maximal 50 Prozent, wenn sie in die Klasse A+++ eingestuft wurden. Einer Einstufung in Klasse A+ entspricht ein Energiebedarf von maximal 63 Prozent. Geräte mit der Klassifizierung C benötigen bis zu 90 Prozent der Energiemenge des Referenzgerätes.
Mittlerweile wurden sogar für Autos Energieeffizienzklassen vergeben. Hier liegt die beste Einstufung A++ vor, wenn der Energiebedarf unter 45 Prozent beträgt. Bei unter 54 Prozent ist eine Einteilung in die Klasse A++ vorgesehen, bei unter 63 Prozent in die Klasse A+. Wurde eine Einstufung in die Gruppe C vorgenommen, muss die benötigte Energiemenge bei maximal 89 Prozent liegen.
Wie bereits erwähnt, werden die Geräte zur Ermittlung der Energieeffizienz erst einmal nach Größenklassen sortiert. Bei Bildschirmen ist hier die Bildschirmdiagonale der Größenfaktor, bei Kühlschränken der Rauminhalt. Die Zuteilung eines Gerätes wird dann durch die Abweichung des wirklich vorhandenen Energieverbrauchs vom Referenzwert der jeweiligen Größenklasse vorgenommen. Jedes Gerät wird mit dem passenden Referenzgerät verglichen und sollte nur einen Bruchteil der Energiemenge verbrauchen. Je geringer der Energieeffizienzindex ausfällt, desto effizienter arbeitet das Gerät. Die daraus resultierenden sogenannten Energieeffizienz-Index-Bereiche werden in den Energieeffizienz-Klassen zusammengefasst.
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2.1 Energieeffizienzklassen bei Elektroartikeln
Sowohl für elektrische Artikel als auch für Häuser (siehe 2.2) werden Energieeffizienzklassen vergeben. So soll gewährleistet werden, dass Verbraucher sofort erkennen können, wie energieeffizient ein Gerät arbeitet, aber auch der Hausbesitzer darüber im Klaren ist, wie es um die Gebäudesubstanz und den Heizwärmeverbrauch bestellt ist.
Gegenüber einem fiktiven Referenzgerät darf nur eine bestimmte Menge an Strom verbraucht werden, um in der jeweiligen Energieeffizienzklasse eingestuft zu werden. Diese liegt bei
- Haushaltskühlgeräten bei maximal 21 Prozent
- Fernsehern bei maximal 9 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen bei maximal 45 Prozent
- Haushaltsgeschirrspülern bei maximal 49 Prozent und
- PKWs bei maximal 44 Prozent
des Stromverbrauchs des jeweiligen Referenzgerätes.
Hier gelten im Vergleich zum Referenzgerät folgende Grenzwerte:
- Haushaltskühlgeräte: Maximal 32 Prozent
- Lampen: Maximal 11 Prozent
- Fernseher: Maximal 15 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen: Maximal 51 Prozent
- Haushaltsgeschirrspüler: Maximal 56 Prozent
- Autos: Maximal 53 Prozent.
Die Energieeffizienzklasse A+ gilt, wenn im Vergleich zum Referenzgerät folgende Werte erreicht bzw. unterschritten werden:
- Haushaltskühlgeräte: Maximal 41 Prozent
- Lampen: Bis zu 17 Prozent
- Fernseher: Maximal 22 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen: Bis zu 58 Prozent
- Haushaltsgeschirrspüler: Bis zu 62 Prozent
- Autos: Bis zu 62 Prozent.
Um die Kriterien der Energieeffizienzklasse A einzuhalten und eine entsprechende Einstufung zu rechtfertigen, darf der Energieverbrauch im Vergleich zum Referenzgerät folgende Werte nicht überschreiten:
- Haushaltskühlgeräte dürfen bis zu 55 Prozent der Energiemenge des Referenzgerätes verbrauchen
- Lampen bis zu 24 Prozent
- Fernseher bis zu 29 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen bis zu 67 Prozent
- Haushaltsgeschirrspüler maximal 70 Prozent
- Autos bis zu 71 Prozent.
In die Energieeffizienzklasse B werten Geräte eingestuft, wenn sie folgende Stromverbrauchswerte gegenüber dem Referenzobjekt nicht überschreiten:
- Haushaltskühlgeräte: 74 Prozent
- Lampen: 60 Prozent
- Fernseher: 41 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen: 76 Prozent
- Haushaltsgeschirrspüler: 79 Prozent
- Autos: 80 Prozent.
In der Energieeffizienzklasse C finden sich Elektrogeräte, deren Stromverbrauch im Vergleich zum fiktiven Referenzgerät folgende Werte nicht überschreitet:
- Haushaltskühlgeräte: Maximal 94 Prozent
- Lampen: Bis zu 80 Prozent
- Fernseher: Bis zu 59 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen: 86 Prozent
- Haushaltsgeschirrspüler: 89 Prozent
- Autos: 89 Prozent.
Zur Energieeffizienzklasse D gehören Geräte, deren Stromverbrauch fast identisch zum Referenzobjekt ausfällt. Im Einzelnen stellen sich die Stromverbrauchswerte folgendermaßen dar:
- Haushaltskühlgeräte: Maximal 110 Prozent
- Lampen: Bis zu 95 Prozent
- Fernseher: Maximal 79 Prozent
- Haushaltswaschmaschinen: 87 Prozent und mehr
- Haushaltsgeschirrspüler: 90 Prozent oder mehr
- Autos: Bis zu 99 Prozent.
Für Haushaltswaschmaschinen und -geschirrspüler ist eine Einstufung in die Energieeffizienzklasse E nicht möglich. Bei ihnen ist die Energieeffizienzklasse D die schlechtmöglichste Variante.
Bei Lampen ist die Energieeffizienzklasse E die schlechteste Einstufungsmöglichkeit. Ansonsten gelten bei der Effizienzklasse E gegenüber dem Referenzgerät folgende Werte:
- Haushaltskühlgeräte: Hier darf der Stromverbrauch bis zu 24 Prozent höher liegen als beim Referenzgerät, maximal also 124 Prozent betragen.
- Lampen: Hier liegt der Grenzwert bei 95 Prozent und höher.
- Fernseher: Maximal 94 Prozent
- Autos: Bis zu 107 Prozent.
Für die Energieeffizienzklasse F gelten folgende Grenzwerte:
- Haushaltskühlgeräte: Bis zu 149 Prozent
- Fernseher: Maximal 99 Prozent
- Autos: Maximal 116 Prozent
Die Energieeffizienzklasse G ist als die schlechteste Einstufung anzusehen. Hier gelten gegenüber dem Referenzobjekt folgende Stromverbrauchswerte:
- Haushaltskühlgeräte: 150 Prozent und mehr
- Fernseher: 100 Prozent und mehr
- Autos: 117 Prozent und mehr.
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Energieeffizienzklassen von Häusern
Nicht nur für elektrische Geräte und Anlagen (siehe 2.1), sondern auch für Gebäude gibt es Energieeffizienzklassen. Steht der Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung an, muss für diese Räumlichkeiten ein Energieeffizienzausweis ausgestellt werden. Auf diesem ist dann auf einer Art Tachoband die Energieeffizienzklasse des Gebäudes und dessen Energiewert vermerkt.
Wofür stehen die Energieeffizienzklassen bei Häusern genau?
Genau wie bei den Elektrogeräten werden auch bei den Häusern die Energieeffizienzklassen in alphabetischer Reihenfolge vergeben. Dabei liegt A++ für den niedrigsten Energieverbrauch, G für den höchsten. Wurde die Klassifizierung vor dem 1. Mai 2014 durchgeführt, konnten Immobilien auch noch in die Klassen H und J eingestuft werden. Die älteren Einstufungen sind zehn Jahre lang gültig, weshalb auch jetzt noch Gebäude bestehen, die in die Klassen H oder J eingestuft wurden. Bei diesen ist es in der Regel allerdings kaum zu nennenswerten Instandsetzungen bzw. Sanierungen gekommen oder diese liegen schon Jahrzehnte zurück.
Zur 2014 neu geschaffenen Energieeffizienzklasse A+ gehören sämtliche Gebäude, die dem KfW-Effizienzhaus Standard 40 oder dem Passivhausstandard entsprechen. Der Energiewert liegt hier bei weniger als 30 kWh/(m²·a).
Auch in dieser Klasse werden KfW-Effizienzhäuser 40 und Passivhäuser eingestuft. Deren Energiewert muss allerdings nur 50 kWh/(m²·a) unterschreiten. Bis 2014 galt hier ein Grenzwert von 40 kWh/(m²·a).
In der Energieffizienzklasse B eingestufte Gebäude haben einen Energiewert von weniger als 75 kWh/(m²·a) (bis 2014 zwischen 40 und 60 kWh/(m²·a)). Diese Immobilien werden auch als KfW-55 und als 3-Liter-Haus bezeichnet.
In die Energieeffizienzklasse C werden Gebäude eingestuft, deren Energiebedarf weniger als 100 kWh/(m²·a) beträgt. Bis 2014 durfte der Energiebedarf zwischen 60 und 80 kWh/(m²·a) liegen. Diese Verbrauchswerte werden mit einem klassischen Niedrigenergiehaus erreicht.
Die meisten in der Energieeffizienzklasse D eingestuften Neubauten entsprechen den Anforderungen der EnEV. Zugleich sind aber auch Altbauten, die mit einer guten Dämmung und einer optimierten Heizungsanlage ausgestattet sind, oft in dieser Einstufung zu finden. Der Energiewert liegt hier bei weniger als 130 kWh/(m²·a) (früher zwischen 80 und 110 kWh/(m²·a)).
In der Energieeffizienzklasse E eingestufte Gebäude bringen es auf einen Energiewert, der unter 160 kWh/(m²·a) liegt. Bis 2014 galt hier ein Grenzwert von 150 kWh/(m²·a). Bei vielen Gebäuden, die in der Klasse E eingestuft wurden, handelt es sich um Gebäude, die die Kriterien der EnEV gerade noch so einhalten. Viele Mehrfamilienhäuser sind hingegen schon der Klasse D zugeordnet. Bei Altbauten kann die Einstufung in die Energieeffizienzklasse E auf eine bereits erfolgte höherwertige Modernisierung hindeuten.
Zur Energieeffizienzklasse F gehören Häuser, deren Verbrauchswert 200 kWh/(m²·a) nicht überschreitet. Zuvor lag der mögliche Energiebereich zwischen 150 und 200 kWh/(m²·a). Zu den hier eingestuften Gebäuden gehören meist Altbauten, die entsprechend der EnEV eine vollständige Modernisierung erfuhren.
Bei Gebäuden, die der Energieeffizienzklasse G zugeordnet werden, ist in der Regel nur eine teilweise Modernisierung erfolgt. Hierbei handelt es sich meist um Altbauten, bei denen nur Teilflächen isoliert oder nur eine neue Heizungsanlage eingebaut wurde, ohne weitere energetische Maßnahmen zu realisieren. Der Energieverbrauchswert dieser Gebäude darf 250 kWh/(m²·a) nicht überschreiten. Bis 2014 galt hier ein Energiewert von 200 bis 300 kWh/(m²·a).
Bei diesen Gebäuden wurden keine Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen. Eventuell kann bei Gebäuden, die in der Klasse H eingestuft wurden, noch eine Isolierverglasung verbaut sein. Die Energieverbrauchswerte liegen über 250 kWh/(m²·a).
Die Energieffizienzklassen H und J werden im Jahr 2024 ihre Gültigkeit verlieren. Wer Besitzer einer in den Klassen H und J, aber auch in der Energieeffizienzklasse G eingestuften Immobilie ist, sollte schnellstmöglich über eine umfassende Sanierung nachdenken. Unser Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie – und natürlich auch alle anderen Interessenten – gern bei der Planung und Durchführung dieser Maßnahmen.
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