Mit der Reform des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) eröffnen sich Unternehmen neue Möglichkeiten zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen. Besonders im Bereich der Energieaudits gibt es spürbare Entlastungen – etwa durch die Möglichkeit interner Konzeptentwicklungen oder durch den Wegfall der Auditpflicht bei zertifizierten Energiemanagementsystemen. Der Gesetzgeber setzt damit verstärkt auf Eigenverantwortung und Flexibilität.
- Neue Anforderungen durch das EnEfG zielen auf 26,5 % weniger Endenergieverbrauch bis 2030.
- Unternehmen mit unter 2,5 GWh Verbrauch bleiben von der Auditpflicht befreit.
- Interne Einsparkonzepte sind nun unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
- Zertifizierte Energiemanagementsysteme (z. B. ISO 50001) ersetzen Energieaudits.
- Die Erstellung von Transformationsplänen ist jetzt förderfähig (bis zu 60 % Zuschuss).
Die im Jahr 2025 in Kraft getretene Reform des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bringt für Unternehmen in Deutschland tiefgreifende Veränderungen. Während der Gesetzgeber ambitionierte Ziele verfolgt – allen voran die Reduktion des Endenergieverbrauchs um 26,5 % bis 2030 – setzt er gleichzeitig auf mehr Eigenverantwortung und schlankere Prozesse. Besonders im Fokus stehen dabei die Anforderungen an Energieaudits und die Einführung von Energiemanagementsystemen.
Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh sind künftig verpflichtet, entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) wie DIN EN ISO 50001 oder EMAS zu betreiben oder ein konkretes Einsparkonzept umzusetzen. Für Unternehmen unterhalb dieser Verbrauchsgrenze entfällt weiterhin jede Auditpflicht – eine spürbare Entlastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Interne Konzepte, digitale Nachweise und attraktive Förderung
Eine der wichtigsten Neuerungen: Einsparkonzepte dürfen nun auch intern entwickelt werden – vorausgesetzt, im Unternehmen arbeitet eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation oder ein EnMS ist bereits implementiert. Das spart nicht nur Kosten für externe Beratung, sondern erleichtert auch die flexible Anpassung an den betrieblichen Alltag.
Zudem werden Unternehmen, die ein zertifiziertes EnMS einführen, vollständig von der Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits nach DIN 16247-1 befreit. Wer sich also frühzeitig um eine entsprechende Zertifizierung kümmert, kann dauerhaft Aufwand und externe Kosten senken.
Ein weiterer Vorteil der Gesetzesnovelle liegt in der verbesserten Förderfähigkeit: Im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird unter anderem die Entwicklung von Maßnahmenpaketen, THG-Bilanzen und CO₂-Roadmaps im sogenannten Modul 5 bezuschusst – mit Förderquoten von bis zu 60 %.
Der gesamte Nachweisprozess wurde darüber hinaus digitalisiert. Ein zentrales Online-Portal dient nun der Einreichung aller relevanten Berichte. Das sorgt für mehr Transparenz, einheitliche Standards und revisionssichere Dokumentation – ein klarer Fortschritt gegenüber den bisherigen papierbasierten Verfahren.
Fazit: EnEfG als strategischer Hebel für mehr Effizienz
Das neue Energieeffizienzgesetz ist mehr als nur ein regulatorischer Rahmen – es eröffnet echte Chancen für Unternehmen, ihre Energieverbräuche zu senken und gleichzeitig wirtschaftlich zu profitieren. Wer Fördermöglichkeiten geschickt nutzt und auf digitale sowie zertifizierte Strukturen setzt, kann die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern daraus Wettbewerbsvorteile entwickeln.
Die Cornelius Ober GmbH begleitet Unternehmen mit erfahrenen Energieberatern bei der Umsetzung der EnEfG-Vorgaben – von der Konzeptentwicklung bis zur Förderantragsstellung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und starten Sie mit uns in eine energieeffiziente Zukunft.
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